Finanzbeamte oder Steuerberater unter uns? Brauche Hilfe!

Folgender Fall:

Nach Heirat und Arbeitslosigkeit meiner Frau haben wir Anfang 2005 von Steuerklasse 4/4 in 3/5 gewechselt.

Infolgedessen hatte ich dann monatlich 300 EUR mehr Nettogehalt.

Nun kommt mein Steuerbescheid für 2005 und ich soll fast 4000 EUR zurückzahlen. Der Steuerbescheid meiner Frau ist noch nicht gekommen. Gehe zwar davon aus, daß sie dann einiges zurückerhält - aber so war das ja nun nicht geplant, daß ich jetzt eine derartige Nachzahlung leisten muß.

Kann es daran liegen, daß wir getrennte Veranlagung angekreuzt haben?

Ist für uns ja nicht Sinn und Zweck, daß wir monatlich weniger Steuern zahlen und dann nach dem Bescheid die dicke Nachforderung bekommen…

Weiß jemand, was falsch gelaufen ist?

Hallo Holger,

erstmal vorweg: da sind bei Euch gleich mehrer Dinge schiefgelaufen.
Steuerklassenwahl III/V: Die Steuerklassenkombination III/V ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge beider Ehepartner etwa der zu erwartenden Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Partner ca. 60 %, der in Steuerklasse V eingestufte ca. 40 % des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt.

Also bei Euch nicht (!!) der Fall, da Du ja 100 % verdienst.

Da bei der Steuerklasse III die Freibeträge beider Ehegatten eingearbeitet sind, hat der Höherverdienende im laufenden Jahr weniger Lohnsteuer zu bezahlen. Der jenige mit Steuerklasse V zahlt entsprechend mehr bzw. bei Euch nichts, da er ja auch keinen Verdienst hat.

Generell: der monatliche Lohnsteuerabzug ist so eine Art Vorauszahlung auf die zu erwartende Jahressteuer, welche mit dem Einkommensteuerbescheid bekannt gegeben wird. Wenig Vorauszahlung (Steuerklasse III) = wenig Anrechnung auf die Jahressteuerschuld. Es kann also sein, dass die per Lohnsteuerabzug einbehaltene Steuer nicht ausreicht, die Jahressteuerschuld auszugleichen.

Deine Frau wird wohl nichts nachzahlen müssen, kann m. E. Deine Nachzahlung auch nicht ausgleichen, da ja keine Voruaszahlungen vorliegen.

Einkommensteuererklärung: Die Jahressteuerschuld errechnet sich nach dem zu versteuernden Eikommen und nach der Veranlagung, welche die Ehegatten wählen. Zusammenveranlagung: fast immer günstiger für Ehegatten. Grund: die von den Ehegatten erzielten Einkünfte werden zusammengerechnet, den Ehegatten gemeinsam zugerechnet und die Ehegatten grundsätzlich gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt. Die Einkommensteuer wird nach dem Splitting-Verfahren ermittelt. Dabei wird für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens die Steuer nach der Grundtabelle berechnet und die Steuer dann verdoppelt. Ist fast immer günstiger als die Einzelveranlagung bei Ledigen.

Weitere Vorgehensweise bei Euch: welches Datum hat Dein Steuerbescheid? Unbedingt innerhalb der Rechtsbehelfsfrist (1 Monat nach Zugang) Einspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung beantragen, damit Du die TEUR 4 (erstmal) nicht bezahlen musst (aber auch dazu: sollte es bei der Nachzahlung bleiben (unwahrscheinlich), fallen Verzugszinsen (0,50% pro Monat) an).
Getrennte Veranlagung widerrufen und gemeinsame Veranlagung beantragen. Grund: Du hast während des Jahres die „Vorteile“ der Steuerklasse III genutzt, durch die Wahl zur getrennten Veranlagung werdet Ihr aber jeweils wie Ledige veranlagt. Widerruf ist kein Problem, solange der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist.

So, viel Text zu später Stunde. Hoffe es hilft, kann des weiteren auch nur raten, einen StB aufzusuchen. Ansonsten alles weitere gerne per PN.
Gruß, Volker