Eintrag Bereifung im Fahrzeugschein

Hallo,
ich habe seit einem Monat einen Audi A3 Ambition BJ 09/03.
Da ich eben beim Freundlichen was bestellen wollte und deshalb die Fahrgestellnummer brauchte, hab ich mal im Fahrzeugschein geblättert. Dabei ist mir aufgefallen, dass unter Bereifung 205/55R16 eingetragen ist. Im alten Fahrzeugschein des Vorbesitzers standen aber definitiv auch 225er drin und die sind natürlich auch drauf. Mein A3 hat erst 12000km und das sind noch die original Reifen und Alus die ab Werk drauf sind.
Anscheinend ist da bei der Zulassung ein Fehler passiert, oder irre ich mich da?

Als ich meinen im Januar umgemeldet habe stand im alten Fahrzeugschein auch noch was von 205/irgendwas 16’’. Im Neuen sind nur noch die 195/65 15’’ drin (Standard-Felgen mit Bereifung). Dachte auch erst ich die wollen mich veräppeln. Bin dann aber zu dem Schluß gekommen ich hätt mich getäuscht. Aber jetzt wo du das auch schreibt… Hm…

  • Dieser Beitrag wurde von aRooZa am 31.05.2006 bearbeitet

    + Dieser Beitrag wurde von aRooZa am 31.05.2006 bearbeitet

Das ist seit November letztes Jahr so. Wird nur noch die Standardbereifung eingetragen, damit nicht mehr so viel drin steht und alles einfacher wird.
Hehe, aber die haben halt nicht an die kleinen grünen Männchen gedacht, die das alles kontrollieren müssen - da wird’s eben nicht einfacher.

Hmmm, da steh ich schonmal nicht alleine da. Bin jetzt echt verunsichert. Weiß noch jemand ob das normal ist? Ich meine wenn ich jetzt angehalten werde oder einen Unfall habe sind die Reifen ja nicht eingetragen oder?

Ok, da warst du eben schneller als ich g
Merci

Deshalb ist es ja (zumindest nach meiner Erfahrung) so, dass wenn die neuen Fahrteugpapiere ausgestellt werden, man den alten Fahrzeugbrief ausgehändigt bekommt, weil da eben alle Eintragungen drin sind! Ich habe meinen im Bordbuch liegen, ist ja sowieso ungültig! Somit kann ich dann „beweisen“, dass die Sachen alle eingetragen sind!
Ich denke bei anderen Zulassungsstellen läuft das genau so.


Ich hab mir den alten Brief kopiert und ins Bordbuch gelegt.

Tollerweise hab ich den alten Schein nicht mitbekommen, als ich mein Auto geholt hab. Außer ich hab was übersehen und der gammelt noch irgendwo drin rum, aber ich schätze mal nicht…

Hola,

wenn Ihr eh einen neuen Brief und Schein bekommt dann laßt doch die anderen Reifengrößen unten in den Fzg. Schein mit aufführen, kostet soweiso das selbe und ihr habt alles in den Papieren.

Gruß
Carsten

das geht so nicht mehr so leicht, soweit ich weis.

mahlzeit,

genau diese frage hatte ich mir auch schon gestellt. ich habe meinen a3 seit april und die 205-er bereifung ebenfalls nicht im f-schein stehen. im neuen brief sowieso nicht.
daher habe ich den alten entwerteten brief, mit den vollständigen eintragungen, für grün-weiss, im fahrzeug dabei.

Gruss

Als ich meinen Motorumbau eingetragen haben lassen hatte ich die Tüv-Gutachten für alle meine Räder mit dabei und sie haben sie mir eingetragen. Die orig. 15" meine 17" und meine „alten“ 16", wenn Ihr die Gutachten für Eure Sommerreifen mit hin gebt sollte das kein Problem sein.

Gruß
Carsten

+ Dieser Beitrag wurde von Icke am 31.05.2006 bearbeitet

Den Spass hatte ich auch gerade beim TÜV, habe Reifen drauf, die nicht enthalten sind.
:boese:

Im Schein ist nur die Standardausrüstung des A3 aufgeführt: 195/65-15. Beim Ummelden letztens ist die zusätzlich vermerkte Neuwagen-Bereifung 205/55-16 rausgefallen, jedoch wurde die 225/40-18 mit aufgenommen. Da ich mit Winterreifen in 205/55-16 vorgefahren bin, gabs erstmal Verwirrung. Ein Blick in den Computer klärte aber das Problem schnell.

btw: Das S3-Heck wurde kurz angeschaut und auf festen Sitz geprüft, sonst nichts.


Also, zu dem „Trick“ den Brief oder ne Kopie mitzuführen:
Ich habe noch den alten Brief des Vorbesitzers. Kein so neues EU-Teil. Da steht noch alles drin. Wenn ich meinen A3 jetzt verkaufe erhält der Neubesitzer meinen EU-Brief, aber da steht ja gar nix mehr drin. Wie will der Neubesitzer denn dann nachweisen dass er die 225 Reifen fahren darf?

Hallo!

In der neuen EU-Zulassungsbescheinigung ist nur noch eine Reifengrösse eingetragen, und zwar die kleinste zulässige. Alle anderen Felgen/Reifen stehen entweder in dieser CoC-Bescheinigung oder werden durch ABE legimitiert oder das Fahrzeug muss beim TÜV vorgeführt werden und die Reifen/Felgen werden gegen Gebühr nachgetragen.

Alte Reifengrößen können auch in die neuen EU Kfz Schein übertragen werden. Unter Ziffer 33.

Gruß

Raoul

So, um hier den allgemeinen Tipps von wegen „lasst doch einfach eintragen“ mal vorzubeugen. Es mir darum dass ich mein gebraucht gekauftes Fahrzeug zugelassen habe. Wieso muss ICH mir jetzt die Mühe machen und nachträglich beim Tüv ein Gutachten für meine Serienreifen holen und das dann immer mitführen? Wieso wird das nicht direkt bei der Zulassung mit in den Schein eingetragen?

Musste doch nicht, zumindest hat mein Freundlicher gemeint, daß man das nicht machen braucht. Und so lange mir keiner was anderes sagt, werde ich sicher nicht noch zum Tüv rennen und nochmal was zahlen…

So, eben bei der Zulassungsstelle angerufen. Die meinten die Polizei etc. könnten bei einer möglichen Kontrolle die Serienausstattung vom Hersteller abrufen. Ok, wenn das geht…
:grins:

Muss man seine Felgen eigentlich im Fahrzeugschein eintragen lassen?
Reicht es nicht auch das TÜV Gutachten mitzuführen?

Es steht dann für gewöhnlich dabei, dass bei der Befassung mit den Fahrzeugpapieren die Änderung nachgetragen werden soll.

Aber hier geht´s doch um die Serienfelgen / Sonderaussattungsfelgen, die eben nicht der kleinsten nun eingetragenen Größe entsprechen.