Felgen ABE + Tieferlegung

Hallo zusammen,
hab ne frage zwecks ABE.

Wenn ich ein ABE zur Felge habe darf ich die ja drauf schrauben ohne zum TÜV zu müssen!

Wenn das Auto jetzt eine Tieferlegung hat (chon eingetragen), die ja nicht im ABE steht, muss ich dann zum TÜV, oder ändert das nichts dran?

Danke

Gruß MoTy

Moin,
zur Felgen, DU darfst die Felge mit einer gültigen ABE natürlich montieren, ABER: bei einer Tieferlegung ist diese natgürlich eingetragen worden mit der bisher montierten Felgen Reifen Kombination, Das heisst also, wenn Deine neue Felge( meinetwegen auch mit ABE) und der darauf montierte Reifen nicht genau die gleichen Dimensionen wie die bisher montierte Rad Reifen Kombi aufweist, zum Beispiel breiter ist oder eine andere Einpresstiefe aufweisst die nicht in Deinem FZG Schein steht, musst Du diese erneut eintrafgen lassen.

Gruß

Sörfa

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Hallo zusammen,
hab ne frage zwecks ABE.

Wenn ich ein ABE zur Felge habe darf ich die ja drauf schrauben ohne zum TÜV zu müssen!

Wenn das Auto jetzt eine Tieferlegung hat (chon eingetragen), die ja nicht im ABE steht, muss ich dann zum TÜV, oder ändert das nichts dran?

Danke

Gruß MoTy

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soviel ich weiß, musst du auf jeden fall zum tüv, wennst andere Bereifung, Felgen montierst…ausser die Dimension bleibt gleich…mfg

Wenn bei der Eintragung der Tieferlegung kein Hinweis auf die Felgengröße drin ist, brauchst du nicht zum TÜV, weil ja niemand nachweisen kann, daß du die Felgen erst später drauf gemacht hast…
Einzige Ausnahme: in der ABE der Felgen ist ein Hinweis, daß bei Tieferlegung die Felge eingetragen werden muß. Also mal genau die ABE durchlesen (im Zweifelsfall mal online stellen)

Gruß Mackie

Alles klar, dann mal vielen Dank für die ANtworten.
Werde jetzt mal die ABE studieren!