Ich habe folgendes auto aus 2003 gefunden bei dem der Verkäufer mit folgendem Satz wirbt:
RHD. Rechtslenker. Kann mit englischer
Firmenzulassung weiter gefahren werden! Keine
Steuern,Ummeldung, TÜV und keine Bussgelder mehr
bezahlen!
Geht das denn so einfach? Klar. Die firma sitz in UK, vermutlich eine Ltd.
Das Auto wird dort zugelassen. OK - aber das Auto ist ja dauerhaft in D und das ist nicht zulässig. OK, dass muss man ja keinem verraten, alles eine Frage der Begründung, aber wer kann dazu genaueres sagen? Rechtsexperten an die Front