ich hab heut mein Gewindefahrwerk KW Var.1 eintragen lassen. Jetzt ist meine Frage an euch: Bei der Abnahme bekommt man ja nur noch so eine „Prüfbescheinigung“ und im Fahrzeugschein wird nichts mehr nachgetragen. Muss ich jetzt mit der Bescheinigung in die Zulassungsstelle um die Änderungen in den Brief eintragen zu lassen, oder reicht das Protokoll vom TÜV aus, wenn ichs dabei hab?
P.S.: Fahrwerk ist vorne auf 335mm eingestellt. TÜV-Mann hat gemessen und gesagt 345. im Gutachten steht drinnen, das ich maximal bis 340 runter darf - was tun?!?!
Grundsätzlich reicht der Wisch aus, immer mitführen.
ODER:
du hast ja vermutlich noch die alten Papiere. Also ab zur Zulassungsstelle, dort wird dein alter Schein eingezogen, dein brief entwertet und dir wieder mitgegeben (meistens). Dann kommt die Eintragung nur noch in den neuen Schein (Zulassungsbescheinigung I) und du bekommst nen neuen Brief (Zulassungsbescheinigung II), im neuen Brief stehen allerdings keinerlei TÜV-Abnahmen mehr drin, das steht jetzt alles im neuen Schein, auch bereits eingetragene Dinge werden hierein übernommen.
Ich habs selbst vor kurzem alles so machen lassen, von daher is es nicht nur Vermutung oder Hörensagen.
Ich hab allerdings auch schon gehört, dass sich manche Zulassungsstellen sträuben, bereits bestehende Eintragungen (sei es Spoiler, Felgen, Fahrwerk) in den neuen Schein mitzuübernehmen, in dem Fall würd ich einfach drauf bestehen, kann ja nicht sein, dass es einmal geht und einmal nciht.
Bei mir kostete die Übernahme einer neuen eintragung in die Papiere + der damit verbundenen Neuaustellung der neuen Papiere (die alten darf man nicht einfach behalten) 15,70€ (also ZBS I + ZBS II + Eintragung).
Aha…ja, ich hab noch den alten schein…wenn ichs nicht umschreiben lasse, werd ich wohl probleme bekommen, oder? wenn ich dann den neuen schein habe, dann reicht der wisch wieder aus, oder?
aber mal ne andere frage: du bist mit dem fahrwerk nur 33 mm runter??? das kann doch nicht sein…dafür kauft man sich doch kein gewindefahrwerk.
Ich hab mein Funtech (altes KW1 ohne Inoxline) 60/60 runter und hab noch die vorgeschriebenen 2cm (?) Restgewinde!
Zitat Tüv: In den Radkästen kann man ja noch Fussballspielen!
Das ist egal, ob du neue Papiere hast oder alte, der Wisch reicht so oder so, aber wenn du das ganze in die Papiere eintragen lassen willst, bekommst du auch automatisch die neue Art Papiere, weil die eben keinen, der einmal mit seinen alten an der Zulassungsstelle ankommt, damit auch wieder gehen lassen.
Also wenn du Geld sparen willst, fahr einfach weiter mit dem Zettel rum. Wenn du es auch gern in den Papieren hättest, dann die andere Variante.
also ich hab zum Reifen noch ca. 1cm… originalhöhe des A3s ist ca 380-385mm…das heißt jetzt ist er um 50 tiefer. ausserdem dürfte ich laut gutachten KW und Tüv anscheinend nicht weiter runter als die 335mm.
ACH SOOOO!
ich verstehe!
ich war im falschen film!
Wer lesen kann ist klar im Vorteil ankopfklatsch
mein fehler…
ich bin nen halben cm überm rad…passt alles auch nach gutachten…kann sein, dass das kw 1 nicht tiefer geht…bräuchtest dann en KW2 mit Härteverstellung…
Mitführen reicht aus. Hab selber erst meine Felgen eintragen lassen.
Bekommst eine „Anbaubescheinigung“. Diese führste immer mit.
Bei mir steht auch ausdrücklich drinnen, dass ich sie beim nächsten mal, z.B. Fahrzeug Um- oder Abmeldung eintragen lassen „kann“.
Bis dahin reicht aber das mitführen der Bescheinigung aus.