Hallo allerseits…
ganz kurze Schilderung meines Problems:
12.07.2005 wurde ich gefilmt: 26 km/h zuviel → 3 Punkte
09.08.2006 geblitzt + angehalten: 27 km/h zuviel → 3 Punkte
→ da die beiden Vergehen innerhalb eines Jahres liegen
(zustellung des Bußgeldbescheides erfolgte beim 1. Vergehen erst am 01.08.05, hinzu kommen 14 Tage bis das ganze rechtskräftig wird)
jetzt soll ich meinen geliebten Führerschein 4 Wochen abgeben.
Jetzt meine Frage: Weiß jmd. ob es eine Möglichkeit gibt, bei welcher ich meinen Lappen nicht abgeben müsste?? Schließlich reden wir hier über 5 (!) Tage…
→ Hier soll jetzt keine Diskussion über Deutschland (= Bürokratenstaat!?!) aufkommen… über hilfreiche Hinweise wäre ich sehr dankbar
thx
+ Dieser Beitrag wurde von b840 am 12.09.2006 bearbeitet
Früher war es möglich über Einsprüche etc. das Datum je nach Wunsch hinaus zu zögern. Das wurde aber geändert, jetzt zählt das Datum der Zustellung. Kannst nichts mehr dran ändern.
Ohje… wenn das mal nicht wieder ausartet…
:traurig:
Sehe ich genauso wie mein Vorredner… Wirste nichts mehr dran ändern können, zumal das „gefilmte“ und das gleich nach dem Blitzen anhalten nicht so leicht anfechtbar ist, als ein reines Blitzerfoto was nach 4 Wochen zugestellt wird, wo z.B. ein Spurwechsel aufm Bild zu erkennen ist oder der Blitzer nicht richtig eingestellt war.
Trags mit Fassung, lerne draus und gut is!
+ Dieser Beitrag wurde von FloH am 12.09.2006 bearbeitet
Trags mit Fassung ist gut.
Mich störts ja auch nur, da es hier echt nur um n paar Tage geht…
Achso: folgende Stellenausschreibung: suche Privatchauffeur (Bereitschaftsdienst 24h/tag)
also ich wurde vor einem jahr 2 mal innerhalb von 1er woche mit 50 kmh zu viel geblitzt
jedoch hab ich es geschafft das nur ein verfahren gewertet wurde…
somit hatte ich glück un dmusste nur 1 monat den lappen abgeben…
interessant wäre dabei ja, wie du es geschafft hast …
[quote]
also ich wurde vor einem jahr 2 mal innerhalb von 1er woche mit 50 kmh zu viel geblitzt
jedoch hab ich es geschafft das nur ein verfahren gewertet wurde…
somit hatte ich glück un dmusste nur 1 monat den lappen abgeben…
Im internet kursiert so ein ellen langes papier, wo einer über die nicht mehr geltende verfassung der BRD solche blitzfotos und geschwindigkeitskontrollen für nictig erklärt… mich würde echt mal interessen ob da was dran ist… er ist zumindest raus gekommen.
ich hatte das glück das der wagen auf meinen vater zugelassen ist
demnach kann man schon ziemlich viel zeit einberechnen in der sie versuchen herauszufinden wer der wirkliche fahrer ist…
zuerst haben sie nat+rlich meinen vater verdächtigt, jedoch war dieser zu der zeit auf geschäftsreise…
und dann haben sie nat. lange geforscht,
irgendwann kamen sie auch bei uns vorbei, zum glück war ich nciht da und meine nachbarn haben mich nicht verraten, wiel sie hier mit nem foto von mir rumgelaufn sind…
naja und 2 tage vor ablauf der frist haben sie meienn bruder verdächtigt, jedoch wohnt diesre in tübingen und ist auch dort gemeldet und hat genau zu dem zeitpunkt ne klausur geschrieben…
und schwups war es vorbei…
Vielleicht sollten wir ersteinmal herausfinden welcher Zeitpunkt es ist der zählt:
Zeitpunkt des Vergehens
Zeitpunkt der Zustellung des Bußgeldbescheides
Nr 2) + 14 Tage bis es rechtskräftig wird
Wenn du das weist dann kannst du ganz genau sagen ob du unter oder über einem Jahr liegst. Wenn es Nr 3) ist, dann wirst du daran wohl nichts ändern können, und solltest die Strafe akzeptieren.
laut § blablabla zählt die Zustellung des Bußgeldbescheides + 14 Tage, dann ist das ganze Rechtskräftig… das ist zumindest mein Info-Stand, lasse mich aber gerne eines besseren belehren
das hat nur in dem Bundesland funktioniert wo der herkommt weil da irgendwelche Umstände dazu geführt haben das das Gesetz dort nicht gilt, soweit ich mich erinner.
Die Zeiträume sind leider korrekt, du hast sogar noch drei Tage Bekanntgabe-Fiktion beim VA vergessen. Entscheidungstag ist der Tag an dem der VA rechtskräftig geworden ist. Das einzige was mich wundert, ist, dass nach § 70 VwGO der VA erst nach einem Monat rechtskräftig ist. Das wäre eigentlich der 4. September. VA vom 1. August :drei Tagesfiktion Fristbeginn § 187 ff. BGB 4.8. 0.00 Uhr, Ende: 4. September. Warum hier nur zwei Wochen?
+ Dieser Beitrag wurde von inspiron am 12.09.2006 bearbeitet
(1) Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Die §§ 297 bis 300 und 302 der Strafprozeßordnung über Rechtsmittel gelten entsprechend.
Nimm dir nen guten Rechtsanwalt und dann klappt das schon. Meinen Kumpel wollten die auch den Lappen wegnehmen, da mehrmals geblitzt und zum Schluß kurz vorm Elbtunnel gefilmt. Der hat dann Einspruch über nen Rechtsanwalt eingelegt und denn bei der Verhandlung einen auf Tränendüse gemacht. „Muss doch meine Frau mit Kind von der Fähre abholen, kommen doch aus dem Urlaub“ …
Er durfte dann halt den Lappen behalten, musste dafür aber eine höhere Strafe zahlen…
Also das geht schon. Kommt halt drauf an ob es dir Wert ist viel zu zahlen. Mein Kumpel ist halt selbständig und braucht eigentlich auch den Lappen. Daher war ihm das Geld ziehmlich egal!
zum anwalt:
war bei beiden verstössen mit nem firmenwagen unterwegs, deshalb falle ich aus der privaten rechtschutz raus.
ob das die rechtschutz von der firma übernehmen würde kann ich auch noch nicht sagen, da beides außerhalb meiner arbeitszeiten war.
zu der „rauskauf-regel“:
hier ist definitiv: man kann sich genau einmal „freikaufen“
also über anwalt richter blablabla…
hier löhnt man dann in etwa das doppelte bußgeld und darf dafür seinen lappen behalten, da ich aber ziemlich genau weiß das ich das irgendwann noch mal dringender brauchen werde als im moment, mag ich davon eingentl. keinen gebrauch machen.