Felgen bei Ebay

Miieeeep!! :wink: Auch dir empfehl ich oben genanntes Buch: Lexikon der Rechtsirrtümer Teil 2 von Ralf Höcker, besonders Seite 79 ff. Das ist absoluter Käse, mach dir aber nix draus, es geht tausenden wie dir.

Das stimmt :slight_smile:

Das leider nur teilweise. Grundsätzlich beträgt das Widerrufsrecht 2 Wochen, vgl § 355 Absatz 1 Satz 2. Wird die Belehrung in Textform erst nach Vertragsschluss erhalten, so beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Tja und die Belehrung in Textform (§126b)muss zur Dauerhaften Wiedergabe geeignet sein. Und die Belehrung auf der Angebotsseite bei ebay ist eben nicht zur dauerhaften Wiedergabe geeignet, das ist Rechtsprechung. Der Verkäufer muss für eine ordnungsmeäße Belehrung dem Käufer eine email schicken. Und wer Käufer ist, das erfährt er immer erst nach Abschluss der Auktion, naja und dann ist der Vertrag bereits geschlossen… deswegen ein Monat bei ebay.

BG Ellis

Ich hab mal ne kaufmännische Ausbildung und ein Wirtschaftsinformatikstudium gemacht. Heute arbeite ich als Projektleiter im SAP-Umfeld.

Im Rahmen der Ausbildung / des Studiums haben wir einen großen Rechtsteil (gerade BGB und HGB) gehabt, den ich immer schon gern gemacht habe. Bin also ein Laie finde aber rechtliche Dinge, gerade in Verbindung mit Ebay und Privatkäufen und wenn sie ziemlich komisch scheinen (wie in diesem Fall ein Deckungskauf), sehr interessant.

Doch, leider schon :biggrin: , ist aber nix Negatives . Ich kann Deiner Argumentation (Juristendeutsch: Subsumtion?) immer ab dem Punkt nicht mehr folgen, an dem Schadensersatz gefordert wird. Denn den Schaden erkenne ich nicht. Müssen wir aber nicht diskutieren, da wir höchstwahrscheinlich eh nicht auf einen Nenner kommen werden. Ist ja nicht schlimm (und typisch für juristische Dinge) und hilft wie Du schon sagtest dem TE auch nicht weiter.

Ey, das ist wenn dann schon mein Nonsense. Entschuldige mal :wink: Schieb das nicht auf Wikipedia :). Das ist zumindest ein Fall, bei dem ein tatsächlicher Schaden durch Nicht-Lieferung vorläge.

Belassen wir es dabei, dass wir unterschiedliche Sichten auf den Fall haben.

Sorry an alle Leser, die von unserem "Säbelrasseln" genervt wurden. Wollte den Thread nicht so vollspammen.

Gruß
bse

P.S.: bin mal gespannt, ob die ganzen Quotes funktioniert haben :wink:

Haben funktioniert… gut gemacht :wink:

Ein kleiner letzter Hinweis:
ES gibt zwei Arten von Schadensersatzinteressen. Einmal das positive Interesse, einmal das negative Interesse.

Negatives Interesse bedeutet den Gläubiger so zu stellen, wie er stünde, wenn er von dem Vertrag noch nie etwas gehört hätte (Bsp 122, 311aII(sog c.i.c). Dann sind genau die Positionen, die du nennst zu begleichen.

WIe gesagt, das positive Interesse bedeutet ihn so zu stellen, wie wenn man ordnungsgemäß erfüllt hätte. Dh man muss alles bezahlen, damit er so steht. UNd wenn die Sache woanders nur teuerer zu haben ist, muss ich einfach die differenz zahlen. Find ich ist eigentlich garnicht so schwer zu verstehen. Der Schaden ist: Eigentum und Besitz an der Sache xyz war jetzt teurer für mich, als was in dem Vertrag stand…da der Vertrag mir Eigentum und Besitz verspricht (nicht begründet), und ich so zu stellen bin, gibts die Differenz.

Wenn du es nicht nachvollziehen kannst bzw anderer Meinung bist klar absolut kein Thema. Nur falls du mal in eine solche Situation kommen solltest, denk an mich ;-), wär Schade wenn du Kohle verplemmperst. Das die Tätigung eines Deckungskauf einen SChaden begründet ist eigentlich nicht streitig…

BG Ellis