ersteigern und dann doch nicht kaufen

hi,

was würdet ihr machen, gestern ist mein lupo bei ebay ausgelaufen, in der beschreibung stand das er erst ab einen preis von 2700 € mit alu´s und fk-rückleuchten verkauft wird und unter diesem preis nur mit stahlfelgen und serien rückleuchten.

Nun war ich gestern weg, hab erst heute gesehen das mir einer 10 min vor ende schrieben wegen telefonnr. und ihn dann 20 sec. vor ende aber geboten hat.

Hatte ihn dann die handy nummer geschickt und er rief mich heute morgen an und meite er hätte ihn erst kurtz vor ende gesehen und gebot und hatte das mit den felgen nicht gelesen und da er weiss das er schon lange in autoschaut und moblile steht, er viele mängel haben müsste und ich nicht optische mängel schreiben dürfte sondern jeden macken aufliesten hätte müssen und er ihn deswegen nicht nimmt, er hatte ihn aber nie in echt gesehen um es zu beurteilen.

In der beschreibung hatte ich geschrieben :
Mir bekannte Mängel :

Türfangbänder haben beide luft

nabendeckel HR fehlt bei den Alu-Felgen

gebrauchsspuren auf der innen Ausstattung

Optische Mängel

Hoffe ich habe nichts vergessen, es wurde so viel gemacht das man den überblick verlieren kann.

! Beim Startpreis gibt es denn Lupo nur mit den Stahlfelgen mit Winterreifen und serien Rückleuchten !

! Erst ab einem Preis von 2700 € sind Die O.Z. Räder und die FK-Rückleuchten dabei und verbaut !

! Bei Sofortkauf ist eine hintere Domstrebe dabei aber nicht verbaut !

Ein Alpine CDA-9812RB mit sehr vielen Funktionen gibt es gegen Aufpreis bei Wunsch dazu, würde es auch vor Abhohlung des Lupo´s noch einbauen.

Der Lupo solte vor dem ersteigern besichtigt werden, denn er wird so verkauft wie er ist, keine Nachverhandlungen oder sonstiges.

Die Auktion läuft unter Auschluss jeglicher Gewährleistung.
Weiterhin bestehen keinerlei Ansprüche auf Garantie.
Eine Rücknahme des Fahrzeugs und nachverhandlungen sind ebenfalls ausgeschlossen!
Spassbieter hören von meinem Anwalt, als lieber bleiben lassen !

Nun behaubtet er ich hätte verschwiegen das er kratzer und leichte dellen hat, was erstens duch optische mängel in der beschreibung steht, zweitens er das auto noch nicht mal gesehen hat.

Was würdet ihr machen ? Bin am überlegen es dem anwalt zu übergeben.

lg

Soviel ich weiß kannst du vom Anwalt 30 % des Verkaufspreises einklagen.

  • War der Lupo generell mit den Felgen und Rückleuchten in der Auktion zu sehen?
  • Wie groß stand dabei, dass die Felgen erst ab 2700.- dabei sind?

Mal eine Vermutung:
Falls auf allen Bildern die Felgen drauf waren, der Text etwas länger war und das mit den Felgen nicht seeehr gut hervorgehoben war könnte man als Käufer vielleicht noch von einem "Irrtum in der Sache" sprechen und das mit den Felgen überlesen hat in der Eile. (Definitive Aussage ist das jetzt nicht, dazu musst du natürlich deinen rechtsverdreher befragen).

Wie das jetzt mit den Dellen genau ist, keine Ahnung. Du kannst ja versuchen einem Unterlegenen Bieter das Angebot zu machen.

hatteste geschrieben das man ihn vorher besichtigen kann?wie auch immer…ich sag mal er hat selber schuld.wenn ich mir nicht sicher bin und das auto nicht vorher angucke,würde ich auch nicht bieten.würde es nem anwalt übergeben.

hatte ja drin stehen das man ihn vor dem bieten besichtigen soll, da es später keine nachverhandlungen gibt.

dann hat er pech gehabt und muß jetzt mit den konsequenzen leben.würd mich da auf nix einlassen.er hätte halt nicht bieten sollen.

"Überlesen in der Eile" - alles klar! Der Typ gehört aus eBay ausgeschlossen! Entweder man liest das Angebot ordentlich durch und bietet erst dann oder man hat Pech gehabt!

