Hallo, habe gestern meinen A3 geholt
(Mit Roten Kennzeichen),das Auto wurde im Oktober 2005 Stillgelegt,
nun habe ich gehört das der Fahrzeugbrief ablaufen kann,
stimmt das?
Ja, der Fahrzeugbrief "läuft" achtzehn Monate nach der Stilllegung ab. Früher waren es mal 12 Monate, evtl. liegt die Erhöhung auf 18 Monate sogar nach Deinem Stillegungstermin, d.h. der Fahrzeugbrief ist bei Dir evtl. sogar bereits nach den früheren 12 Monaten abgelaufen.
Danach ist eine Vollabnahme notwendig.
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Hallo, habe gestern meinen A3 geholt
(Mit Roten Kennzeichen),das Auto wurde im Oktober 2005 Stillgelegt,
nun habe ich gehört das der Fahrzeugbrief ablaufen kann,
stimmt das?
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Was bedeutet Vollabnahme?
Musst zum TÜV fahren und der Begutachtet Dein komplettes Auto. Er stellt Dir quasi eine neue Betriebserlaubnis für Deinen Audi aus.
Ist nach §21 STVZO. Kostet auch mehr als "normaler" TÜV.
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Was bedeutet Vollabnahme?
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Hallo,
Glück gehabt, ist seit diesem Jahr geändert worden.
Zitat:
Erleichterungen bei der Kfz-Zulassung
Die Wiederzulassung von Fahrzeugen wird ab März 2007 einfacher. Stillgelegte Autos verlieren nach 18 Monaten nicht mehr automatisch die Betriebserlaubnis. Vor allem Autos, die erst in mühevoller Kleinarbeit wieder hergerichtet werden müssen, sind über längere Zeit abgemeldet – oder waren es, weil sie in einem stillen Eck auf einen Käufer warteten. Vom kommenden Frühjahr an wird es ein Stückchen einfacher, solche Autos wieder zuzulassen. Die größte Erleichterung für den Besitzer: Auch wenn das Fahrzeug länger als 18 Monate stillgelegt war, muss es nicht mehr beim Gutachter vorgeführt werden. Sind noch keine zwei Jahre seit der letzten Hauptuntersuchung verstrichen, kann laut ACE das Auto direkt wiederzugelassen werden. Wäre während der Stilllegungszeit eine Hauptuntersuchung fällig gewesen, reicht künftig die einfache Fahrt zur nächsten Prüfstelle, zum Beispiel TÜV oder DEKRA. Mit dem frischen Prüfbericht kann das Auto dann zugelassen werden.
Hier nachzulesen:
http://www.autosieger.de/print.php?sid=10972
Gruss Dirk
Bräuchte man dann doch keinen neuen Fahrzeugbrief?
Der Text erklärt sich eigentlich von selbst oder?
Früher mußte man halt wenn man über 18 Monate abgemeldet hatte ein Gutachten erstellen lassen, TÜV Abnahme machen und einen neuen Brief beantragen.
Gruss Dirk