ich schildere euch mal folgendes Problem, und würde dann gerne wissen welche Rechte man in diesem Fall hat.
Vermieter hat den Mieter vor Jahren gefragt ob er von seiner Wasserleitung Wasser zum Autowaschen etc. verwenden darf.
Dies wurde „mündlich“ ohne irgendwelche Forderungen vom Mieter genehmigt.
das gleiche gilt auch für Stromnutzung.
es wurde nie eine Forderung in den Jahren gestellt, dass der Vermieter das Wasser, Strom nicht mehr Nutzen sollte bzw. etwas an den Mieter zahlen sollte.
Jetzt wurde der Mieter gekündigt und fordert das Wasser, Strom rückwirkend für die 3 Jahre…
die Wasserleitung gehört natürlich dem Vermieter. Der Mieter hat diese gepachtet. Es ist vielleicht hilfreich wenn man sagt, das dass Mietobjekt gewerblich verpachtet ist.
Und der Mieter hatte sich selbst um seine Wasserkosten zu kümmern.
aber, er hat es ja unentgeltlich zur verfügung gestellt.
und es existiert hierzu ja weder etas schriftliches, dass es so war, noch dass es nicht so war.
und, wer will wie beweisen, dass es überhaupt genutzt wurde?
zeugen? werden dann wohl beide seiten heranschaffen, die das gewünschte aussagen.
also bei mündlichen zusagen hab ich persönlich bisher nur schlechte erfahrungen gemacht.
auch mündliche verträge sind bindend (wie aber schon gesagt wurde, ist es schwer dort eindeutig zu beweisen)… versandkosten sollten auch eingehalten werden (insider)
:knebel:
denk mal nach
egal… na wenn der pleite ist, ist wohl eh nichts zu befürchten, da er sich a. wohl kaum einen rechtstreit leisten kann und b. ihn das nicht gerade in ein seriöses licht im falle einer klage rückt… vielleicht fragst du aber lieber auch nochmal bei deiner rechtschutz nach (sollten ja eine hotline haben)…
wurde der verbaruch überhaupt bemessen? wahrscheinlich nicht. wie will er also überhaupt wissen, wieviel er berechnen müsste?
wie gesagt, mündlich ist schwer nachzuweisen.
normal bringt er dann einen ‚zeugen‘, der das gehört hätte …
aber man muss eben dann zeugen des gleichen gesprächs haben, die das nicht gehört haben, bzw. etwas ganz anderes.
aber das sind jetzt hier alles nur laien-kommentare.
bemessen müsste man den nicht unbedingt… man könnte ja eine pauschale ansetzen (kommt halt auf die regelmäßigkeit und die nutzung an sich an z.b. einmal in der woche auto gewaschen) aber wie gesagt… ich denke nicht das da ernsthaft was zu erwarten ist…
WIe schon oben rob gesagt hat… Zeugen gibts keine und da steht Aussage gegen Aussage… ein Richter würde da sicherlich einen Vergleich anstrengen… aber da es ja eine mündliche Vereinbarung gab und diese auch bindend ist, würde ich mir an deiner Stelle mit dem nötigen Rechtsbeistand keine Sorgen machen.
das kann dir keiner von uns sicher sagen.
aber nach gesundem menschenverstand hat er nix in der hand.
nur, dass rechtsprechung nicht immer etwas mit verstand zu tun hat g
hast du kene rechtsschutz für das gewerbe?
oder eben einfach auch für nen fuffi ein schreiben von nem anwalt zurückschicken lassen.