folgendes ist mir grad passiert, bin seit langem mal wieder eine Runde Fahrrad gefahren, plötzlich schießt einer mit seinem Auto aus seiner Einfahrt raus. Ich bin voll zwischen Tür und Kotflügel reingefahren und dann über die Haube geflogen…
Außer ein paar Schürfwunden zum Glück nichts passiert.
Der Typ schätzungsweise 50-60 hat das kaum interessiert er meinte nur wäre ja nix passiert und wollte eigentlich weiterfahren…
Hab dann ein bisschen mit ihm duskutiert während eine Frau dazu kam und sich als Zeugen anbot, sie sagte sofort das sie gesehen hat das er viel zu schnell war und nicht geguckt hat…
Mein Problem ist jetzt nur, ist er völlig schuld oder wie ist das da ich auf dem Bürgersteig gefahren bin obwohl es auf der Straße einen Fahrradweg gab ?
Polizei anrufen und fertig…
Wer Schuld hat? Dazu müsste man wissen, wie die Straßen verliefen, wer wann von wo kam usw.
Ach - und Radfahrer haben aufm Bürgersteig eigentlich nix zu suchen
[quote]
Hallo zusammen,
folgendes ist mir grad passiert, bin seit langem mal wieder eine Runde Fahrrad gefahren, plötzlich schießt einer mit seinem Auto aus seiner Einfahrt raus. Ich bin voll zwischen Tür und Kotflügel reingefahren und dann über die Haube geflogen…
Außer ein paar Schürfwunden zum Glück nichts passiert.
Der Typ schätzungsweise 50-60 hat das kaum interessiert er meinte nur wäre ja nix passiert und wollte eigentlich weiterfahren…
Hab dann ein bisschen mit ihm duskutiert während eine Frau dazu kam und sich als Zeugen anbot, sie sagte sofort das sie gesehen hat das er viel zu schnell war und nicht geguckt hat…
Mein Problem ist jetzt nur, ist er völlig schuld oder wie ist das da ich auf dem Bürgersteig gefahren bin obwohl es auf der Straße einen Fahrradweg gab ?
Naja ich würd mich an Deiner Stelle freuen das der Mann Dich nicht anzeigt. Du würdest sicher die Hauptschuld bekommen.
Erwachsene dürfen den Gehweg nicht mit dem Rad benutzen(ausser schieben) ist kein Radweg vorhanden muß die Fahrbahn benutzt werden.
Nur Kinder bis zum vollendeten 8 Lebensjahr dürfen den Gehweg benutzen.
Wenn man doch mal den Radweg benutzt muß man Schrittgeschwindigkeit fahren wenn nicht handelt man grob verkehrswidrig.
Sicher wird der Autofahrer eine Teilschuld bekommen da er zu schnell rausgefahren ist ohne sich vorzutasten oder besser noch sich raus winken zu lassen.
Du hättest auf keinen Fall die volle Schuld bekommen!! Denn es hätte auch ein Kind auf dem Rad oder ein Fußgänger kommen können. Den hätte er dann ja genauso erwischt! Ein Auto hat auf dem Gehweg ganuso wenig zu suchen wie du mit Rad. Muss ein Kfz diesen jedoch überqueren um ein Grundstück zu erreichen (Einfahrt), so hat man das mit besonderer Vorsicht zu tun. Und das hat der Autofahrer in deinem Fall nicht !Eine Teilschuld würdest du vielleicht bekommen!
Außerdem gilt der Grundsatz nach §1 der StvO:
Allgemeine Rücksichtnahme im Straßenverkehr! Und niemand kann seine Vorfahrt erzwingen.
das bedeutet, dass er auf jeden fall die hauptschuld trägt.
denn er kam eindeutig aus einer untergeordneten ‚strasse‘.
damit muss er in jedem fall warten ob was in der übergeordneten strasse kommt, egal, was da kommt.
dass nun das was da gekommen ist eigentlich gar nicht kommen hääte dürfen (fahrrad auf gehweg) spielt eben nur eine untergeordnete rolle.
ich würde das mal so vergleichen:
ich bin als fahranfänger damals gegen ein im absoluten halteverbot stehendes auto gefahren.
nun dachte ich mir schlau wie ich war, der hätte ja da gar nicht stehen dürfen und trüge damit ebenfalls eine schuld.
pustekuchen, polizei und versicherungen (auch meine) sahen das anders. ich war 100%
der andere bekam nur strafe wegem dem falschen parken.
ich denke also, du wirst ne strafe fürs auf dem gehwegfahren bekommen und er die schuld am unfall.
das ist aber nur meine meinung!
evtl. kann ja @sven_HX mehr dazu sagen.
