Frage zu Garantie / Gewährleistung

Hallo,

habe folgendes Problem:

Habe meinen A3 im Juli 2004 bei nem Händler gekauft. Seit ich das Auto habe habe ich ein Poltern an der Vorderachse (Stabilager ?) und meine Kühlmitteltemp.anzeige funktioniert nur wenn sie will (über Klima gehts aber). Außerdem hatte ich im Nov. das erste mal Probleme mit der ABS Kontrollleuchte (geht ne weile nicht mehr aus), was in der letzten Zeit auch noch häufiger aufgetreten ist. Habe die ersten beiden Punkte auch schon früh beim Händler angesprochen (-> Kühlm.temp.anz. geht immer noch nicht, Stabilager oder so wurden nut eingesprayt und es poltert immer noch) und das mim ABS kürzlich.

Wie schauts jetzt hier mit meiner Garantie/gewährleistung aus. Der Händler muss doch diese Mängel unentgeltlich beheben, oder ? (v.a. in den ersten 6 Monaten (Beweislastumkehr , etc.))

mfg

Florian

Selbstverständlich muss er das, und die Beweislastumkehr dürfte auch kein Problem sein, da AUDI normalerweise darauf nicht achtet.

Gruß Christof

Gibts irgend eine genaue rechtliche Grundlage, falls er sich weigern will ?

P.S.: War im übrigen ein allg. Autohändler. Dürfte aber trotzdem kein problem sein, oder?

Leider doch, denn der ist natürlich an keine Anweisungen von AUDI gebunden. Hier kann es sehr wohl so sein, dass der Händler von dir verlangt, jetzt nach Ablauf der 6-monatigen Garantie zu beweisen, dass der Fehler ursächlich von Anfang an dagewesen ist.

Ich drücke dir die Daumen!

Gruß Christof

Is das wirklich so ein großes Problem ? Vor allem, da ich ja schon in den ersten 6 Monaten wegen den Fehlern bei ihm war.

Ich könnte mir denken, ohne eine Rechtsberatung vornehmen zu wollen, sozusagen vermutender, jedoch nicht verbindlicher Weise, dass du Eine nicht Garantie hast , es sei denn dass der Händler dir eine Gebrauchtwagengarantie gegeben hat. Ist nichts vereinbart, so geilt lediglich die gesetzliche Gewährleistung. Aber nur, wenn das Auto vom Händler direkt ist, und es dieser nicht in Kommission für einen Kunden verkauft hat.
Kaufvertrag: 433 BGB
Verbrauchsgüterkauf: 474 BGB
1 Jahr Gewährleistung: 475 II BGB
Beweislastumkehr: 476 BGB
Deine Rechte bei Mangel: 437 BGB

[quote]
Ich könnte mir denken, ohne eine Rechtsberatung vornehmen zu wollen, sozusagen vermutender, jedoch nicht verbindlicher Weise, dass du Eine Garantie nicht hast , es sei denn dass der Händler dir eine Gebrauchtwagengarantie gegeben hat. Ist nichts vereinbart, so geilt lediglich die gesetzliche Gewährleistung. Aber nur, wenn das Auto vom Händler direkt ist, und es dieser nicht in Kommission für einen Kunden verkauft hat.
Kaufvertrag: 433 BGB
Verbrauchsgüterkauf: 474 BGB
1 Jahr Gewährleistung: 475 II BGB
Beweislastumkehr: 476 BGB
Deine Rechte bei Mangel: 437 BGB

[/quote]