BGB §119:

Deshalb auch meine Fragen am Anfang: Wie deutlich wurde erklärt, dass die Felgen erst ab 2.700 EUR bestand der Auktion sind? Ist der Wagen ausschließlich ausschließlich mit Alufelgen zu sehen auf den Bildern?

Wenn die Angabe über die Felgen sehr unauffällig war kann ich mir durchaus vorstellen, dass hier ein Irrtum in der Sache vorliegt, wenn die Bilder auch noch dazu passen.

Diese Irrtums-Sache kann z.B. dann greifen, wenn Kartons von Elektronik bei ebay verkauft werden wo erstmal toll das Produkt beschrieben wird und irgendwo dann klein steht, dass nur der Karton Gegenstand der Auktion ist.

@soap - natürlich sollte man Auktionen gescheit lesen, allerdings muss man damit auch Rechnen, dass die Gegenseite im Extremfall alle Mittel probiert. Wenn du jetzt versuchst den andere zu Verklagen auf nen Anteil des Kaufpreises und der andere Anwalt dem Gericht das so glaubhaft darlegen kann, dass die Auktion einen Fehler enthielt wodurch dieser Irrtum zustande kam, dann kann man am Ende vielleicht selber die Anwaltsrechnung begleichen.

Wie gesagt, meinerseits nur ne Vermutung und ein Verweis auf die Möglichkeit. Bin auch nur Hobbyrechtsverdreher. Ne definitive Aussage wird dir nur eine offizielle Anwaltsauskunft bringen schätz ich :slight_smile:

Das mit denn alurädern wurde von mir direkt unter die mängel gesetzt weil die normal jeder lest und mit vielen anfürungszeichen umrandet das man seht das da was wichtiges ist

Habe sowas ähnliches auch schon erlebt. Derjenige der bei mir Höchstbieter auf meinem Auto war, schrieb mir gleich 5min. nach auktionsende, dass er sich lieber ein anderes Auto kaufen will und ob er denn nicht vom Kauf zurücktreten könne. Es gibt von Ebay so ne Funktion, womit man die Auktion irgendwie als nicht abgeschlossen oder so angibt, dann bekommt man die Gebühren wieder gutgeschrieben. Allerdings muss der Käufer damit einverstanden sein. Ich hab es dann so mit dem Käufer vereinbart, dass er vom Kauf zurücktritt und hab dann auch keine Gebühr bezahlt. Mir war es aber auch irgendwie recht so, da ich mir mehr Geld für den Wagen erhofft hatte und ich ihn auch nicht unbedingt loshaben musste und irgendwie bin ich froh, wenn ich nicht unnötigen ärger über Rechtsanwalt oder so hab. In deinem fall hätte er freilich alles sorgfältig durchlesen sollen und auch sollte man sich ein Auto was mehr als paar hundert euro kostet vorher anschauen und nicht einfach bieten, also ist meine Meinung zumindest. Genauere Auskunft solltest du, wie schon erwähnt, dann lieber von nem Rechtsanwalt holen, falls du diesen weg wählst.
Gruß
mad

Na geht ja schon gut los mit dem "Käufer", ich würde auch dem Käufer anbieten, die Kauf rückgängig zu machen. Die Funktion ist bei "Problem klären".
Bekommst die Gebühren dann wieder zurück.

Versuch dich doch mit ihm darauf zu einigen, dass er die entstandenen eBay-Gebühren bezahlt. So hättest du etwas Entschädigung für die Arbeit mit Auktion (wieder)einstellen etc. - kannst ja trotzdem das mit dem Vom Kauf zurücktreten sagen! :wink:
Rechtsanwalt etc halte ich für den falschen weg und unnötig. Da kenn ich selber von meinen EBay-Verkäufen Fälle, da wärs eher nötig gewesen (hätte sich aber wegen geringen Preishöhen gar nicht erst gelohnt…). Haben sich nach Kauf von eBay abgemeldet oder antworteten erst gar nicht mehr. Hier war's ja mglw. ein Versehen (klar, könnten auch oft Ausreden sein).

Bei den optischen Mängeln hätte man vielleicht die Einzelheiten aufführen müssen oder zumindest auf geeignete Bilder verweisen sollen - so wären es mir eindeutig zu wenig Infos (auch bei der Entscheidung für einen Kauf!). aber das ist auch nur meine eigene Meinung.

Überlegs dir vorher nochmal, was der bessere Weg für dich ist.

Grüsse,
swf2001