ich fahre kommende Woche in Skiurlaub nach Kaltenbach im Zillertal (fahren bei Kufstein auf die A12 bis nach Strass und von da aus dann weiter über die Bundesstraße nach Kaltenbach).
Kann mir evtl. jemand genaues zum Thema "Schneekettenpflicht" sagen? Also muss ich auf jeden Fall Schneeketten mitnehmen oder sind auf den besagten Straßen keine Schneeketten vorgeschrieben? Ich habe jetzt schon von verschiedenen Seiten verschiedene Antworten bekommen (manche sagen, man muss auf jede Fall Ketten dabei haben, andere sagen, es wären keine Ketten notwendig,…). Deshalb wär es ganz gut, von einem "einheimischen" zu erfahren, was nun wirklich Sache ist.
Fährst ins schöne Zillertal…
Ich wohne 5km von Kaltenbach.
Das mit der Schneekettenpflicht ist nur wenn es viel geschneit hat. Dann haben sie die ca. 1-2tage.
Aber nie im Tal herunten. Nur auf Bergstrassen ist sie manchmal.
Ich schätz dass du von der Talstation zum Schifahrn gehst? Dann brauchst sicher keine Schneeketten.
Ich hab auch keine, weil ich im Winter ja nen Allrad hab.
mfg
Ok, dann hat sich das Thema wohl schon erledigt. Wir werden das Auto unten bei der Talstation stehen lassen und dann mit dem Lift hochfahren. Für den Fall der Fälle hat die Kiste ja auch Quattro g
Mayrhofen? Is 5 min. von mir weg…
Ja, solange du nicht den Berg hoch fährst, brauchst sicher keine Schneeketten.
Und die Pflicht is ganz selten. Nur in Ausnahmefällen und dann könnens nicht jeden kontrollieren. Fahr ja auch nie mit Schneeketten…
Und mit Quattro is sowieso perfekt.
Dann wünsch ich euch einen schönen Urlaub.
Rein praktisch gesehen brauchst keine Schneeketten.
Rein rechtlich gesehen gibt das Kraftfahrgesetz §102 Abs. 9ff. darüber Auskunft. Imho ist es so, dass du grundsätzlich keine Schneeketten mitführen musst, du jedoch welche brauchst sobald eine Straße mit der Verkehrstafel "Schneekettenpflicht" gekennzeichnet ist. Dann aber auch nur wenn es eine überwiegend durchgehende Schneedecke auf der Fahrbahn gibt und du Beschädigungen an der Straße vermeiden kannst. Auch viel Theorie, denn in der Praxis sind meist Zusatztafeln angebracht wie "Alrradfahrzeuge ausgenommen" oder "gilt nur für LKW über 7,5t" usw.