felgen eintragen: teilegutachten

hi,



also ich hab ja diese vw-felgen „santa-monica“ in 7*17 ET 38 gekauft mit 225/45er conti-reifen drauf. gefahren bin ich mit denen noch net, weil ich sie ja noch nicht eingetragen hab, aber nen termin beim tüv hab ich am 22.



jetzt ist’s halt so, daß mir da jeder was anderes erzählt, was ich noch mitbringen muß an formularen über die felgen. von vw hab ich jetzt nen ausdruck (nicht etka!) bekommen, wo die felge abgebildet ist mit der teilenummer, den maßen und der tragkraft. sagt der eine tüv: „jo, müßte passen und von den papieren her reichen, mehr haben die von vw nicht“. er konnt’s mir nur net eintragen, weil das nach §19/2 mit ner einzelabnahme geht und man da erstens den brief und zweitens der prüfer ne ausbildung für braucht.



jetzt die eigentliche frage (na endlich! :wink: ): was brauch ich denn da tatsächlich noch? und hat vw das? nach was muß ich den freundlichen konkret fragen? und was is, wenn ich (womit ich nicht rechne) zum tüv fahr mit den rädern, der sich das anschaut und sagt die schleifen, die kann er mir so nicht eintragen. muß ich dann trotzdem voll zahlen?



bye, stevie.



ps: ist schon toll, wenn man sich vor dem kauf informieren will, man fragt fünf leute vom fach und kommt am ende mit sechs meinungen nach hause, die nur darin übereinstimmen, daß man die felge am auto braucht, um was sagen zu können. dann kauft man die felgen und plötzlich wolln die noch ganz andere sachen. naja, was soll’s, werd die schon irgendwie eingetragen bekommen… :wink:


hallo



hier das prachtstück





Santa Monica mit 225/45 R17



aber ich denke, da wird es keine probs geben, denn sind nicht a3 und golf iv auf der gleichen basis aufgebaut???



mfg



cyber


Quote:


On 2002-11-13 18:07, docstevie wrote:

hi,



jetzt die eigentliche frage (na endlich! :wink: ): was brauch ich denn da tatsächlich noch? und hat vw das? nach was muß ich den freundlichen konkret fragen? und was is, wenn ich (womit ich nicht rechne) zum tüv fahr mit den rädern, der sich das anschaut und sagt die schleifen, die kann er mir so nicht eintragen. muß ich dann trotzdem voll zahlen?






Für die Abnahme brauchst Du die Unterlagen über die zu prüfenden Teile und den KFz-Brief.

In den Brief trägt der Prüfer (der dafür ausgebildet und zugelassen sein muß) die neuen Teile ein. Den Brief und das Prüfgutachten mußt Du dann bei der Zulassungsstelle vorlegen. Hier wird dann ein neuer KFz-Schein (gegen Gebühr) ausgestellt.



Die Kosten für die Einzelabnahme mußt Du, egal wie das Ergebnis ausfällt, in jedem Fall tragen. Es wurde ja eine Leistung erbracht.



Viele Grüße - Udo