Moin Moin,
da ich noch nie für eines meiner autos felgen gekauft hatte, habe ich mal folgende frage zwecks eintragung:
nächsten monat werde ich endlich meinen neuen A3 bekommen, jedoch mit den standard 16zoll felgen. diese will ich aber mit den MM-Evos 17" oder 18" Zoll ersetzen. Frage: Müssen die Felgen im Fahrzeugbrief eingetragen werden, oder wie ist das mit diesen Teilegutachten bzw. ABE´S ??? Da das Auto nämlich geleast wird, müsste ich dann erst meinen brief von der leasinggesellschaft einholen.
Bei Wheelmachine.de steht z.b. „Für die nachfolgenden Rad- und Reifengrössen gibts es eine TÜV-Zulassung für das oben genannte Fahrzeug.“
THX und Gruss
Werden in der Regel mit TüV-Gutachten ausgeliefert. Du mußt sie dann abnehmen und eintragen lassen…
Hallo,
also den Kfz-Brief brauchst du zur Eintragung der Felgen nicht.
Du fährst mit deinem Auto, dem TÜV-Gutachten und deinem Fahrzeugschein zum TÜV, lässt dann dort die Felgen abnehmen und erhälst nach -hoffentlich- erfolgreicher Abnahme eine schriftliche Bestätigung in Form von zwei DIN A4 Seiten, auf denen der korrekte Anbau der Felgen, samt der technisch relevanten Daten (Felgen-/Reifengröße…) vermerkt ist.
Diese Bestätigung hast du dann immer im Fahrzeug mitzuführen (wie man das von einer ABE kennt) und im Bedarfsfalle vorzuzeigen.
Wenn du dann z.B. dein Auto eines Tages ummeldest, kann auch die Eintragung der Felgen in den Fahrzeugbrief und Schein auf Grund dieser Anbaubestätigung erfolgen und ist dann sogar kostenlos (war zumindest bei mir so).
Gruß Sven
Hi Evil & Peacemaker,
danke für Antwort.
Greetz
War bei meinem alten Golf genauso, hab mir immer die TÜV-Bescheinigung geholt und eintragen lassen hab ich das dann komplett (wegen der Rennerei). Kannst aber auch immer die DIN A4 Bestätigungen mitnehmen, dürfen halt nur nicht wegkommen. Hab allerdings gehört, daß manche Polizeibeamte nur Originale akzeptieren und Kopien sehr argwöhnig gegenüber sind. Also sicherheitshalber beim TÜV gleich nachfragen, ob sie Dir die Bescheinigungen 2 x (1 x Auto, 1x zu Hause) mitgeben können, hab ich jedenfalls dann immer so gemacht, seitdem mein Auto mal aufgebrochen wurde und der ganze Kram geklaut wurde und dann geht die Rennerei los (das ist halt der Nachteil, wenn man es nicht im Brief stehen hat), so hat man halt noch ein 2. Exemplar und keine Streß mit der Polizei wegen Kopien (könnten ja manipuliert sein).
In den Breif kam es eigentlich erst kurz vorm Verkauf, weil das ordentlicher ausschaut, als wie so eine Zettelwirtschaft, naja ist eigentlich egal!
Mittlerweile muss man aber die Sache schnellstmöglich eintragen! Denn die Grünen akzeptieren manchmal die Zettelwirtschaft nicht mehr-vorallem seitdem die Graukittel auf ihre Prüfunterlagen draufschreiben, dass der Halter die Eintragung sofort in die Papiere (Brief und Schein) einzutragen hat.