ich weis dieses thema hat nichts mit autos zu tun und ich entschuldige mich jetzt schonmal dafür.
hallo
ab wann bekommt man den die eigenheimzulage?
muss man einen gewissen betrag überschreiten wenn man sich ein haus kauft?
bekommt jeder eigenheimzulage z.b.: kauf eines hauses , schenkung eines hauses, erbe eines hauses???
danke
Das wär ja geil, wenn man bei einem geschenkten Haus auch noch Eigenheimzulage kriegen würde!
Soweit ich weiss: wenn du ein Haus/Eigentumswohnung kaufst oder baust, bekommst du die Zulage, wenn du in den letzten beiden Jahren vor dem Kauf/Fertigstellung zusammen nicht mehr als 80.000 Euro (Single) verdient hast. Dabei zählen alle Einkünfte, als auch Miete, Kapitalerträge usw.
Also diese Eigenheimzulage mußt Du Dir beim Finanzamt beantragen. Jährlich sind das 1250 € und diese bekommst Du 8 Jahre lang. Am Ende sind es also 10.000 €.
Wenn ich mich recht errinnere, muß der Kaufpreis des Objektes über 50.000 € liegen (so hat es mir zumindest der Sparkassenfuzi erklärt), sonst bekommst Du sie nicht.
Ich habe mir gerade eine Eigentumswohnung gekauft. Ging schnell, weil ich es noch vor dem 18. September machen wolle, da sind Neuwahlen und wer weiß ob die Eigenheimzulage dann nicht abgeschafft wird. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß sie für jetzt beantragte dann im Nachhinein abgeschafft wird.
Hallo!
ist auch gerade mein Thema … Die EHZ gibt es noch, aber wahrscheinlich nicht mehr lange (Falls Regierungswechsel???).
Man bekommt jährlich 1% vom Anschaffungswert/ Kaufpreis, 8 Jahre lang, höchstens jedoch 1250 € wenn man die o. bereits g. Einkunftswerte nicht überschreitet.
Früher waren es verschiedene Beträge bei Alt -und Neubau, heute (und soalnge es sie noch gibt) sind die Sätze gleich.
Ich weiß jetzt nicht ob das Kaufdatum (vertragsdatum) oder Einzugsdatum maßgeblich dafür sind ab wann man es beantragen kann… wenn du aber Eigenheimzulage mal googelst kommt irgendwo n Link wo sogar das original Formular hinterlegt ist, da steht auch noch einiges drin…
Hoffe das hilft
Viele Grüße
[quote]
Das wär ja geil, wenn man bei einem geschenkten Haus auch noch Eigenheimzulage kriegen würde!
Soweit ich weiss: wenn du ein Haus/Eigentumswohnung kaufst oder baust, bekommst du die Zulage, wenn du in den letzten beiden Jahren vor dem Kauf/Fertigstellung zusammen nicht mehr als 80.000 Euro (Single) verdient hast. Dabei zählen alle Einkünfte, als auch Miete, Kapitalerträge usw.
Erstens wird rückwirkend nix abgeschafft und zweitens soll die schon ein paar Jahre weg sein,selbst wenn nach den Wahlen sich was ändern sollte dauert das noch bis die ganz weg ist.
Eine Einkommensgrenze gibts übrigens auch,wenn man zuviel verdient bekommt man nix.
Hallo,
Eigenheimzulage bekommst Du bei Herstellung oder Anschaffung eines Hauses/einer Wohnung. Förderzeitraum 8 Jahre, Beginn im Jahr der Herstellung/Anschaffung. Der Anspruch entsteht in diesem 8-jährigen Zeitraum im Jahr der erstmaligen Eigennutzung der Wohnung. Voraussetzung: Summe Deiner positiven Einkünfte im Erstjahr und dem Vorjahr zusammen nicht mehr als TEUR 70 (Ehegatten TEUR140).
Gruß, Volker
Deine Angaben sind aber meiner Meinung nach DM und nicht Euro,es waren damals irgendwas mit 70.000 DM (Allein).Jetzt 35 oder 40.000 Euro,bzw. das doppelte wenn verheiratet?
Als Jura-Student-Klugscheißer muss ich anmerken, dass die EHZ dieses Jahr nicht abgeschafft werden kann, aber problemlos ab nächsten Jahr (wurde bisher im Bundesrat abgelehnt).
Rückwirkend kann die EHZ jedoch noch gesenkt werden.
Es handelt sich immerhin um eine freiwillige Geldleistung des Staates…
Bereits rechtskräftige Bescheide bleiben natürlich bestehen (Vertrauensschutz).
Also am besten noch dieses Jahr beantragen!!!
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Erstens wird rückwirkend nix abgeschafft und zweitens soll die schon ein paar Jahre weg sein,selbst wenn nach den Wahlen sich was ändern sollte dauert das noch bis die ganz weg ist.
Eine Einkommensgrenze gibts übrigens auch,wenn man zuviel verdient bekommt man nix.