Wenn ich mit dem FK Gewindefahrwerk tiefer als den TÜV geprüften Einstellbereich (max 55mm) gehe, muss ich dann eine Einzelabnahme machen lassen oder geht das auch anders? Was würd mich das dann kosten?
Dann ist auf jeden Fall ne Einzalabnahme gem §21 StVZO erforlderlich. Kostet ca. 60 €.
Woher wissen eigentlich die TÜV-Prüfer den TÜV-zulässigen Bereich?? Weil in meinem Gutachten von H&R steht nix das der TÜV-Bereich zwischen 30 und 70 mm liegt???