Genau so siehts aus. Nicht nur, dass er sich einer Verkehrsunfallflucht schuldig gemacht hat.
Der Typ hat zwar gesagt, dass ja nix passiert sei, nur ist die Frage ob der dich auch gefragt hat ob dir was weh tut oder ob du dich verletzt hast.
Grundsätzlich ist es richtig, dass Fahrradfahrer aufm Gehweg nix verloren haben. Nichts desto trotz muß der Autofahrer wenn er irgendwo in eine Hauseinfahrt einbiegt, nach links und nach rechts schauen, ob dort schwächere Verkehrsteilnehmer den Gehweg passieren wollen.
Ich weiß nicht wann der Vorfall war, und ob du dich verletzt hast. Wäre ganz interessant.
Solltest du den anzeigen wollen, so brauchst du ein Attest vom Arzt, der dir die Verletzungen dann attestiert…
Sorry für komisches Deutsch, aber ich hatte Nachtdienst und bin nun nach 2 Std Schlaf nicht wirklich fit…
Bei Fragen kannst du mich auch per PM anschreiben.
Hast du Fragmente des Kennzeichens und würdest du den Mann wiedererkennen ? Es gibt viele Fragen die geklärt sein müssen, ansonsten macht eine Anzeige nicht wirklich viel Sinn…
Also passiert ist mir ja außer nen paar blauen Flecken und Schürfwunden nichts, er ist ja nicht gefahren, wollte ja nur, seinen Namen und Adesse hab ich, er meine nicht.
Aber da mir und meinem Fahrrad ja nichts großartiges passiert ist und er den Hauptschaden an seinem Auto hat (er bekommt die Tür nicht mehr auf), will ich es dann eigentlich mal so auf sich beruhen lassen da ich ja mindestens eine Teilschuld habe…
Wie ich dacht der ist aus der Einfahrt raus geschossen gekommen?
Oder meinst du vom Unfallort weggefahren?
Also grundsätzlich ist eine Anzeiuge wegen 142 StGB möglich. Aber aufgrund der Tatsache, dass dir nix weiter passiert ist und er hoffentlich das alles genauso sieht, liegt das natürlich allein in deiner Entscheidung.
interessant ist sicher auch die frage, wie schnell du warst. vielleicht hat er ja durchaus auf radler und fußgänger geachtet, aber nicht auf welche, die mit knapp 40 sachen an seiner ausfahrt vorbeibrettern wollen (womit ja auch nicht zu rechnen ist). ich seh das analog zur situation, daß alle in einer baustelle 80 fahren und es kracht, weil einer auf die linke spur gewechselst ist und nicht den von hinten mit 240 sachen kommenden s6 gesehen hat. hehe, wie realistisch das jetzt ist sei dahingestellt, aber klar ist ja, daß den s6 dann auch eine teilschuld treffen würde.
wenn er aus seiner ausfahrt unachtsam ausfährt und es kommt ein auto mit 50, darf er es auch nicht übersehen.
und somit denke ich, dass es egal ist, wei schnell er als fahrradfahrer war.
ausserdem hätte das unser grün-weisser helfer sicher angesprochen
aber es scheint ja je bereits alles geklärt.
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interessant ist sicher auch die frage, wie schnell du warst. vielleicht hat er ja durchaus auf radler und fußgänger geachtet, aber nicht auf welche, die mit knapp 40 sachen an seiner ausfahrt vorbeibrettern wollen (womit ja auch nicht zu rechnen ist). ich seh das analog zur situation, daß alle in einer baustelle 80 fahren und es kracht, weil einer auf die linke spur gewechselst ist und nicht den von hinten mit 240 sachen kommenden s6 gesehen hat. hehe, wie realistisch das jetzt ist sei dahingestellt, aber klar ist ja, daß den s6 dann auch eine teilschuld treffen würde.