ok lach sorry das ich euch jetzt schon wieder aufn senkel geh…ABER
also da bietet so ein typ federn an mit ner ABE!??? ich dacht ja eigentlich das gibts nicht darauf hab ich nen gleich angeschrieben und es kam folgende Antwort:
Es gibt eine ABE von H&R in der Farbe rot. Diese ist im Original immer im Fahrzeug mitzuführen! Die ABE umfasst nur die vom Hersteller freigegebenen, in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Bereifungsgrößen! Somit entfällt die Fahrt zum TÜV!!!
aber ich hab ja jetzt 8,5x18 ET32 drauf…also hat er nochmal nachgeguckt und mir folgendes gemailt:
ist kein Problem. Habe soeben noch einmal in die ABE geschaut. In der
Auflage F1 ist beschrieben, das keine technischen Bedenken gegen die
Verwendung von serienmäßigen sowie weiteren Rad-Reifenkombinationen
in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung bestehen, wenn
folgende Bedingungen eingehalten sind: Es liegen gesonderte ABE-/
Teilegutachten für die Rad-Reifenkombination vor und die dort aufgeführten
Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender
Freigängigkeit und ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung
nach serienmäßigem Fahrwerk.
Also alles so wie es sein soll.
Heißt ja eigentlich auf gut deutsch ich kann mir den TÜV sparen, meint ihr da kann man was drauf geben?? bzw. das stimmt? irgendwie will mir das net so eingehen, und ich hab keine lust da dann voll die probs und den ärger zu haben…also bitte mal eure meinungen!!!
wär echt dringend, bis dienstag muss mein baby fertig sein!