Ebay Problem mit Käufer

Hallo,

ich habe vor ca. 3 Wochen meinen alten iPod bei Ebay verkauft. In der Auktion habe ich geschrieben das ich den iPod eindeutig als DEFEKT verkaufe, da auf dem Display nur noch das "traurige iPod"-Symbol zu sehen ist und sonst nix mehr geht.

Jetzt sagt der Käufer das der iPod nicht angeht, geschweige denn lädt oder sonst irgendetwas macht. Bei mir hat er das aber noch zu 100%.

Der Käufer bittet um einen Lösungsvorschlag, aber ich kann und möchte auch keinen geben. Das einzige was mir noch einfällt ist die Versandvericherung der Post, aber sonst :confused:

Wie würdet Ihr euch jetzt verhalten?

Hinweis auf Artikelbeschreibung, dass Artikel ausdrücklch als DEFEKT verkauft worden ist.

Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen worden bist, brauchst du nichts zu befürchten.

Wenn der Käufer nicht Lesen kann, oder das Angebot nicht genau durchgelesen hat, kannst Du ja nichts dafür.

Stell doch mal kurz den Link rein, dann kann ich mir das kurz ansehen.

hier mal der link zur auktion:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=006&sspagename=STRK%3AMESO%3AIT&viewitem=&item=160117406997&rd=1&rd=1

Was nan vielleicht hätte machen können is das "Defekt" fett zu schreiben damit es direkt ins Auge fällt,wenn man nur über den Text rüberfliegt übersieht man das net so schnell.

Du hast aber alles richtig gemacht,brauchst das ding net zurück nehmen…aber 72 Euro für einen Defekten IPod is schon heftig…

Du hast das Gerät als Defekt in der Artikelbeschreibung angegeben ,also muss sich der Käufer im klaren sein daß das Teil nicht funktionieren wird.
Weise ihn Freundlich und höflich darauf hin das er kein Umtauschrecht hat und gut is.So ein Prob hatte ich auch schon,wollte den Artikel auch umtauschen,der Verkäufer hat sich quergestellt und gleich mit Anwalt gedroht,ich hab dann aufgegeben weil es nur um 19 Euro ging.

Das sehe ich auch so, allerdings steht es in der Artikelbeschreibung drin. Somit wäre für mich, wenn ich Du wäre, die Sache gegessen. Ich würde nur noch eine kurze Mail schreiben, mit eben diesem Link und den Hinweis, dass der Artikel lt. Artikelbeschreibung als "Defekt" verkauft wird. Fertig.

Man könnte sich hier sicherlich über zwei wichtige Dinge streiten:

a) ist wirklich ein gültiger Gewährleistungsausschluss erfolgt? Der Text sagt nur "keine Rücknahme", was aus meiner Sicht aber erstmal keine Gewährleistung ausschließt - diese müsste schon gesondert erwähnt werden ("Verkauf unter Ausschluss von Gewährleistung" oder so) - aber IANAL.

b) Falls a) zutrifft und die Gewährleistung ausgeschlossen wurde: wurde eventuell eine zugesicherte Eigenschaft verletzt? Laut Beschreibung im Artikel und vom Verkäufer funktionierten einige Funktionen noch (anschalten, laden) - diese Eigenschaft wurde damit zugesichert. Diese bemängelt der Käufer aber, und wenn die "Vorwürfe" zutreffen (was wir hier natürlich nicht klären können) wären dies Mängel, die auch bei erfolgreichem Gewährleistungsausschluss Probleme machen würden (da zugesicherte Eigenschaften nicht ausgeschlossen wären…)

Grundsätzlich suggeriert der Artikel natürlich auch ein "kleines Softwareproblem das sicher schnell behoben werden kann". In einem Nebensatz. Kein Hinweis darauf in der Überschrift. Bitte, das soll kein Vorwurf sein! Das Problem ist nur: Wenn der iPod nun wirklich nichtmal mehr lädt oder angeht sind wir von den gemachten Angaben nun auch tatsächlich weit entfernt! Aber wie bereits oben gesagt - wir können das hier nicht feststellen.

Die sicherste Lösung wäre es daher aus :meiner Sicht:, den Artikel zurückzunehmen und den Verkaufspreis zurückzuerstatten. Bezüglich der Versandkosten findet sich sicherlich eine für beide Seiten einigermaßen zufriedenstellende Lösung.

Die optimistischen Antworten meiner Vorredner, die einen erfolgreichen Ausschluss der Gewährleistung bzw. eine zutreffende Artikelbeschreibung sehen, kann ich persönlich nicht vollständig nachvollziehen.

Aber wie gesagt - ich bin kein Anwalt :slight_smile:

Hab mir den Text auch grad durchlesen und als Käufer würd ich mir denken das das Teil funktioniert nur das Display nicht richtig geht.

Würde mich auch beschweren wenn das Teil dann überhaupt nicht funktioniert.

Ich verkaufe ihn aber dennoch als "Defekt"

würde mir reichen um als Käufer nicht das Risiko einzugehen ob er evtl doch funktioniert.

Verkauf als defekt = defekt
fertig

Man kann sich jetzt drüber streiten,wenn es zum Streit kommt zwischen den beiden wirds der Richter enttscheiden.
Vielleicht mal mit nem Anwalt kurzschließen was der sagt.

Was mich aber wundert,das der Käufer erst nach 3 wochen sich meldet das der Ipod kaputt is…

das problem ist ja das es bei mir genau so funktioniert hat wie ich es beschreibe! Sonst könnte ich ja nicht sagen was auf dem Display ist wenn dieser gar nicht an geht und ich es nicht sehen kann. ich fühle mich hier eigentlich nicht schuldig. wenn ich was verschwiegen hätte … ok, aber so ist es nicht. der nebensatz mit dem software dingens ist natürlich unglücklich formuliert.

aber defekt heißt bei mir: kaputt, geht nicht mehr, schrott oder wie man noch dazu sagen kann. sonst hätte ich ja geschrieben das nur ein "Fehler" vorliegt, oder sehe ich das falsch?

Defekt ja, aber WIE defekt… es ist ein bedeutender Unterschied ob der "traurige iPod" angezeigt wird oder das Teil überhaupt nicht mehr reagiert.

Wenn ich mal "leicht" übertreiben darf: Wenn du ein Auto kaufst obwohl die Beschreibung lautet "ist soweit OK, es müsste wohl nur mal ein Ölwechsel gemacht werden, verkaufe daher als defekt" - und dann ist die Karre völlig hinüber… war die Beschreibung dann ausreichend? :wink: Wurde ja schließlich als "defekt" verkauft… ^^

Wenn er sich erst nach 3 wochen meldet das der Ipod nich funktioniert kann er ja sonstwas mit dem ding angestellt haben…

da passt dann eher :
verkaufe das auto als defekt - stecke den schlüssel rein
und die lampen leuchten und mehr geht nicht.

Ipod an = logo ist da und mehr passiert nicht

aber bei mir gings doch noch wie beschrieben. :motzki:

deswegen weiß ich doch noch lang nicht was er oder die post mit dem ding angestellt hat.

nach drei wochen meldet er sich, weil es erst knapp 1,5 wochen gebraucht hat bis das geld bei mir war. dann hab ich´s verschickt. versand dauert auch drei tage, wochenende dazwischen. und jetzt sind drei wochen vorbei.

da die einzig zulässige formulierung die gewährleistung auszuschliessen folgende ist:
„Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Garantie verkauft.“

steht hier fest, dass du die gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen hast.

ABER:

gewährleistung ist keine garantie !!!

dh. der käufer muss dir beweisen, dass der mangel bereits vorlag.
ob er das wohl kann?

denn, man bedenke, als der ipod versendet wurde funktionierten bestimmte dinge noch.
nun (drei wochen später) geht nichts mehr.

was hat der käufer in dieser zeit mit dem ipod gemacht?
hat er ihn evtl. falsch bedient?
wollte er den defekt selbst reparieren und hat erst dadurch den totalen ausfall verursacht?

wie das alles nun rechtlich enden würde weiss ich nicht.
in zukunft würde ich jedoch die artikelbeschreibungen etwas ehrlicher (nur softwarefehler? wie kommst du darauf?) formulieren.

in diesem fall würde ich jedoch trotz aller bedenken den ipod NICHT zurücknehmen und es drauf ankommen lassen.

auf den Software-Fehler bin ich gekommen, da ein Bekannter von mir ein ähnliches Problem hatte mit seinem iPod und dieser nach unzähligen Updates und Resets auch wieder funktionierte. Da ich aber darauf keine Lust hatte und sowieso zum Geburtstag einen neuen iPod geschenkt bekommen hatte fiel das für mich aus.

außerdem hat der käufer geschrieben, daß er mit dem iPod auch schon beim "Fachhändler" war und dieser meinte da wäre mehr kaputt. weiß ja keiner was dieser vermeintliche "Fachhändler" gemacht hat.

Und zu guter letzt bleibt ja immernoch die Sache mit dem Transport. Was weiß ich, ob die bei der Post nicht mit dem Paket Fussball gespielt haben. Naja, ich lass es erstmal auf mich zu kommen.

Danke auf jeden Fall für Eure Meinungen.