Eintragung alter Fahrzeugschein => Neuer Fahrzeugschein

Ich wollt mal fragen ob mir jemand sagen kann wie das ist, wenn man noch den alten Fahrzeugschein hat und was eintragen läßt (Felgen, Fahrwerk, was auch immer) ob man dann den neuen Fahrzeugschein bekommt oder ob man den alten behält?

Ich meine, das die altten bei jeder Gelegenheit (Ummeldung etc.) gewechselt werden.

Was ist eigentlich, wenn ich was hab beim TÜV absegnen lassen und das eigentlich in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen sollte und ich z.B. in eine Kontrolle komme und ich zwar den TÜV wisch vorzeigen kann, aber die Eintragung noch nicht im Schein steht?

Kostet das Strafe? Wieviel?

hi,

den alten darfst auf keinen fall behalten! Ich würd mir auf jeden Fall von dem Alten Schein ne Kopie machen, bevor du dir nen neuen holst! Dann bist du auf der sicheren Seite! Bei den anderen Sachen…k.A

MFG, Schaumi

Zur ersten Frage, ja, neuen Schein gibts definitiv.

Zum zweiten: normale Eintragungen musst du ja nicht direkt eintragen lassen, daher wohl keine Strafe. Ich glaub, Einzelabnahmen müssen in den Schein, aber da kann sicher jmd anderes noch definitives sagen.

Das ganze ist abhängig von der Art der Eintragung.

Wenn es für deine Teile ein TÜV-Gutachten nach §19(3) StvZO gibt, bekommst du eine sogenannte Abnahmebescheinigung, die im Fahrzeug mitzuführen ist. Eine Eintragung in die Papiere ist nicht notwendig und erfolgt erst beim nächsten „Pflicht-mäßigen“ Besuch der Zulassungsstelle, z.B. bei Ummeldung etc. Das steht aber auf dem Zettel vom TÜV dann genau drauf.

Alle anderen Abnahmen (Einzelabnahmen) müssen in der Regel in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden und dann bekommst du die neuen Papiere…

Gruß Mackie

Hallo!

Beim Ummelden wurden bei mir alles was im alten Brief unter Ziffer 33 (Spalte B, C und Raum für weitere Eintragungen) stand in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Zahl 22 eingetragen!

Leistungsteigerung, Fahrwerk, Räder, Distanzscheiben und die Bremsanlage.

Gruß

Raoul

+ Dieser Beitrag wurde von Raoul am 12.06.2006 bearbeitet

Das Thema wieder ausgrab.
Hab wegen Wohnsitzänderung meine Anschrift in den Fahrzeugpapieren ändern lassen. Nun steht im Schein nur noch eine Reifengröße.

Mein S-line wurde aber mit 225/45R17 ausgeliefert und die fahre ich ja dann auch im demnächst wieder.

Was is wenn ich in eine Verkehrskontrolle komme? Denn die 17" obwohl Serie sind da nicht eingetragen?

Hab gerade noch den Thread gefunden:
http://www.a3-freunde.de/forum/index.php?p=thread&tid=63848

Ist das noch aktuell oder gibt es da nen neueren Stand?

hab das selbe prob wie viele und hab erst gestern gesehn das bei meinem nun auch blos noch die winterschlappen aufgeführt sind aber wie es sich auch im anderem link abzeichnet sage ich mir…ist doch nicht mein problem müssen sich die herren in grün/blau halt kümmern :stuck_out_tongue:

in diesem sinne

Bei mir wurde der Fahrzeugschein mit Eintragung der Gasanlage von Alt auf Neu umgestellt. Dabei wurden bei mir aber alle Eintragungen übernommen und die Gasanlage kam noch dazu. Ergebnis: eine zweite Seite angeheftet.

Oh man, meine Oma war letzte Woche beim TÜV. Wurde was an den Bremsen festgestellt, eigentlich ein Skandal weil das Auto nicht wirklich alt ist und es vor nicht mal einem halben Jahr beim Kundendienst war. Dazu kommt, daß die Bremsen erst letztes Jahr erneuert wurden. Naja egal, anderes Thema.

Auf jeden Fall wollte der vom TÜV es dann wohl genauer wissen und ist über die Felgen hergefallen. Bla bla nicht Original und warum die nicht eingetragen sind (wohlgemerkt bei neuem Fahrzeugschein).

Jetzt meine Frage: muss sie die Felgen eintragen lassen? Sind ganz normale R&H in Standardgröße. Den alten Fahrzeugschein hat sie glaub leider nicht mehr.

Mir haben sie in den neuen Schein einen zweiten Zettel reingeheftet wo die Eintragungen drauf sind.