Fahrerflucht oder nicht ?!

Hallo,

bei uns im Unternehmen ist folgendes passiert: Auf unserem Betriebsgelände hat einer unserer Fahrer seinen LKW entladen. Als er mit seinem LKW ein Stück nach vorne gefahren ist, hat er ein stehendes Auto von nem Kunden angedotzt.

Unser Fahrer ist dann gleich ausgestiegen und hat den Schaden zusammen mit dem Fahrer des angedotzten PKW und unserer Disponentin (die zufällig auch noch meine Mum ist :slight_smile: ) angesehen.

Naja, jedenfalls sind dann alle zusammen ins Büro gegangen und meine Mutter hat zu dem Fahrer des beschädigten PKW gesagt, das Sie den Schaden der Versicherung meldet und die Sache gezahlt wird. Unser Fahrer (der, welcher den Schaden verursacht hat), hat dann gefragt, ob er gehen kann (er hatte noch einige Aufträge abzuholen). Meine Mutter hat das bejaht, daraufhin ist unser Fahrer gefahren.

Meine Mutter hat den Schaden dann im Laufe des Tages der Versicherung gemeldet. Abends kam dann die Polizei in die Firma, der Fahrer des beschädigten PKW hätte Anzeige gegen unseren Fahrer wegen Fahrerflucht gestellt…

Naja, jedenfalls ist meine Mutter jetzt bei der Polizei vorgeladen, da sie unserem Fahrer mit Führerscheinentzug drohen.

Ich kann das alles nicht so nachvollziehen, das ist doch keine Fahrerflucht ! Unser Fahrer hat sich beim Besitzer gemeldet, hat Zeugen dafür, es wurde alles geregelt.

Wie ist Eure Meinung dazu ?!

Gruß



Hi !

Nein das ist definitv keine Fahrerflucht.
Sobald man die Personalien des Beschädigten vorzeigen kann, zeigt das eindeutig das derjenige Benachrichtig wurde.

Wollte der „Angedotzte“ noch nen Kaffee mit eurem LKW Fahrer trinken oder was ???

Naja…bin mir ziemlich sicher das das eingestellt wird, weil ihr ja die Personalien des Beschädigten habt, richtig ?

Greetz Birne

Hallo,

ja, der Schaden ist sogar schon gezahlt. Das läuft jetzt schon seit ein paar Wochen. Erst wurde unser Fahrer angeschrieben und ihm angedroht, das sein Lappen wg. Fahrerflucht eingezogen wird. Dann ist er zu unserem Firmenanwalt, dann wurde er nochmal vorgeladen. Jetzt ist meine Mutter vorgeladen. Wie gesagt, Schaden ist schon gezahlt…aber man hat ja sonst nix zu tun…

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Hi !

Nein das ist definitv keine Fahrerflucht.
Sobald man die Personalien des Beschädigten vorzeigen kann, zeigt das eindeutig das derjenige Benachrichtig wurde.

Wollte der „Angedotzte“ noch nen Kaffee mit eurem LKW Fahrer trinken oder was ???

Naja…bin mir ziemlich sicher das das eingestellt wird, weil ihr ja die Personalien des Beschädigten habt, richtig ?

Greetz Birne

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Leute gibt es!!!

Wie soll man sich denn noch offensichtlichrer Verhalten?
Unter Zeugen Unfallgegner aufgesucht und Schadensregelung eingeleitet.

In den USA würde man jetzt vielleicht einen Anwalt finden, der Wegen versuchten Rufmord anklagt.

Teile uns bitte das Ergeniß mit

und der LKW Fahrer wär ein reicher Mann
:lolhammer:

Aber nur in der ersten Instanz! :smiley:

Nun ja zuerst wäre mal zu prüfen ob es sich bei dem Betriebsgelände überhaupt um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Ein gewidmeter, öffentlicher Verkehrsraum dürfte wohl nicht vorliegen, denke aber ein tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum (ohne Zaun, Schranke oder so, eine Verkehrsart z.B. Fußgänger, Radfahrer, Fahrzeug) muss die Möglichkeit haben, unkontrolliert vom Werkshof ein und aus zu gehen.

Die Pflichten nach einem Vu. ergeben sich aus § 34 StVO

§ 34 Unfall

(1) Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte

  1. unverzüglich zu halten,
  2. den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren,
  3. sich über die Unfallfolgen zu vergewissern,
  4. Verletzten zu helfen (§ 323c des Strafgesetzbuches),
  5. anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten
    a) anzugeben, dass er am Unfall beteiligt war und
    b) auf Verlangen seinen Namen und seine Anschrift anzugeben sowie ihnen Führerschein und Fahrzeugschein vorzuweisen und nach bestem Wissen Angaben über seine Haftpflichtversicherung zu machen,
  6. a) solange am Unfallort zu bleiben, bis er zugunsten der anderen Beteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeuges und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit ermöglicht hat oder
    b) eine nach den Umständen angemessene Zeit zu warten und am Unfallort Namen und Anschrift zu hinterlassen, wenn niemand bereit war, die Feststellung zu treffen,
  7. unverzüglich die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, wenn er sich berechtigt, entschuldigt oder nach Ablauf der Wartefrist (Nummer 6 Buchstabe b) vom Unfallort entfernt hat. Dazu hat er mindestens den Berechtigten (Nummer 6 Buchstabe a) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitzuteilen, dass er am Unfall beteiligt gewesen ist, und seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs anzugeben und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung zu halten.

(2) Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann.

