Frage wegen Reperatur innerhalb 6 Monate nach Kauf incl der Gebrauchtwagengarantie

Hallo,

der Dicke ist gerade in der Werkstatt.
Audi A6 2.5 TDI 2002 Multitronic 155 PS

Kaufdatum gebraucht 13.4.2007 - 110.000 km beim Audi Händler.

Jetzt ist er in der Werkstatt wegen Kontrolle des Getriebes - das ruckelt beim Anfahren.

Erste Diagnose war : Nadelhubgeber ist defekt.

Materialkosten 500 € - 60 % muss ich übernehmen - Lohnkosten gehen auf die Garantie.

Meine Frage ist - ist es nicht so das innerhalb der ersten 6 Monate Defekte am Fahrzeug so anzusehen sind das sie schon vor dem Kauf bestanden haben müssen ?

Wenn ja - wo gibts so was schriftlich ?

Weil : das war ja evtl erst der Anfang (Multitronic hat ja n Hau wech und der Turbo wenn ich Pech habe auch).

Er hat jetzt 120.000 km und ist nun im Endeffekt knapp 4 Monate in meinem Besitz.

GutenMorgen,

also ich hab meinen Audi auch erst seit ein paar Monaten und auch gebraucht gekauft. Zu mir hat der Händler gesagt,dass die ersten 6Monate der Verkäufer in der "Beweispflicht" oder so ist und die letzten 6 Monate der Käufer, dass der Fehler nicht von ihm stand sondern eventuell schon vorher war. Demnach müsste man dann meiner Meinung nach bzw. so wie ich es verstanden hab,überhaupt nichts bezahlen müssen.

Meiner war jetzt schon 2mal da,eher wegen Kleinigkeiten und bisher musste ich auch weder Materialkosten noch Lohnkosten bezahlen.

Mfg

Du musst zum Händler gehen und sagen das es ein "SACHMÄNGELHAFTUNGSFALL" ist und kein Garantiefall. Dann muss er es komplett übernehmen.

Wenn du einen Garantiefall draus machst, dann musst du deinene Teil bezahlen. Habe das gleiche Problem mal bei mir gehabt. Habe mich dann im Nachhinein mit dem Händler einigen können das er 50% der SB Zahlt. Einfacher ist es aber halt im vorn herein auf Sachmängelhaftung zu bestehen (vor allem erste 6 Monate). Dazu brauchst du auch nichts schriftliches. Das weiß jeder Händler.

Stephan

Da drückt sich wieder mal ein Händler vor seinen Pflichten!
Innerhalb der ersten 6 Monate beziehst du dich doch nicht auf irgenwelche Garantie, die dich schlechter stellt. Du forderst nur im Rahmne der gesetzlichen Gewährleistung, daß er seiner Pflicht aus der Sachmängelhaftung nachkommt.
In einfach: Er hat dir ein Auto mit beim Kauf schon defektem Nadelhubgeber als in Ordnung verkauft. Oder steht da im Kaufvertrag drinne, daß die Kiste nicht tut? Innerhalb der ersten 6 Monate muß er beweisen, daß der Defekt nicht bei Übergabe schon bestand. Das kann er genausowenig wie du später beweisen könntest, daß ein Defekt schon bei Übergabe bestand.
Da hat auch vor ein paar Tagen das BGH nochmals klare Worte in einem Urteil gefunden.
Also nicht zahlen sondern Nachbesserung fordern.