Fahrzeugschein verloren - gibts einfach nen neuen ??

Hallo zusammen,

wollte diese Woche mien Auto ummelden und musste feststellen, dass mein Fahrzeugschein nicht auffindbar ist. Normalerweise hab ich den immer im Auto, aber in der letzten Zeit war ich in zwei Werkstätten. Die eine hat ihn nicht gebraucht und auch gar nicht danach geschaut ob er da ist, wo ich es ihnen gesagt habe, und die andere Werkstatt hab ich noch nicht erreicht.

Was kann man denn machen, wenn der Schein wirklich verloren bleibt. Kann man da einfach nen neuen ausstellen lassen und wenn jas kostet sowas!? Oder ist das mit behördlichem Stress verbunden ?

Viele Grüße,

Ju

Hallo!!!

Glaube da gibt es nciht so große Probleme gehst du zum Verkehrsamt und sagst dort das du deinen verloren hast!!

Dann bekommst einen Ersatzschein das steht dort auch drauf!!

Die kosten kann ich dir nicht sagen!!

MFG Timo

Hm… haben wir auch schon durch. Allerdings war das „nur“ ein Fahrzeugschein eines Anhängers. Bei der Zulassungsstelle musst du eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass der Schein wirklich weg ist. Dazu musst du einen guten Grund angeben, wie er denn weggekommen ist. Ich glaube verloren kommt nicht so gut an. Unser war angeblich „verbrannt“ worden. Diese eidesstattliche Erklärung kostet round about 50€ + 10,70€ für einen neuen Kfz-Schein.

Viel Erfolg

Im Zuge des eGovernments gibt es Webseiten der Städte/Gemeinden. Dort finden sich häufig solche Informationen.

Beispiel: http://www.essen.de/Deutsch/Rathaus/Aemter/Ordner_39/ErsatzKfzSchein.asp

Bei uns steht:


Ersatzfahrzeugschein

Verlust / Diebstahl des Fahrzeugscheines

Erforderliche Unterlagen:

Personalausweis / Pass
Prüfbericht Hauptuntersuchung
falls vorhanden: Diebstahlsmeldung der Polizei
Verlusterklärung
http://www.lra-aic-fdb.de/pdf/zulassungsstelle/verlusterklaerung%20fahrzeugschein.pdf

Gebühr: 10,20 €


Habe gestern erst eienn neuen Fahrzeugschein machen lassen (diverse neue Eintragungen). Da bei habe ich gefragt , was es kostet einen verloren gegangen zu ersetzten.

In beiden Fällen 10.70 € ( gilt für RSK / NRW)