Frage an unsere Rechtsexperten

Hallo Leute,

ich schildere euch mal folgendes Problem, und würde dann gerne wissen welche Rechte man in diesem Fall hat.

Vermieter hat den Mieter vor Jahren gefragt ob er von seiner Wasserleitung Wasser zum Autowaschen etc. verwenden darf.

Dies wurde „mündlich“ ohne irgendwelche Forderungen vom Mieter genehmigt.

das gleiche gilt auch für Stromnutzung.

es wurde nie eine Forderung in den Jahren gestellt, dass der Vermieter das Wasser, Strom nicht mehr Nutzen sollte bzw. etwas an den Mieter zahlen sollte.

Jetzt wurde der Mieter gekündigt und fordert das Wasser, Strom rückwirkend für die 3 Jahre…

wie sieht die Rechtliche Situation aus?

mfg

Der Mieter hat ne eigene Wasserleitung ??? :confused:

die Wasserleitung gehört natürlich dem Vermieter. Der Mieter hat diese gepachtet. Es ist vielleicht hilfreich wenn man sagt, das dass Mietobjekt gewerblich verpachtet ist.

Und der Mieter hatte sich selbst um seine Wasserkosten zu kümmern.

also ich bin kein rechtsexperte.

aber, er hat es ja unentgeltlich zur verfügung gestellt.
und es existiert hierzu ja weder etas schriftliches, dass es so war, noch dass es nicht so war.

und, wer will wie beweisen, dass es überhaupt genutzt wurde?

zeugen? werden dann wohl beide seiten heranschaffen, die das gewünschte aussagen.

also bei mündlichen zusagen hab ich persönlich bisher nur schlechte erfahrungen gemacht.

ich denke also laienhaft, da is nix zu holen.

…zumal ja sicherlich auch ein Verbrauch nicht bemessen werden kann…

Genau um das gehts. Keiner hat was schriftliches weil es eben mündlich ohne weitere einwände genehmigt wurde…

und jetzt will der Mieter rückwirkend die Kohle…

Das kann er doch nicht rechtlich durchsetzen oder???

Im Gewerbemietrecht schonmal gar nicht… da ist alles viel liberaler als im Wohnraummietrecht.

auch mündliche verträge sind bindend (wie aber schon gesagt wurde, ist es schwer dort eindeutig zu beweisen)… versandkosten sollten auch eingehalten werden (insider)
:knebel:

gruß
madcek

versandkosten???

Also wenn ich das richtig verstehe gibt es in keiner Weise eine Chance das der Mieter da irgendwas Rechtlich durchsetzen kann?

Vielleicht noch wichtig für die Beurteilung ist: Der Mieter ist hochverschuldet und wurde schon von der Stadt gepfändet…

ich sags mal so der will jetzt durch mich an Kohle kommen…

denk mal nach
:rofl:
egal… na wenn der pleite ist, ist wohl eh nichts zu befürchten, da er sich a. wohl kaum einen rechtstreit leisten kann und b. ihn das nicht gerade in ein seriöses licht im falle einer klage rückt… vielleicht fragst du aber lieber auch nochmal bei deiner rechtschutz nach (sollten ja eine hotline haben)…

gruß
madcek

wurde der verbaruch überhaupt bemessen? wahrscheinlich nicht. wie will er also überhaupt wissen, wieviel er berechnen müsste?

wie gesagt, mündlich ist schwer nachzuweisen.
normal bringt er dann einen ‚zeugen‘, der das gehört hätte …
aber man muss eben dann zeugen des gleichen gesprächs haben, die das nicht gehört haben, bzw. etwas ganz anderes.

aber das sind jetzt hier alles nur laien-kommentare.


@rob

bemessen müsste man den nicht unbedingt… man könnte ja eine pauschale ansetzen (kommt halt auf die regelmäßigkeit und die nutzung an sich an z.b. einmal in der woche auto gewaschen) aber wie gesagt… ich denke nicht das da ernsthaft was zu erwarten ist…


ach der hat einfach in einem Schreiben seines „Rechtsanwalts“ fragt mich nicht wie er sich den leisten kann.

schreiben lassen das man jeden Tag das Auto mit dampfstrahler gewaschen und jeden Tag mit dem Industriesauger das Auto rausgesaugt hat…

dies stimmt so nicht. Diese Aktionen wurden nur am Wochenende durchgeführt…

dadurch ist er auf eine Fiktive wunschzahl von ein paar Tausend Euro gekommen die er jetzt rückwirkend Fordert.

ist eigentlich nur noch lächerlich… aber es ist ja gut das man hier ne Feedback bekommt.!

Sein RA hat den Brief wohl nur geschrieben, damit er überhaupt was machen konnte für sein Geld. Oder der Mieter hat seinem RA die Tasche vollgelogen…

vollgelogen triffts eher …

Also Fakt ist doch das er keine chance hat oder?

100% verlassen würde ich mich hier auf keine aussage…

WIe schon oben rob gesagt hat… Zeugen gibts keine und da steht Aussage gegen Aussage… ein Richter würde da sicherlich einen Vergleich anstrengen… aber da es ja eine mündliche Vereinbarung gab und diese auch bindend ist, würde ich mir an deiner Stelle mit dem nötigen Rechtsbeistand keine Sorgen machen.

das kann dir keiner von uns sicher sagen.
aber nach gesundem menschenverstand hat er nix in der hand.
nur, dass rechtsprechung nicht immer etwas mit verstand zu tun hat g

hast du kene rechtsschutz für das gewerbe?
oder eben einfach auch für nen fuffi ein schreiben von nem anwalt zurückschicken lassen.

Bei Gewerblichen Rechtschutz ist die Wahrnehmung von Interssen aus schuldrechtlichen Verträgen nicht gedeckt.

Ist die supertollklausel, darum kann man sich die fast immer schenken.

Hat keine Chance.

Habe Dir eine PM geschrieben.

Grüße Alex

Wir haben nen Fachanwalt für Gewerbliches Mietrecht… angaschiert. Und nein mich hat die Kündigung keinen Fuffi gekostet :wink:

Wir sind da bei einem Speziellenverein für Haus und Grundbesitzer…

aber haben leider „für diesen Fall“ keine Rechtsschutz…

gut aber die Chancen stehen eh gut hoff