Fast Unfall wer haette Schuld

Hallo

bin gestern zum Training gefahren
stand an der ampel vor mir noch eine menge autos

ich ordne mich imma auf der linken spur ein da ich da keine rechts abbieger habe un vorne keinen spurwechsel machen muss

so die fahrerin auf der rechten seite wollte nun auf meine spur
die hat NICHT geblinkt und is einfach rueber gezoggen ich konnte im letztens augenblick noch bremsen und hupen

EDIT: Daerf man in einer solchen Situation überhaupt hupen ?

weil sie haette fast noch einen rad fahrer mitnehmen als sie wieda auf ihre spur wollte

EDIT ENDE

was waere passiert wenn ich zu spaet gebremmst haette un es einen crash gegeben haette

wer waere schuld an dem unfall

Freund von mir meinte ich waere schuld weil er in einem auto magazin gesehen haette wenn einer langsam faehrt daerf er ohne zublinken links in eine strasse fahren
weil man davon ausgehen kann das er da links rein faehrt weil er eben langsam gefahren is

un fast so war es bei uns ja auch gewesen die strasse auf der rechte seite wird durch parkende autos blockiert also muss er auf meine spur somit brauch man nich blinken ?

Meine Meinung ich muss einen spurwechsel anzeigen un kann nich wild einfach ma die spurwechseln somit waere die fahrerin schuld

was sagt ihr zur der situation wer haette schuld?

ciaoi © padrino

+ Dieser Beitrag wurde von padrino am 07.09.2006 bearbeitet

es wäre mir völlig neu, wenn man nicht blinken müsste.
das hab ich noch nie gehört.

So lange du nicht zu schnell warst wäre sie schuld…
Denn ein Spurwechsel MUSS immer angezeigt werden!
Das lernt man von Anfang an in der Fahrschule!

also das war so es wurde einer langsamer un der hinter ihm hat ihn dann überholt un der langsamer werdende biegte dann im selben moment links ab somit kams zum crash

das ging dann vor gericht un der überholdende haette mit einer solchen situation rechnen muessen weil er eben langsam gefahren ist

naja war ja grad nach einer ampel also über die kreuzung un dann waere es auch schon fast passiert war vllt auf 40 45

SO was is imemr scheiße, weil du wohl nur in den seltensten Fällen beweisen kannst das du nicht zu schnell warst und sie eben nicht geblinkt / ihren Spurwechsel angezeigt hat.

tja bleibt halt nur das problem, zu beweisen, dass sie nicht geblinkt hat.

ohne zeugen steht aussage gegen aussagen

Aber es kann auch keiner beweisen DASS er zu schnell war. Da liegt wohl der Punkt?
Und wenn sie ihren Spurwechsel nicht anzeigt bzw einfach rüberzieht, dann ist wohl sie Schuld. Kannst du ja nicht riechen.



Wieso überhaupt darüber aufregen??

…wenns es passt dann soll sie/er reinfahren ABER was ich zum Tod nicht ausstehen kann sind Leute die dann im letzten Moment beschleunigen und vor einem reinfahren und ne Vollbremsung hinlegen… weil DANN bist du Schuld!

…aber sonst gilt die Regel, dass ein Spurwechsel immer angezeigt werden muss (langsam hin oder her)

Bei mir war es mal so dass ein City-Sherriff meinte er muss mich nicht rein lassen… obwohl ich schon „die Nase drin hatte“ (war Spurende und keine Ampel)

Hab dann einfach geblinkt kurz beschleunigt und gebremst (schräg auf der Spur) und er ist mir schön in die Seite gefahren… :knebel:

kchingkching* – 2400€ bitte :king:

Ich wechsle auch manchmal die Spur OHNE aber nur wenn Niemand hinter mir fährt und von daher auch keinen Sinn macht den Spurwechsel anzuzeigen.

P.S.: Stehe gestern an der Ampel auf der Linksabbieger welche aber weiter gerade aus geht (als seperate Spur…wissen aber viele nicht die nicht dort wohnen) und neben mir steht mal wieder ein BerlinCity Sherriff… Ich fahre los und fahre gerade aus und er ist 15m hinter mir und startet ein Hup-Konzert…

Am liebsten einfach mal aussteigen und ihn fragen was das Problem war ??? man!man! Leute gibts!!!



+ Dieser Beitrag wurde von the_goat am 07.09.2006 bearbeitet

mhh, vielleicht ist mein Verständnis ja auch falsch… aber ich habe auf meiner Spur VORFAHRT… und wenn jemand da auch hin will, dann nur wenn ausreichend Platz da ist… mal völlig egal, ob er/sie blinkt oder nicht !!!

