eigebtlich doch schwachsinn, durch das bieten bei ebay auf einena rtikel entsteht ein vertrag, in dem vertrag verpflichtet sich der käufer das geld zu bezahlen…
egal ob er hinterher sagt er ist ein spaßbietet oder net…es sei denn er hat wirloluch gute gründe udn somit müsste man mit nem richtigen anwalt den vollen verkaufspreis verlangen können…
aber ich denke das mit 50% ist so gemeint, das die verkäufer denn fast doppelt verdienen, da sie einmal die 50% bekommen udn den artikel noch an unterlegendere bieter abgeben können udn da nocheinmal das geld bekommen…
mfg
Es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen (s. eBay-AGB). Dies gilt für den Käufer, als auch für den Verkäufer. Konsequenzen kann man auch im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) nachlesen.
Mir z.B. ist es folgendes passiert:
Habe eine Auktion gewonnen, der Verkäufer hatte den Artikel aber schon verkauft. Der Verkäufer musste den Kaufpreis einschl. Schadenersatz zurück erstatten. Es handelte sich hierbei um ein teueres Automodell (Wert ca.450 Euro). Schadenersatz waren das damals 100 Euro, die der Verkäufer zusätzlich erstatten musste.
Ich würde mit solchen Geboten sehr vorsichtig sein.
MfG