Hallo! ICh komme jetzt ins 2. Lehrjahr und will eventuell wegziehen! ICh hätte dann Täglich ca 90 Km (Hin und Rückweg) zu fahren…
Kann ich da irgendwie auf Fahrtgeld hoffen?!
Gruß Manuel
Hallo! ICh komme jetzt ins 2. Lehrjahr und will eventuell wegziehen! ICh hätte dann Täglich ca 90 Km (Hin und Rückweg) zu fahren…
Kann ich da irgendwie auf Fahrtgeld hoffen?!
Gruß Manuel
Soweit ich das weiß bekommt man nur im ersten lehrjahr fahrgeld… und das auch nur wenn man mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt! also ich denke nicht das du was bekommst… Sonst könnte und würde das ja jeder beantragen…
mfg
Bekommst aber am Ende des Jahres vom Finanzamt Geld, wenn Du eine Einkommenssteuererklärung machst (Fahrtkosten/Werbungskosten).
Meine Freundin fährt 100 km jeden Tag und hat bißchen über 2500 € (2006) vom Finanzamt wieder bekommen.
Aber nicht in der Ausbildung. Zumindestens nicht, wenn Du in deiner Ausbildung auch keine Steuern zahlst… Man kann schließlich nur Steuern zurück kriegen, wenn man auch Steuern einzahlt. Und in den meistens Ausbildungen ist das ja nicht der Fall.
Klar bezahlt man wenig Steuern als Lehrling, aber gar keine Steuern…!!!
Man bekommt (wenn man Steuern zahlt)als Azubi fast die gesamte Lohnsteuer zurück. Ich musste schon vor über 12 Jahren als Azubi Steuern zahlen, und ich hatte ca. 800 DM zur Verfügung, bin auch 100km am Tag zur Arbeit und habe am Ende des Jahres die Fahrtkosten beim Finanzamt eingereicht. Heute haben manche Lehrlinge doch > 600 € zur Verfügung, und da bezahlt man doch Lohnsteuer/Kirchensteuer und den ganzen Mist . . . Oder
Hmmm schonmal danke für die hilfe!!! Wo erfahr ich anu aber ob das stimmt bzw nicht stimmt! Beim Finanzamt oder wo?!
Gruß Manuel
Frag einen Steuerberater, der kann dir das genau sagen.
Aber so wie Spiesser es schon schrieb, normalerweise bekommt man über die Steuererklärung wider was zurück. Bei mir war das genauso.
Selbst als Student habe ich was zurückbekommen, und da habe ich gar keine Steuern gezahlt.
Mfg
Wenn Du gewerkschaftlich organisiert bist (Verdi/IGM etc.) , dann hilft Dir auch deine Gewerkschaft in Sachen Steuerfragen.
Ansonsten Finanzamt, Steuerberater oder evtl. Internet.
Tschau
Regelmäßig bleiben Einkünfte, die monatlich 863,99 € brutto nicht übersteigen, steuerfrei (dies gilt für alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer/innen): Beträge, die darüber hinaus gehen, sind mit Lohn- und gegebenenfalls Kirchensteuer zu versteuern. Der Solidaritätszuschlag ist erst ab Einkünften von mehr als 1.259,99 € brutto monatlich zu zahlen. Rechenbeispiel: Wer im Monat 890,99 € brutto verdient, muss 4,50 € Lohnsteuer und 0,40 € Kirchensteuer zahlen.
Und Du verdienst sicherlich nicht mehr als 863,99 €, oder?! Somit ist das steuerfrei. Aber informier Dich einfach mal bei nem Steuerberater. Der wird Dir weiterhelfen können.
Hi,
Kann er da nicht beim Lohnsteuerjahresausgleich doppelte Haushaltsführung angeben? Eigener und elterlicher Haushalt?
Doppelte Haushaltsführung geht aber nur, wenn er wegen der Arbeit in den Ort zieht, wo er auch arbeitet oder sich die Fahrstrecke wesentlich verkleinert. Das ist ja hier nicht der Fall, weil er ja weiter weg zieht.
Ah, okay, leuchtet ein!
Spitze, daß wir hier im Forum für alles unsere Spezialisten haben…!
also bei ist es zumindest so (3tes Lehrjahr 520€ brutto) das ich mein Fahrgeld zur Schule erstattet bekomme (einfach 170km). Allerdings geht das nur, da ich 3 Geschwister für die meine Eltern noch Kindergeld bekommen! Informier dich mal beim Landratsamt ist auch oft von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich!