Hallo,
kennt sich hier jmd. von Euch mit der Gründung eines „eingetragenen Vereins“ e.V. aus ? Ich hatte heute eine kontroverse Diskussion und benötige mal einen Rat.
Also, zur Gründung eines e.V. ist es notwendig, das die Satzung auf einer Hauptversammlung beschlossen wird. Zu diesem Zweck muss ein Protokoll über die Hauptversammlung geschrieben werden. Als Anhang wird eine Liste aufgestellt, in welcher die Namen aller, bei der HV Anwesenden, eingetragen wird.
Die Satzung muss im Anschluß an den Beschluß von 7 stimmberechtigten Mitgliedern des e.V. - die auch auf der HV waren - unterzeichnet werden.
Anschließend wird alles beim Notar eingereicht und an das zuständige Vereinsregister (beim Amtsgericht) geschickt.
Soviel zum Hergang, nun meine Frage:
Theoretisch kann man ja auch hergehen und einfach eine Liste mit 10 Namen erfinden, sich selber als Vorsitzenden in die Gründungsurkunde eintragen und 6 „Allerweltsnamen“ ala Müller, Maier, Schmidt unter die Satzung schreiben.
Das AG hätte nicht das Recht, die Adressen der Mitglieder zu erhalten, sondern nur eine Liste mit deren Namen. Und schon hätte man einen e.V. (einen nichtwirtschaftlichen allerdings!).
Dies ist zumindest die Meinung von einem ehem. Prof von mir.
Stimmt das so ? Hat das AG wirklich kein Recht auf die Adressen der Vereinsmitglieder. Dann kann ja jeder nen e.V. gründen, wenn das nicht kontrolliert wird.
Hoffe mal jmd.von Euch hat Erfahrungen mit einer e.V. Gründung,
Gruß