Brauch ich zum Eintragen des Gewindefahrwerks eigentlich einen Ausdruck darüber das meine Spur vermessen und eingestellt wurde? Bei den Tieferlegungsfedern brauchte ich sowas nicht!
Muss jetzt nämlich endlich mal zum TÜV damit.
Also ich war erst beim Tüv und danach hab ich ihn vermessen lassen.
Es gab keine Probleme mit dem Tüv.
- Dieser Beitrag wurde von marxi am 19.04.2004 bearbeitet
Den Wisch musst du i.d.R. vorzeigen beim TÜV also das Achsvermessungsprotokoll wollen die haben.
Na dann geht das ja. Vermessen ist er ja, aber ohne „Protokoll“ weil vom Kumpel in seiner Werkstatt.
Kannst dich aber ab und an rausreden indem du sagst, dass es dir deine Werkstatt nicht mitgegeben hat.
Ist nämlich nochmal teuer das erstellen lassen. Rund 60Euro. Nur für das Papier, denn vermessen und eingestellt ist ja!
Ich mußte dem Prüfer etwas schriftliches vorzeigen, daß ich die Achsvermessung gemacht wurde. Ohne hätte er es nicht eingetragen.
HAbe damals das CupKit von H&R eingetragen. Ist zwar kein Gewinde aber da tut sich nicht viel.
Dann muss ich mein Kumpel mal anhauen ob er da was bei seinem Arbeitgeber für mich ausdrucken kann, vielleicht einfach nur Bestätigung das es erledigt wurde.
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Ich mußte dem Prüfer etwas schriftliches vorzeigen, daß ich die Achsvermessung gemacht wurde. Ohne hätte er es nicht eingetragen.
HAbe damals das CupKit von H&R eingetragen. Ist zwar kein Gewinde aber da tut sich nicht viel.
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jo ich denke das reicht denen…muss halt so stempel und unterschrift vom betrieb drauf sein und dann ist das gut