Felgen/Reifen in ABE abnehmen lassen

Hallo zusammen,

ich habe vor einem Jahr ein paar 17" Felgen mit Bereifung 225/45 R17 von einem Freund samt ABE erstanden. Bin damit auch den letzten Sommer gefahren, ohne mir groß 'n Kopf zu machen, weil mein Freund sagte ich bräuchte nur die ABE. Wurde auch nie angehalten oder sowas.
Nun hab ich aber festgestellt, dass bei meinem Fhrzeugtyp und bei dieser Felgen- und Reifenkombination eine Kennziffer für Auflagen bzw. Hinweise dahinter steht. Diese Kennziffer besagt, dass der Fahrzeugzustand von einem Sachverständigen abgenommen und in die ABE eingetragen werden muss! :confused:
Muss ich also trotz ABE, eine Eintragung vornehmen? Zumindest in der ABE??? Hab keine Lust, wegen sowas 3 Punkte zu kriegen oder so…:cry:

Vielen Dank für eure Hilfe!

Wenn das in den Auflagen steht ja ! Allerdings nur wenns nicht der Punkt ist der sinngemäß heißt: die müssen nur eingetragen werden wenn die Größe nicht bereits in den Papieren steht… Das kann man in den neuen Fahrzeugpapieren ja nicht mehr sehn … Das müsste die Auflage A02 sein bei A01 musst Dus eintragen lassen kannst aber alternativ beim Hersteller fragen ob es einen Nachtrag zur ABE gibt da sind die dann zumindest teilweise nicht eintragungspflichtig.

gruß Torsten

wenn auf den Felgen eine KBA nummer ist und die Reifengröße in deinen Fahrzeugpapieren steht, brauchst sie nicht abnehmen lassen.

ich gehe aber mal davon aus, das 225/45 R17 original nicht drin steht, daher musst sie abnehmen lassen.

@ legrandgarcon

Das ist Falsch !

Das stimmt zwar bei vielen Felgen aber nicht bei allen.

Da so ne ABE meist für jede Menge Fahrzeugtypen gilt ist sie eben nicht für jedes Fahrzeug ne ABE sondern auch schonmal nicht mehr als ein Teilegutachten wert. Da heisst es eigentlich immer ABE genau lesen.

gruß Torsten

ja Herr Prüfingenieur,

ich gestehe meinen Fehler ein.

danke schon mal für eure Antworten.:dafuer: Ich werd nochmal schauen ob's jetzt A01 oder A02 ist… Angenommen es ist A01 und ich habe beim Hersteller keinen Erfolg bezüglich Nachtrag, was kostet mich dann diese Eintragung in die ABE? Muss das vom TÜV gemacht werden, oder kann auch ein Bekannter, der in einer Fachwerkstatt tätig ist das abnehmen? :fuchs:
Was mich dann natürlich auch nachdenklich macht ist, dass in der ABE nur Platz für eine Eintragung ist. Was passiert wenn die Felgen wieder verkauft werden? Der nächste kann sie dann nicht mehr eintragen lassen?!?

Das kann dir jeder abnehmen der auch HU ("Tüv") machen darf (TÜV,Dekra,GTÜ,KÜS …), bei uns in RLP kostet das 40 €. Das funktioniert i.d.R. so das Du einen Änderungsabnahmebericht bekommst, den Du dann mitführen musst und erst bei nächster Gelegenheit in die Fz-Papiere eintragen lassen musst.

gruß Torsten

Das wird nicht in die ABE, sondern in deinen Fahrzeugschein eigetragen! ABE gilt nur, wenn du die Reifengröße bereits im Schein stehen hast, ansosnten halt ganz normal zum TÜV und eintragen lassen.