Felgen / Spurplatten / ABE - Frage

Hi,

diesmal keine A3-Frage.
Mein Bruder fährt nen Peugeot 207.
Er hat eingetragenen Tieferlegungsfedern drin.

Jetzt haben wir 17Zoll Alufs gefunden die ihm gefallen. Die Alus haben ET35. Mit geliefert werden Spurplatten von 16mm. Sprich am Schluss haben die Alus eine ET von 19mm. Die Felgen mit ET35 sind auch baugleich mit denen die ET19 haben, bis auf die Einpresstiefe halt. (Felgen sind also auch 7,5 x17'H2, sind beides Ronal LZ, Lochzahl, Mittenloch, alles gleich. Sie wurden sogar auf nem Peugeot gefahren, allerdings nem 307.)

Jetzt meine Frage:
Wie verhält es sich mit dem Gutachten / ABE der Felgen. Normalerweise müssen die Felgen mit ET19 nicht eingetragen werden, da eine ABE vorliegt.
Unsere Felgen haben aber ET35, und erreichen nur mit den Spurplatten ET19.
Ist die ABE bzw. das Gutachten dann noch gültig? Was muss wie eingetragen werden (auch unter Beachtung des Fahrwerks)?

Es passt alles unter das Auto, es schleift nix oder ähnliches.

mfg

Hm, interessante Frage. Normalerweise gilt eine ABE von Spurplatte nur mit Standartbereifung. Wenn die Platten allerdings mit den Felgen mitkommen, dann sollte die auch für diese gelten.

Abnehmen lassen musst du trotzdem alles. Hast du eigentlich mal geschaut dass du nicht unter der ET Grenze des 207 liegst? Keine Ahnung was für eine er hat. Würd ich mal nachschauen. Ist der 207er überhaupt im Gutachten aufgeführt?

Also auf der Ronal-Seite sind die Felgen für den 207 in ET 11, 13 und 19 zugelassen. Jeweils mit 215/45 R17 Bereifung. Die KBA-Nummer der Felgen mit ET35 stimmt übrigens auch mit denen des Gutachtens der ET19 überein.

So: Hab mal eine Info:
Die Spurplatten gehören serienmäßig zu den Felgen. Ronal liefert die Felgen damit aus, da die Felgen nur in der ET35 produziert werden (ist wohl günstiger). Je nach Fahrzeug werden dann Spurplatten dazugeliefert, beim 207 dann halt 16er Spurplatten. Daher ist die ABE weiterhin gültig.

Einzig die Frage bezüglich der Tieferlegung bleibt jetzt noch offen. Muss man deswegen doch zum TÜV?

mfg

Ups, da war ich einen Tick zu spät mit antworten.
Wenn das alles ein Paket ist, und die Distanzscheiben dazugehörn + das in dem Gutachten/ABE drinsteht, dann sollte das kein Thema sein.

Mehr Edith : AFAIK nicht. Das Fahrwerk ist ja bereits eingetragen. Wenn also nix schleift ist alles in Butter. Kannst aber vorsichtshalber mal in dem Gutachten vom Fahrwerk nachschlagen obs da auflagen gibt in Verbindung mit grösseren Felgen.

Nein, also wenn das wirklich so ist wie du sagst, dann bin ich auch der Meinung dass du es nicht mehr eintragen lassen musst. Ruf doch einfach mal bei Ronal an :bummsen: