Hallo, ich habe eine Frage:
Und zwar. Ich wurde im Okt.2009 mit T2 für tauglich gemustert.
Meine Ausbildung endet am 28.02.2010 und ich habe auch schon von meinem Chef die mündliche Zusage dass ich für 1 Jahr übernommen werde. Allerdings wird der Vertrag erst bei bestandener Prüfung unterzeichnet. Vor 2 Wochen kam ein Schreiben von der Bundes wehr dass ich, falls ich bis zum 31.03.2010 nichts (Post) vom Kreiswehrersatzamt bekomme erst zum nächsten Einzugstermin (also nicht der 06.04.2010) eingezogen werden kann.
Ich kann innerhalb von 8 Tagen Gründe einreichen nicht einzugsfähig zu sein. Nun habe ich dort angerufen und nachgefragt was man alles erfüllen muss um nicht eingezogen zu werden. Darauf sagte man mir dass ich ein Schreiben von meinem Chef an das Kreiswehrersatzamt schicken soll, ob es dann hilft konnte er mir nicht sagen, auch wenn ich den Arbeitsvertrag schon hätte (Unterzeichnet) würde das nichts bringen, oder weniger als ein persönliches schreiben meines Cheffes.
Das schreiben meines Chefe´s und einen persönlichen Brief mit der Bitte um zurückstellung habe ich bereits an das Kreiswehrersatzamt geschickt.
Nun würde ich gerne wissen ob es rechtliche Mittel gibt, falls ich trozdem eingezogen werde.
Ich habe auch ein unbefristetes Jobangebot aus der schweitz, hätte so etwas mehr Aussagekraft als befristetes ein Jobangebot aus Deutschland? (Ich weiß dass ich für die Schweiz wiederum eine Genehmigung bräuchte, da ich mich dann länger als 3 Monate im Ausland aufhalte).
Ach ja, ich bin 20 Jahre alt.
Dein Chef kann beim Landratsamt einen Unabdingbarkeitsantrag stellen,das er dich in der Firma braucht.
Dann mußt du nicht.Sehen die auch ohne Probs ein,kommt aber drauf an wieviel Mitarbeiter die Firma hat.
Bei zu vielen wirds schwer.
Einmal stellst du selbst einen Antrag auf befristete Nichtheranziehung wegen deines Arbeitsvertrages. Da es sich dabei um keinen Zurückstellungsgrund nach § 12 Wehrpflichtgesetz handelt, könnte das Kreiswehrersatzamt eine Nichtheranziehung für die Dauer des Arbeitsvertrages erteilen, sofern man auf Dich verzichten kann. Ist also eine Ermessensentscheidung.
Zweite Möglichkeit ist, dass dein Arbeitgeber ein Schreiben ans Kreiswehrersatzamt schickt (Antrag nach § 12 Abs.7). Daraufhin erhält er einen mehrseitigen Fragebogen, den er ausfüllen muss. Dort sind Angaben zu den betrieblichen Verhältnissen zu machen (Größe/Vertretungsregelungen/Mitarbeiter). Nach Eingang dieses ausgefüllten Fragebogens wird die zuständige Kammer um Stellungnahme gebeten, ob die Angaben des Arbeitgebers so unterstützt werden können. Dies könnte (sofern berechtigt) zu einer befristeten Zurückstellung führen.
Einen Antrag auf Genehmigung zum Verlassen der Bundesrepublik würde abgelehnt werden, da dies nur erfolgt, wenn man noch nicht zur Einberufung heransteht und der Grund auch in Deutschland zu einer Zurückstellung führen würde. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wäre somit nicht berücksichtigungsfähig.
Das Landratsamt hat mit dem Verfahren nach §12 Abs. 7 gar nichts mehr zu tun!
Insbesondere kommt es darauf an, wieviele die gleiche Tätigkeit machen, wie du, wie i.d.R. Ausfallzeiten (Krankheit, Urlaub) bewerkstelligt werden etc.
jep, nach einer Lehre bist du Wehrtechnisches Freiwild, dann ruht das Arbeitsverhältniss vom Arbeitgeber, bloed nur, wenn man den Vertrag noch gar nicht hat, und ihn dann auch nicht bekommt.
Jo, unabkömmlichdingsbums, zögert die sache halt raus, machen musst es zu 99%, oder du machst lieber zivi
Wie gesagt ich habe ja schon ein Schreiben von meinem Arbeitgeber zum Kreiswehrersatztamt geschickt. Mein Chef schrieb dass ich bei bestehehn meiner Prßfung einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen würde und ihm bis zum 12.02.2010 nescheidgeben müsse, da er die Stelle sonst an jemand anderen vergeben müsse. Bis jetzt haben wir noch nichts wieder vom Kreiswehrersatzamt gehört. Falls ich doch eingezogen werden müsste, könnte mein Arbeitgerber also Rechtlich gar nicht´s mehr machen oder?
Er hätte schreiben müssen, dass er auf keinen Fall auf Dich verzichten kann. So hat er ja schon zugegeben, dass er auch einen anderen nehmen könnte und nicht auf dich angewiesen ist. Zudem steht er da auf dünnem Eis. Auf Grund der Wehrpflicht darf er Dir nicht den Arbeitsvertrag verwehren (steht im Arbeitsplatzschutzgesetz). Sonst könntest du da noch rechtlich gegen ihn vorgehen.
Na ja, auf die Wehrpflicht ging er im Schreiben ja auch nicht ein, sondern war es eine Bestätigung dass ich mit bestehen der Prüfung einen sicheren Arbeitsplatz für ein Jahr hätte.
Bis zum 28.2. wird das aber eh nicht entschieden werden, wenn das Verfahren auf Unentbehrlichkeit im Betrieb läuft.
Wenn dir dein Arbeitgeber dann keinen Vertrag gibt, dann hätte sich das ja erledigt.
Ich war vor ca. 1 Jahr in fast genau der gleichen Situation wie du und habe von meinem Recht der Nachmusterung gebrauch gemacht (war T2). Davor bin ich noch zu meinem Hausarzt und habe mir einen defekten Rücken sowie kaputte Knie bescheinigen lassen. Diese Dokument von meinem Hausarzt habe ich dann mit dem Brief für die Nachmusterung an die Bundeswehr geschickt.
Später wurde ich dann nochmal beim Bund von einem Allgemeinarzt gemustert und dieser hat mich dann zu einem Facharzt vom Bund für Orthopädie weitergeleitet, weil dieser meine Leiden nicht beurteilen konnte. Dort angekommen habe ich meine Leiden angeprangert (wie von meinem Hausartz angegeben) und auch gesagt, dass ich nicht zum Bund will. Dieser hat mich dann untersucht und mir einen neuen Status T6 vergeben. Damit habe ich jetzt eine schriftliche Bescheinigung vom Bund, dass ich nicht mehr gezogen werden kann. Du solltest dich mal vorher auf die Untersuchungsfragen beim Bund von deinem Hausarzt vorbeiten lassen. Meiner konnte das recht gut.
Du bist wohl eher T5 geworden…T6 gibt es nur bei Reservisten
Naja, er wurde ja erst vor ein paar Monaten gemustert. Es muss also sehr genau begründet werden, was sich in noch nicht mal 1/2 Jahr gesundheitlich verändert hat.
Ja, hast recht alexxag, war dann halt nur T5. Ich wurde vor meiner Ausbildung gemustert und als diese vorbei war, hatte sich bei mir der Bund gemeldet. Daraufhin habe ich nach ca. 3 Jahren ein Nachmusterung beantragt.
Ich sag mal probieren schadet nicht und ein Versuch ist es wert.