Hallo,
ich habe ein paar Fragen zur TK150. Was sie ersetzt, ist klar. Mir geht es um die Kalkulation und die Beitragszuschläge.
Mir ist aufgefallen, dass die HUK Fahrzeugteile nur bis zu einem Neuwert bis 3000€ ersetzt, andere Versicherungen machen hier keine Angaben bzw. Einschränkungen ??? Was ist bei Diebstahl und Totalverlust, der i.d.R. über 3000 € liegen dürfte?
Das Sachs Sportfahrwerk und die TSW Alus fallen wohl in der „Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile“ eher unter die Kategorie 3) „…gegen Beitragszuschlag versicherbar…“? Versicherungsdeutsch „Zugelassene Veränderungen am Fahr- und Treibwerk aller Art zur Leistungssteigerung und Verbesserung der Fahreigenschaften“, oder?
Hat jemand Erfahrungen mit der WGV Versicherung?
mfg
hey
das ist ganz schön viel holz
also du schaust erstmal in die AKB deines vertrages, soll heißen die allgemeinen kraftfahrtbedingungen, steht auch drauf
auf der letzten seite steht die teileliste, was unbegrenzt, gegen zuschlag und nur begrenzt versichert gilt
daran muß man sich halten! sollte das fahrwerk also darin aufgeführt sein, als zuschlagpflichtig ist das anzugeben und ein höherer beitrag ist fällig!
bei diebstahl gilt immer der wiederbesachaffungswert! (für das serienfahrzeug bzw. im auslieferungszustand)