Frage Reifeneintragung TÜV 8P 235er

Hallo! Im Fahrzeugschein (8P) sind 225 / 17 Zoll eingetragen, werden nun diesen Sommer aber 235 / 17 Zoll fahren, sind Original Audi Felgen vom A4.

Nun meine Frage: Muss ich das eintragen lassen? Eigentlich ist diese Abweichung ja echt minimal.

Und was muss ich da dem TÜV alles mitbringen? Hab außer meinem Fahrzeugschein eigentlich gar nix

:verwirrt:
:traurig:

Muß auf jeden Fall eingetragen werden! Eine Freigabe ist wichtig das Du 235er auf Deine Felgengröße fahren darfst die bekommst Du normal in jedem guten Reifenhandel!

Hi !

Jede Rad-/Reifenkombination, die nicht bereits eingetragen ist, muß abgenommen werden.

Schreib mal ne Mail an Audi und frag nach nem Traglastgutachten. Damit sollte es grundsätzlich möglich sein, die Felgen per Einzelabnahme eingetragen zu bekommen. Habe ich bei meinen TT Felgen auch so gemacht.

Willst du rundrum 235er fahren ?

Gruß
A3-Schumi


ja bekomme günstig ganz neue a4 felgen und da sind halt 235er drauf, tja… 225er wären mir lieber gewesen.
Willst du rundrum 235er fahren ?

  • Dieser Beitrag wurde von marrot am 25.02.2005 bearbeitet

[quote]

ja bekomme günstig ganz neue a4 felgen und da sind halt 235er drauf, tja… 225er wären mir lieber gewesen.

Hab das mal von Audi angefordert… brauch ich sonst noch was? Der Brief liegt bei der Bank
:heul:

Die Eintragung im Brief kannst du bei einer Einzelabnahme nach §19 Abs.3 bei der nächsten Änderung der Fz-Papiere beantragen (mit dem Ausdruck, den dir der Sachverständige mitgibt; Bis zur Eintragung mußt du diesen Nachweis im Fz mitführen).

Gruss
A3-Schumi


also, ich brauche das Traglastgutachen, Fahrzeugschein und 40 Euro, oder?

Und wie läuft das dann ab? Dreht der ne Runde mit meinem Wagen?

Finde das ganze sowieso total bürokratisch, so ein aufsehen nur wegen 235er statt 225er, passt auf den 8P doch locker

Und einen guten Prüfer :grins:

Bei mir hat die Einzelabnahme , glaube ich, etwas mehr gekostet.

Die Rad-/Reifenkombi muss natürlich montiert sein bei der Abnahme.

Bei mir wurden Brems- und Lenkungs-Einschlagstests (es soll ja nichts schleifen…) durchgeführt.

Es geht ja nicht nur um die Reifenbreite, sondern auch um abweichende Reifenquerschnitte usw. Und was diesbezüglich vom Brief/Schein abweicht, muß zwangsläufig abgenommen werden.

Gruss
A3-Schumi


soo, danke, das traglastgutachen von audi ist nun da. dann werd ich im frühling mal zum tüv cruisen. für den reifen brauch ich keine gutachten oder so was, oder? da schaut der prüfer was auf dem gummi steht nehm ich an?

na denn :slight_smile: