Es ist leider jederzeit möglich das Gebot auf ebay zurückzuziehen, man kann sich ja vertippt haben…
Rücknahme eines Gebots
Die Abgabe eines Gebots oder eines Preisvorschlags ist grundsätzlich bindend. Indem Sie ein Gebot oder einen Preisvorschlag für einen Artikel abgeben, erklären Sie sich verbindlich bereit, den Artikel zu kaufen. Bevor Sie ein Gebot oder Preisvorschlag für einen Artikel abgeben, sollten Sie sich auf jeden Fall die Artikelbeschreibung aufmerksam durchlesen und das Bewertungsprofil des Verkäufers ansehen. Klären Sie im Vorfeld mit dem Verkäufer alle Fragen, die Sie zu einem Artikel haben.
Die Rücknahme eines Gebots ist gemäß § 10 Abs. 7 der eBay-AGB nur zulässig, wenn Sie dazu gesetzlich berechtigt sind.
Ein Gebot bzw. Preisvorschlag darf z.B. ausnahmsweise dann zurückgenommen werden, wenn
Sie versehentlich einen falschen Gebotsbetrag eingegeben haben, z.B. 1000 Euro statt 10,00 Euro. In diesem Fall geben Sie bitte unverzüglich nach der Rücknahme ein neues Gebot mit dem korrekten Gebotsbetrag ab.
sich die Beschreibung eines Artikels nach Ihrer Gebotsabgabe wesentlich verändert hat.
Es ist nicht zulässig Gebote bzw. Preisvorschläge zurückzunehmen, wenn
Sie Ihre Meinung zu dem Artikel geändert haben.
Sie der Meinung sind, dass Sie sich den Artikel doch nicht leisten können.
Sie etwas höher geboten haben, als Sie ursprünglich vorhatten.
Wenn Sie ein Gebot zurücknehmen, werden sämtliche Gebote gestrichen, die Sie auf den Artikel abgegeben haben. Möchten Sie also einen Gebotsfehler berichtigen, müssen Sie im Anschluss erneut ein Gebot auf den Artikel mit dem korrekten Gebotsbetrag abgeben.
Hinweis: Wenn Sie ein Gebot ohne berechtigten Grund zurücknehmen, sind Sie unter Umständen dennoch zur Abnahme und Bezahlung des Artikels verpflichtet oder machen sich dem Verkäufer gegenüber unter Umständen schadensersatzpflichtig. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen daher bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie Gebot zurücknehmen.
Die Gesamtzahl Ihrer Gebotsrücknahmen in den letzten 12 Monaten wird in Ihrem Bewertungsprofil verzeichnet, unabhängig davon, ob die Rücknahme zulässig oder nicht zulässig war. Mehr zum Thema Bewertungen
Ein Missbrauch der Möglichkeit zur Rücknahme von Geboten und Preisvorschlägen kann zum Ausschluss vom Handel bei eBay führen. Eine Rücknahme von Geboten, die dazu dient, den Auktionsverlauf regelwidrig manipulieren zu wollen, stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die eBay-AGB und die eBay-Grundsätze dar.
Fristen
Sie haben Ihr Gebot mindestens 12 Stunden vor Angebotsende abgegeben:
Sie haben Ihr Gebot innerhalb der letzten 12 Stunden vor Angebotsende abgegeben:
Eine Rücknahme des Gebots 12 Stunden vor dem Angebotsende ist unter den oben dargelegten Grundsätzen möglich.
In diesem Falle können Sie Ihr Gebot nur innerhalb einer Stunde nach Gebotsabgabe zurückziehen. Auch hier gelten für die Rücknahme die oben dargelegten Grundsätze.