hab nu das bilstein b14 drin^^ hab nu noch 2 cm restgewinde…und aber bin scho ha 40 va 45 runter…
das ist ja auch im gutachten angegeben ^^
da ich nu am sammstag tüv termin hab und den prüfer vorher gefragt hat ob er mir das restgewinde auch noch einträgt damit ich ent somach bezahlen muss…da meinte er nur könnte er net machen^^ also dacht ich mir ich kauf den hr stabi und dann dreh ichs komplett runter …aber nu is ja net mehr der im gutachten angegebene verstellbereich gegeben^^ nu meien frage krieg ich das so eingetragen oder machn die das net wnen im gutachten was anderes steht ??
is halt die frage…bei mir haben se z.B. gar keine fahrzeughöhe mit eingetragen…steht also nix in der bescheinigung…daher kann ich´s so hoch oder so tief drehen wie ich will…hat niemand nen nachweis drüber…man sollte es natürlich nich übertreiben!
Egal was eingetragen ist, es ist alles nichtig wenn der Abstand vom Frontscheinwerfer zum Boden 50 cm unterschreitet. Ab dann verliert man auch seine Betriebserlaubnis und im Falle eines Unfalls, sieht man dann alt aus…
Und normalerweise wird das Restgewinde eingetragen, oder die Fahrzeughöhe geändert, eines von beiden immer!
Dieser Beitrag wurde von a3angel am 15.03.2005 bearbeitet
bei mir war noch 1cm rest, eingetragen wurde die fahrzeughöhe…kann mir net vorstellen, dass die rennleitung bei ner kontrolle die fahrzeughöhe auf einen cm genau nachmessen kann…