Hallo,
wir haben da ein kleines Problem :(. Meine Freundin fährt einen Rover 25 2.0 TD. Sie hat vor etlichen Jahren (Sommer-)Felgen für den Wagen bei AT* oder einem ähnlichen Händler gekauft. Eine ABE hat sie dazubekommen. Da ich mich,als ich für meinen S3 nach Winterfelgen gesucht habe, ein bißchen mit dem Thema beschäftigt habe, haben wir festgestellt, daß die Felgen in dieser Größe nicht im Fahrzeugschein eingetragen sind. Eigentlich kein Problem, denn wir haben ja die ABE. In dieser stehen nun aber einige Auflagen, die beim Kauf natürlich nicht erwähnt wurden und deshalb auch nicht durchgeführt wurden. In einer neuen ABE zu der Felge, die wir aus dem Internet haben, sind die Auflagen sogar andere.
Bei der alten ABE wurde folgendes gefordert:
- Kotflügelverbreiterung.
- Tachojustierung.
In der neuen ABE wurde gefordert:
- Kotflügelverbreiterung
- (Irgendwas, das verhindert, daß die Räder im Radkasten scheuern. Was genau, weiß ich jetzt gerade nicht mehr).
Da wir ja nun wissen, daß das anscheinend so nicht in Ordnung ist, möchten wir das jetzt klären. Die Auflagen zu erfüllen, kommt nicht in Frage, dafür ist der Aufwand zu groß und das Auto zu alt. Wie ich schon geschrieben habe, wird der Wagen schon seit Jahren mit den Felgen gefahren und da scheuert nichts und die Lauffläche der Reifen ist komplett vom Kotflügel überdeckt. Die Radumfangabweichung haben wir mal berechnet und die lag unter 7%.
Meine Frage ist nun, was wir machen sollen? Können wir eine Einzelabnahme durchführen, in der festgestellt wird, daß es auch ohne die Anpassungen geht? Was kostet die? Wenn das nicht geht, müssen wir wohl neue Felgen kaufen, was für den Wagen nicht so einfach ist und schade wäre, da die Felgen recht schick sind.
Gruß
Sidney71