Hi,
wollte mal wissen was passiert, wenn ich beim TÜV mit Felgen ohne Gutachten erscheine. Felgen sind 7,5Jx17 ET 30, welche ich mit 215/45/R17-Reifen bei einer Tieferlegung von 50mm (Eibach-System) fahren möchte.
Ist das die berühmt-berüchtigte Einzelabnahme, wenn ja, welche sonstigen Unterlagen vom Wagen werden benötigt bzw. was wird alles getestet?
:verwirrt:
Danke & Gruß, Volker
Welche Felgen sind es denn ?
Du brauchst mindestens ein Traglastgutachten für die Felge.
Ansonsten hast du keine Chance (bei einem Prüfer, der im legalen Bereich arbeitet)
Gruß Mackie
Hi,
Traglastgutachten schein es auch nicht zu geben. Sind A8 Design-Felgen bei ebay (7917495252).
Gruß, Volker
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Welche Felgen sind es denn ?
Du brauchst mindestens ein Traglastgutachten für die Felge.
Ansonsten hast du keine Chance (bei einem Prüfer, der im legalen Bereich arbeitet)
Gruß Mackie
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In Deutschland Felgen ohne TÜV-Gutachten oder Traglastbescheinigung zu verkaufen, würde ich persönlich als unseriös bezeichnen…
Mein Rat: Finger weg…
Frag mal ob es vielleicht n Materialgutachten gibt… Sieht ja sonst an sich ganz in Ordnung aus und knapp 99% aller Bewertungen positiv… Oder frag in direkt wie und ob du die eingetragen bekommst…
der bietet die Felgen ja auch noch in anderen Größen an, hier z.B.:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40263&item=7916510691&rd=1
Bei denen ist ein Festigkeitsgutachten dabei (was auch immer das sein soll). Wenn das bei den ET 35 dabei ist, warum dann nicht bei den ET 30? Ich würd den Verkäufer mal anmailen, der kann dir da sicher helfen.
btw: erklärt mir nebenbei schnell was mir so ein Festigkeitsgutachten bringt bzw. ob mir dadurch ne Einzelabnahme erspart bleibt.
- Dieser Beitrag wurde von chaser am 22.08.2004 bearbeitet
Einzelabnahme bleibt Dir nicht erspart…!
Festigeitsgutachten heißt, dass dort bescheinigt wird, dass die Felge die täglichen Strapazen (und viel viel mehr) auch aushält und nicht bei der kleinesten Unebenheit auseinanderbricht…
Es kann schon — theoretisch — sein, dass die ET35 Felge kein Traglastgutachten hat, die ET 30 aber.
Dadurch, dass es einteilige Felgen sind „wandert“ die Radaufnahme nämlich weiter nach innen, wodurch das Rad — theoretisch — instabiler sein kann, als bei ET 30.
Da dies jedoch gängige ET’s sind, denke ich nicht, dass es hier so ist.
Stell dir ne Felge mit ET 0 (oder sogar negativ) vor… da wirken die Kräfte schon an ganz anderen Stellen der Felge, als bei ET 35.
So,
habe Euren Rat befolgt & gefragt wie die Eintragung läuft. Hier die Antwort:
„Es gibt ein Vergleichsgutachten ! Wir können das auch bei unserem TÜV Abnehmen lassen wenn es Probleme. MfG <a href=„http://www.MBautodesign.de““ target="_blank">http://www.MBautodesign.de"
Mmmmh, was ist denn nun ein Vergleichsgutachten? Wenn „sein“ TÜV mir die Felgen einträgt sollte doch alles i. O. sein. Möchte aber vermeiden das es bei einem anderen TÜV später mal Probleme gibt.
Gruß, Volker
hi,
generell gilt (soviel ich weiß…), dass das was du einmal von einem akkreditierten Prüf-Ingenieur (also TÜV, Dekra GTÜ usw…) eingetragen bekommen hast, Gültigkeit besitzt und dir nicht mehr aberkannt werden kann ! Der neue Prüfer muss dann nämlich ein Verfahren gegen den Erstprüfer wegen Verstosses gegen das Verkehrszulassungsverfahren einleiten… was a) für ihn wahrscheinlich eh viel zu aufwendig ist und b) würde er dann in der Branche als „Nestbeschmutzer“ gelten !!
Hautpsache die Felgen, die du hast (bzw. haben willst) entsprechen ihrem Zweck… natürlich gute Optik und vor allem: HOHE SICHERHEITSSTANDARDS !! Wundert mich schon, dass es bei nem serösen Hersteller kein Teile-Gutachten und ne ABE gibt… vielleicht gibt Audi die nicht frei, da es sich um einen Nachbau handelt… wer weiß…
Grüße
tabularaser
Bei uns in der Umgebung ist das täglich an der Tagesordnung das irgendwelche Eintragungen wiederrufen werden - die grünen und ihr tüv ist da ganz schön schlimm