habe mich mit dem Thema noch nie beschäftigt und würde jetzt gerne mal aufgeklärt werden.
Also ich möchte mir für meinen A3 neue Felgen kaufen und natürlich dazu passende Reifen.
Jetzt gibt es hierfür ein Gutachten.
Was passiert jetzt?
Darf ich die Reifen montieren und anschließend, auf direktem Wege zum TÜV fahren?
Was passiert, wenn ich zwischenzeitlich von der Polizei gestoppt werde?
Wie läuft das mit der Eintragung / Prüfung? Da das Auto finanziert wird, liegt mir der Brief nicht vor. Lediglich den Fahrzeugschein besitze ich. Benötige ich den Brief und wenn ja, wie komme ich an den ran?
Du darfst die Reifen montieren und direkt zum TÜV fahren, darfst sogar vorher eine Probefahrt machen, ob sie irgendwo schleifen
zur Polizei sagen, dass du gerade auf dem Weg zum TÜV bist oder eine Probefahrt machst
den Brief kannst du bei der Bank beantragen, allerdings musst du dir meistens Veränderungen am Fahrzeug von deiner Leasinggesellschaft genehmigen lassen
kannst die Dinge auch ohne Brief eintragen lassen, einfach den Schein beim TÜV vorzeigen, dann bekommst du ein Extra-Blatt, mit diesem sollst du zur Zulassungsstelle gehen und dort die Dinge in den Brief und den Schein eintragen lassen. Bei manchen Dingen werden die Eintragungen erst gültig, wenn du Sie in den Schein und den Brief hast eintragen lassen…warum auch immer
Es geht seit 01.10.2005 und den neuen Zulassungsbescheinigungen soweit ich schon im Leon Forum gelesen habe nur noch über Blattgutachten, da in den mitzuführenden Zulassungsbescheinigung nicht mehr alles aus dem Feld Bemerkungen übernommen wird!
Stimmt ja, seit 01.10. gibt es ja die Bescheinigung Teil 1 und Teil 2
Nur weiß ich net, ob der TÜV generell nix mehr in den Brief einträgt oder nur in die neuen nicht (da kein Platz).
Wie schaut das eigentlich aus mit den neuen Papieren? Wird da grundsätzlich nichts mehr eingetragen und nur noch auf Beizettel oder nur vom TÜV nichts mehr?
@Threadersteller
Auf jeden Fall kannst du nur mit dem Schein zum TÜV fahren, gibt keine Probleme. Nur in einer späteren Polizeikontrolle können die Probleme machen, wenn du die Reifen (mit Felgen?) nicht in die Fahrzeugpapiere übernehmen hast lassen und nur diesen Beizettel vom TÜV dabei hast.
Wenn für die Felgen ein TÜV Gutachten vorliegt und die Reifengröße die du draufmachen willst in diesem Gutachten enthalten ist, dann bekommst du vom TÜV eine sogenannte „Abnahmebescheinigung“. Diese ist im Fahrzeug mitzuführen. Eine Eintragung in den Brief ist nicht notwendig.
Die Kosten dafür belaufen sich bei meinem TÜV auf zur Zeit 37,xx €.
Wenn du 100% sicher sein willst, dann rufst du einfach beim zuständigen TÜV mal an.
Gruß Mackie
Dieser Beitrag wurde von Mackie am 06.10.2005 bearbeitet