Habe mir sagen lassen wenn man den A3 tiefer wie 35mm legt ohne Stabi zu tauschen bekommt man mit dem Tüv probleme -da er ja aus der Auflage erlesen kann daß bei einer Tieferlegung mehr als 35mm und einer Antriebswelle >42 der Stabi gewechselt werden muß! (H&R, KW …) IST DAS RICHTIG???
Also ich habe gehört das das erst ab 50mm muss, würde dann sowieso auf ein (Gewinde) Fahrwerk zurückgreifen…
Hi,
also ich hab von Power Tech Federn -60/40 mm drin und der TÜV hat die ohne Prob. eingetragen. Hab noch den orig. Stabi drin.
ich hab auch 50/50 und die dicke antriebswelle, dass hat den tüv nicht interessiert. wenn sie nicht in der kurve schleift, wird es ihm auch nie auffallen.
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Hallo!
Z.B. im H&R Gutachten für die 50mm Federn ist gar keine Auflage drin wegen einem geänderten Stabi!!
Das ist nur beim Gewindefahrwerk so.
Gruß
Raoul
Beim 1.6er brauchst Du keinen anderen Stabi/Antriebswelle
- betrifft (nur) die Turbo’s