frage an rechtsexperten wg. mietvertrag / wohnungsabnahme

Hallo,

ich habe morgen den Übergabetermin für meine alte Wohnung und hab mal eine Frage:

In der Wohnung war beim Einzug ein Spiegelschrank im Bad. Scheinbar ist ein Haarriss im Dekor gewesen, jedenfalls ist im sichtbaren Bereich das Dekor abgeplatzt.

Das ich den Schaden bezahle ist kein Thema, allerdings wollte ich nur mal wissen ob ich nur den Zeitwert zahlen muss, oder einen neuen Spiegelschrank ?!

Der vorhandene Spiegelschrank ist ca. 3 1/2 - 4 Jahre alt.