Eintragung des Fahrwerks zwingend notwendig?

Hallo Leute,

habe hier ein kleines Gewissensproblem. In meinem Dekra Gutachten steht, das ich mein KW1 Fahrwerk nicht eintragen brauch. Dort steht weiterhin drin, das ich, wenn ich es verkaufe oder einen neuen Fahrzeugschein benötige es dann eintragen sollte? Kennt ihr so einen Klausel??

Hinzufügen wollte ich weiterhin, das mein Auto beim TÜV vorstand und ich auch einen Bestätigung vom Tüv habe, das es alles i. O. ist.

Gruß Becki

+ Dieser Beitrag wurde von Becki am 06.03.2007 bearbeitet

hast du es nach dem Einbauen einem Sachverständigem(egal ob Tüv oder Dekra)vorgeführt!?
Wenn ja,hat er dir sicher ein Schreiben gemacht,in dem er die Abnahme bestätigt und das du das Fahrwerk in deinem fahrzeug fahren darfst!
Zudem steht da der Text drin,der in deinen Schein"eingetragen"wird.
der Zelttel reicht der Polizei völlig aus.
Solltest du es mal abmelden,ummelden,oder verkaufen,d.h.der Schein wird verändert oder neu gemacht,
dann läßt du den Text vom Prüfer mal in die Papiere übernehmen…
Bis dahin gute Fahrt! :slight_smile:

+ Dieser Beitrag wurde von rs3torstenp am 06.03.2007 bearbeitet

Ok, danke für die schnelle Antwort,

es steht halt einfach drin, das ich wenn ich das Auto verkaufe oder sich der Fahrzeugschein ändern, ich es eintragen sollte.

Gruß Becki

Also rein rechtlich ist eine Eintragung nur nötig bei Veränderungen. Wenn man aber z.B. das Gewindefahrwerk auf gleicher Höhe wie Serie läßt, ist eine Eintragung nicht notwendig. Bei einer Eintragung werden ja lediglich die Federn und die damit verbundenen Tieferlegung eingetragen. Mehr nicht. Heißt, wenn der Wagen auf Serienniveau bleiben würde, wäre keine Eintragung notwendig.

Alles andere bedarf der Eintragung beim TÜV.

Edit:
Ah…wer lesen kann…Du meintest also das Eintargen der bereits abgenommenen Teile…

Ich bin noch zu dösig heute morgen :slight_smile:

+ Dieser Beitrag wurde von mozart am 06.03.2007 bearbeitet

Serwus,

dieser Zettel mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gilt als „Eintragung“.
Diese Klausel sagt nur aus das du nicht zur Zulassungsstelle rennen mußt um deine Papiere zu ändern.
Allerdings solange dein Schein nicht geändert ist mußt du diesen Zettel immer dabei haben.
Sowas bekommst du zu jeder Tüv - Abnahme.

mfg,
Robert

Also in meinem „Gutachten“ vom TÜV steht drinne, daß ich es beim nächsten Besuch des Straßenverkehrsamtes eintragen lassen kann/darf/muss. Bis dahin reicht aber auch locker das Gutachten aus