Abnahme nach Paragraph 21 StVZO:
Sie erhalten zusammen mit den Distanzscheiben ein Festigkeitsgutachten über die Dauerfestigkeit der Scheiben. Eine Einzelabnahme beim TÜV ist notwendig. Die Eintragung erfolgt im Kfz-Brief und Kfz-Schein. Karosseriearbeiten können je nach Felgen- bzw. Reifengröße erforderlich sein. Hier ist nur eine Eintragung bis +2% Spurweitenänderung möglich. Über +2% hinausgehende Spurweitenänderungen müssen gesondert durch ein Fahrwerksfestigkeits-Gutachten nachgewiesen werden.
Meine FELGEN, Fahrwerk und Spurplatten wurden nach 21 eingtragen, ich mußte extra den Brief mit bringen.
Wo bekommt man so ein Fahrwerksfestigkeitsgutachten?
Möchte mehr als 2% meine Spur vergrößern, sprich 15mm an der HA fahren.
Auszug aus der Mail, die raffen es aber nicht so ganz, das bezieht sich auf die Serien Felgen. Hatte geschrieben wegen 18 Zoll.
ja wir wir haben ein Fahrwerksfestigkeitsgutachten für das Fzg. bis ET 0.
Sie dürfen bei Ihren Serienrädern mit ET bis 43mm verbreitern wenn die Freigängigkeit vorhanden ist.Das Fahrwerksfestigkeitsgutachten kosten 116,00 Euro.
Bis zur ET 8 langt Ihnen das Teilegutachten um über §21 eine Einzelabnahme machen zu können .
Habe gerade noch einmal eine neue Anfrage hin geschickt, vieleicht ist es dieamal ein andere Sachberabeiter.
Werde das Ergebniss dann hier bekannt geben, da es ja einige interessiert.
Boris
Dieser Beitrag wurde von RedA3 am 14.07.2004 bearbeitet