Klar ,wenn jemand blinkt und die Situation es erlaubt, lass ich ihn/sie natürlich rein… aber doch nicht wenn ich dafür ne Vollbremsung hinlegen muss !!!

Also, ich bin mir recht sicher, dass sie im Falle eines Unfalls Schuld gewesen wäre… egal ob geblinkt oder nicht (Gilt doch überall, wo du dich in den fahrenden Verkehr einfädelst, egal ob Autobahn-Auffahrt, Schnellstraße, Stadtverkehr o.ä., das Blinken zeigt doch nur an „he, ich will in die Richtung… lässt du mich ??“)

Gruß

tabularaser

ja der meinung bin ich eben auch ich kann ja nich wild spurenwechseln
ich nehm einfach an sie hat keinen schulterblick gemacht un ich war im todenwinkel o. so

un der spurwechsel is nach der ampel hat glaube ich jemand fasch verstanden

aber gut das ihr das auch so seht es is zwar logisch das die auf meine spur wollte aber sie haette auch genau so stehen bleiben koennen um einen raus zulassen
gibt meist imma 2 variationen was passieren haette koennen


Wie immer … der Beitrag ist total unleserlich. Unstrukturiert geschrieben und keine Satzzeichen, grausam.

Daher wird hier nie jemand genau verstehen, was passiert ist.

och ich glaub schon das die andern es verstanden haben :wink:
wenn du es noch nicht lesen kannst is nich schlimm :slight_smile:

un wenn dir imma soviel daran liegt wieso versuchste es dann imma zulesen weil auf deine meinung kann ich sehr gerne verzichten weil du maulst eh nur immer rum

es gibt schliesslich noch andere hier

hab es mit paint ma versucht zumalen vllt ist es dann fuer den einen o. andern leichter :slight_smile:



Manche Leute kommen mit dem Blinkerhebel eh nicht ganz zurecht.

Ich würde sagen, dass du unschuldig wärst.

Meine Lieblingsautofahrer:

  • Kreisverkehr: Garnicht Blinken, Blinken beim reinfahren aber nicht blinken beim rausfahren, am besten wenn es nur so ein kleiner hubbel ist in der straßenmitte einfach gradeaus drüberbrettern ohne groß zu denken (trotz kreisverkehrs-Schild!

Mein Absoluter Favorit:

  • Zweispuriges rechtsabbiegen, wobei die linke (äußere Spur) auch geraudeaus weiterführen kann. Die Leute aus der rechten Spur kommen natürlich auch ganz zufällig immer wieder mal von der inneren auf die äußere Spur ab…nur eine frage der Zeit, bis mir einer drinhängt. (Das Mehrspurige abbiegen ist eindeutig durch Pfeile gekennzeichnet :wink: )

Ich hab das auch erst auf Grund der Zeichnung verstanden, aber die Frau hätte halten und warten müssen, bis die linke Spur frei ist.

Die hat gepennt oder hat eine „Leck-mich-am-Arsch“-Mentalität. Aber Streß Dich nicht ab, das kommt hier in FFM ständig vor. Ist halt die heutige Zeit und das Verhalten mancher Autofahrer(innen).

Seis drum, hätte es gekracht wäre sie Schuld gewesen, auch wenn sie geblinkt hätte. Einfach rüberziehen ist nicht. Und klar darfste hupen, war ja eine Gefahrensituation.


blabla, ich sage nur trocken das was andere vielleicht nur denken.

Ich dachte das hatten schon alle verstanden? Warum musst du es dann noch malen?

reissverschlußsystem ist hier anzuwenden:
also immer einer nach dem anderen!

Reißverschlußsystem MUSS angewendet werden, wenn du extra gas gegeben hast, dass sie nicht rein kann, wärst du schuld
wenn sie etwas weiter vorne war als du und spur gewechselt hätte - hätte es sogar zu einem 50:50 aufegehen können

ist sie weiter vorne UND blinkt, bist du schuld

bist du weiter vorne, hat sie sich hinter dich einzureihen!

hat sie sich versucht „reinzuzwängen“ wollte sie mit aller gewalt ihr „recht“ des reissverschlußsystems wahr nehmen und war nicht auf unfallpreventation und daher schuld

wart ihr gleich auf und sie blinkt nicht, ist es schwierig, nur weil sie nicht blinkt ist sie nicht automatisch schuld - das hängt eben dann von den umständen ab!

ist eine haarige situation in der man (soweit erkennbar ist das sich die straße verengt und anzunehmen ist, das der nebenfahrende lenker rüber möchte) lieber mal zurücksteckt und den anderen reinlässt!