(3) Unfallspuren dürfen nicht beseitigt werden, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden sind.
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Sind beide Unfallbeteiligten noch vor Ort und haben sie sich geeinigt (Einigung kann z.B. auch ein Verzicht auf Personalienaustausch sein) können Beide die Unfallörtlichkeit verlassen. Diese Einigung besteht nach Rechtsprechung auch, wenn später irgendwelche Schäden am Fahrzeug festgestellt werden, dann heißt es einfach Pech gehabt (was das Strafrecht angeht, die zivilrechtlichen Ansprüche gehen natürlich nicht verloren).

Also denke ist klar, in keinster Weise eine Verkehrsunfallflucht !!!, lach mich tot, wenn man sowas hört. Was mich stört sind die wohl offensichtlichen Rechtslücken bei den aufnehmenden Polizeibeamten, obwohl man immer bedenken muss, dass subjektive Tatbestandsmerkmale nur durch den Staatsanwalt geprüft werden und das bei Verdacht die Sache als Vu.-Flucht (auch wenns dann keine ist) beim StA vorgelegt werden muss, da tuts aber oft auch mal ein Anruf und die betroffenen Unfallbeteiligten können sich viel Ärger sparen.

Gruß

Hallo,

also, meine Mutter war heute auf der Polizei. Vorab: Sie wird der „Beihilfe zur Fahrerflucht“ beschuldigt, die Sache liegt schon bei der Staatsanwaltschaft.

Die Polizei hat die Anzeige aufgenommen, weil meine Mutter dem Unfallgegner vergessen hat die Daten unseres Fahrers zu geben. Dies ist nicht bewusst passiert und meine Mutter hat auch nicht gewusst das sie die Daten dem Gegner geben MUSS, denn

  • sie hat sich sofort mit unserer Versicherung in Verbindung gesetzt

  • sie hat sofort das Unternehmen angerufen, von dem das gegnerische Unfallfahrzeug kommt und dort die Sache geklärt.

Der Gegner hat auch nicht gesagt, das es jetzt noch Daten o.ä. haben will, denn er kommt seit Jahren mehrmals im Monat in unsere Firma und ihm sollte unser Firmenname (inkl. Anschrift etc.) bekannt sein.

Naja, jedenfalls ist der Unfallgegner vom Betriebsgelände gefahren, hat sich in eine Nebenstraße gestellt und dann Anzeige wegen Unfallflucht gestellt.

Mal sehen wie es weitergeht.

  • Dieser Beitrag wurde von a3-8l am 27.09.2005 bearbeitet

Einschlägig ist nicht § 34 StVO, sondern die Pflichten gem. § 142 StGB!!
Wenn der Verdacht der Straftat besteht, und Anzeige erstattet wird, läuft die Sache. Einstellen kann erst die Staatsanwaltschaft…

Na das ist ja ein toller Kunde.Ist der wichtig für eure Firma ?
Ansonsten würde ich den doch darum bitten in eurer Firma nix mehr zu kaufen.

Dann zapf doch einfach eure Telefonanlage an und druck das Protokoll aus. Das überreicht Ihr dann vorab der Staatsanwaltschaft und reicht den Einzelverbindungsnachweis der T-Com nach.

Daraus dürfte dann ja wohl klar ersichtlich sein, dass Ihr alles gemacht hat wie vorgeschrieben.

Und wegen dem Unfallgegner solltet Ihr unbedingt einen Anwalt aufsuchen wegen Schadenersatz - immerhin hat er mit seiner Aktion euch Schaden zugefügt, obwohl die Sache bereits geregelt war!

wenn ich sowas les wird mir wieder alles klar wie verkorkst unser amres land wieder ist…

der fuzzi soll mal lieber froh sein dass die regulierung so schnell von statten ging etc.

müsst ihr mal schild aufhängen: parken auf eigenes risiko etc
erspart viel :slight_smile:

naja und wie weiter oben schon stand: wenn der kunde nciht weiter wichtig ist oder so hausverbot erteieln.
ggfls mal mit anwalt etc wegn gegenklage sprechn.
schliesslich wusste er ja bescheid. sonst hätte er ja nicht sofort nach verlassen es geländes anzeige erstattet.
also könnte man ihm wieder vorwerfen dies mit absicht alles so gedreht und gedeichselt zu haben unter der vollen absicht den fahrer auflaufen zu lassne weil er sein schöne sauto angerummst hat.
sowas köntne man evtl auhc wieder als „straftat“ auslegen. unter vorsatz beihilfe zur fahrerflucht :slight_smile:

Also wie bereits oben geschrieben scheitert es vermutlich schon am öffentlichen Verkehrsraum. Sobald es sich um Firmengelände handelt, das für den normalen Verkehr nicht zu erreichen ist, ist es schonmal kein öff. Verkehrsraum-sprich, Unfall ist nicht gegeben i.S.d. Gesetzes, somit keine Unfallflucht.

Beihilfe zur Unfallflucht ? Deine Mutter wird wohl kaum vorsätzlich gehandelt haben, außerdem standen die Personalien fest und die Versicherung hat den Schaden bereits beglichen.

Ihr könnt der ganzen Sache ZIEMLICH entspannt entgegensehen. Da wird nix bei rum kommen…

Relax!

:daumen:

Es ist ja immer wieder erstaunlich, was es für verrückte und beschränkte Menschen gibt. Ich denke der Typ hat keinerlei Chance etwas zu erreichen, grade weil die Beweislage klar zu eurem Gunsten liegt und der Schaden auch beglichen wurde. Das wäre ja kaum der Fall, wenn Fahrerflucht begangen worden wäre.

Wahrscheinlich meint er als nächstes, dass ihr ihn gewaltsam vom Gelände entfernt hättet :pah:

  • Dieser Beitrag wurde von Braxton am 28.09.2005 bearbeitet