Frage zu Gebrauchtwagengarantie

Hallo,

ich habe da eine Frage und ob das Rechtens ist:

Mein Dad hat Januar 09 einen Gebrauchten e60 BJ 05 mit 99tkm bei einem kleinen Händler(kein Autohaus oder BMW Händler) gekauft gehabt und bei Kauf eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen.
Der Verkäufer sagte aus, dass das Auto erst angemeldet werden muss damit man die Gebrauchtwagengarantie anmelden kann. Gesagt getan und wenige Tage kam ein Zettel von dem Händler mit Versicherungsnummer bei Real Garant(Name der Versicherung) und dem Kennzeichen und Adressdaten meines Vaters.
Wir haben uns dabei nix gedacht. Am Anfang der Woche stellte BMW fest dass der Anlasser getauscht werden muss(Krankheit beim E60), da der Wagen immer länger braucht bis er angeht.
Wir haben daraufhin nach Aussage von BMW feststellen müssen, dass dieser Zettel zu wenig ist um die Garantie in Anspruch zu nehmen.
Nach Gespräch mit dem Verkäufer hat er noch andere Unterlagen von Real Garant zuschickt(ich weiß jetzt aber nicht genau was, ist nur die telefonische Aussage von meinen DAD, da bin ich erst morgen wieder).

Nun ja wie dem auch sei: Heute kamen irgendwelche Unterlagen, wo draufsteht, dass nur bis 100tkm Kosten in Höhe von 50% der Reparatur übernommen werden und über 100tkm nur 40%.

Der Verkäufer hat uns aber hiervon rein garnichts erzählt und ich denke dass das auch nicht rechtens oder?
Könnt ihr mich aufklären?

Danke
Euer suedi

Ganz egal was mit der Garantie ist, der Händler muss erst seine Gewährleistung geben.

Den Trick mit der Garantie versuchen viele um sich vor der gesetzlichen Gewährleistungspflicht zu schützen.

Das bei der Gebrauchtwagengarantie mit steigender Laufleistung weniger Kosten übernommen werdn ist eiglt. "normal". Wobei dich der Händler natürlich hätte darauf aufmerksam machen müssn.

Volle Kostenübernahme hast du an für sich nur in den ersten 2 Jahren wo die Neuwagengarantie greift, bzw in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf im zuge der gesetzl. Gewährleistungspflicht.

Gruß
Markus

In dem Fall ist das ganz leicht. der Händler bei dem das Auto gekauft wurde hat die Reparatur voll zu übernehmen, da hier die gesetzliche Sachmangelhaftung greift. Gebrauchtwagengarantie hin oder her. Im ersten halben Jahr nach kauf hat der Händler für die Beseitigung von Mängeln aufzukommen, es sei denn er kann beweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht bestanden hat. Was allerdings fast vollkommen unmöglich sein dürfte, zumal es sich ja wohl um einen häufiger auftretenden Fehler zu handeln scheint.

Mal ne Frage, wo hast den Wagen denn genau gekauft? Also Stadt? Keinen Händlernamen.

Danke für die Antworten, dann muss ich das mit ihm klären.

Der Händler war motodrom in stuttgart.

Und schon erfolg gehabt? @suedi

@andy1980

wir haben den Verkäufer angerufen. Er hat gesagt, dass er die Differenz, welche die Versicherung nicht übernimmt zahlt.
Wir haben ihm Rechnung zugeschickt. Ich denke das Geld kommt in den nächsten Tag

Gruß
suedi