aber nochmal, die situation ist so schwierig zu beantworten - grundsätzlich hat sie aber einen nachteil, weil sie nicht geblinkt hat und somit für dich nicht zwangsläufig erkennbar war, das sie spur wechseln möchte.

wäre ein personenschaden entstanden hätte man sehrwohl prüfen können a) wie schnell du warst und b) ob sie geblinkt hat
der leuchtdraht wird beim blinken heiß und dementsprechend verformt und verfärbt sich der faden, wenn er durch äußere einwirkung beschädigt/zerstört wird

deine geschwindigkeit lässt sich aufgrund der verformungen an den beteiligten fahrzeugen leicht einschätzen

sofern nur ein reiner sachschaden entsteht, ist es eine versicherungsangelegnheit und sache deiner formulierung des unfallherganges…


sehr interessante beiträge…

btw: pa drino, paar satzzeichen hätten wirklich nicht geschadet.
ansonsten kann man deine beiträge wirklich nur noch überspringen…

um es vllt zuverdeutlichen?
sag ma nur meckern kannst du?
wenn es dir nich passt dann les doch andere ding un jetz antworte ich auf den mist nimma wird mir langsam zu bloed mich immer zurechtfertigen

Reißverschluss-Verfahren beim Wechsel des Fahrstreifens
StVG § 17; StVO § 7

Das Gebot des Gefährdungsausschlusses beim Wechsel des Fahrstreifens gemäß § 7 Absatz 5 StVO gilt auch für denjenigen Verkehrsteilnehmer, der nach den Regeln des Reißverschluss-Verfahrens gemäß § 7 Absatz 4 StVO berechtigt ist, vor einem nachfolgenden Fahrzeug auf den „freien“ Fahrstreifen zu wechseln. (Leitsatz RA GG)

AG Rüsselsheim, Urteil vom 6. 11. 2000 - 3 C 743/00 (33)

Zum Sachverhalt:
Die Klägerin war Halterin des Pkw Opel Astra, amtl. Kennz. … Die Beklagte zu 2) ist Halterin des Gelenkbusses mit dem amtl. Kennz. … Zwischen den von der Klägerin und dem Beklagten zu 1) gesteuerten Fahrzeugen kam es am 5. 4. 2000 in R. gegen 7.30 Uhr auf der A-O-Straße zu einem Verkehrsunfall. Die Klägerin befuhr die rechte Spur der A-O-Straße in Richtung Innenstadt. Wegen einer vor ihr liegenden Baustelle war die rechte Spur gesperrt. Sie versuchte deshalb auf die linke Spur überzuwechseln und musste gleichzeitig verkehrsbedingt bremsen. Der Bus der Beklagten zu 2) prallte auf. Der Schaden der Klägerin wurde zu einem Teilbetrag von der Beklagten zu 2) ersetzt. Das AG hat die Klage auf weiteren (vollen) Schadensersatz abgewiesen.

Aus den Gründen:
Der Klägerin steht ein weitergehender Schadenersatzanspruch nicht zu. Ist wie hier ein Unfallschaden im Zusammenwirken zweier Kfz. allen Beteiligten entstanden, so hängt im Verhältnis der Halter untereinander die Verpflichtung zum Ersatz vornehmlich davon ab, inwieweit der Schaden überwiegend von dem einen oder anderen Teil verursacht worden ist. Beide Fahrzeugführer trifft ein Verschulden am Unfall. Der Beklagte zu 1) hat entweder den Sicherheitsabstand stark unterschritten oder ist für die Verkehrssituation nicht aufmerksam genug gefahren. Das Auffahren indiziert bereits ein Verschulden.

Die Klägerin hat die notwendige Sorgfalt beim Spurwechsel nicht aufgewandt. Gemäß § 7 Absatz 5 StVO darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Hierzu gehört auch, die Vorausschau, ob der Spurwechsel auf Grund der vorherrschenden Verkehrssituation auch abgeschlossen werden kann. Dies war nicht der Fall, da sich ein Rückstau vor einer Ampel gebildet hatte und die Klägerin nach Beginn des Spurwechsels stark abbremsen musste. Die Regelung des § 7 Absatz 4 StVO über das Einfädeln im Reißverschlussverfahren lässt die erhöhte Sorgfalt der Klägerin nicht entfallen. Denn die Bestimmung des § 7 Absatz 5 StVO bezieht sich auf alle in § 7 StVO geregelten Fälle …

Die nach § 17 StVG vorzunehmende Abwägung führt zu einer Quote von 50%. Es kann nicht festgestellt werden, dass der Verschuldensbeitrag einer Partei überwiegt. …