ich habe mir vor einigen Wochen bei Ebay eine Speicherkarte für meine Digitalkamera bei Ebay gekauft (bei einem Händler). Bis heute ist aber noch nichts angekommen. Nach Kontaktaufnahme mit dem Händler teilte dieser mir mit, dass er die Karte per Warensendung versandt hat und der Versand wohl etwas länger dauert. Jetzt sind jedoch gut 2 Wochen seit dem angeblichen Versand vergangen und es ist immernoch nichts angekommen.
Der Verkäufer schrieb mir jetzt, dass ich einen Zettel unterschreiben und faxen soll, dass ich keine Ware erhalten habe. Er will dann bei der Post einen Nachforschungsantrag stellen. Das würde aber bis zu 4 Wochen dauern. Sollte er dann einen Zustellbeweis von der Post bekommen, solle ich 500€ zahlen.
Das ganze scheint mir aber ziemlich dubios… weiß jemand, ob die Post überhaupt eine unversicherte Sendung nachverfolgen kann? Mir scheint, als wolle der Verkäufer nur Zeit schinden. Ich bekomme recht viele Warensendungen - ich habe aber bisher noch nirgends eine Sendungsnummer o.ä. gesehen, anhand dieser die Sendung identifiziert werden könnte… wie will der Verkäufer die Sendung sonst wieder ausfindig machen, ohne Sendungsnummer?
Wenn man die Sendung definitiv nicht nachverfolgen kann, werde ich den Verkäufer nochmals darauf ansprechen, da ich keine Lust habe, 4 Wochen auf meine Ware zu warten.
Dann wäre da noch die Sache mit den 500€, bei der ich kein gutes Gefühl habe. Angenommen, der Verkäufer zaubert irgendwo einen Zettel her, auf dem steht, dass seine Sendung bei mir zugestellt wurde (was definitiv nicht der Fall ist, da weder ich noch meine Frau und mein Sohn einen Brief von der Firma bekommen hat). Wie kann ich dem Verkäufer beweisen, dass ich die Sendung NICHT erhalten habe?
Sollte ich den Zettel unterschreiben, oder nicht? Wobei ich mein Geld und die Ware wohl nicht wieder sehen würde, wenn ich es nicht tue?
Hat jemand schon Erfahrungen mit solchen Fällen? Würde mir sehr weiterhelfen.
Soweit ich informiert bin, gibt es keinerlei Möglichkeiten Warensendungen nachzuforschen…
Das ist wahrscheinlich eine Schutzmaßnahme vom Verkäufer (500 Euro Strafe) das nicht jeder sein Geld wieder haben will…
Wenn du ja nichts bekommen hast, hast du ja auch nichts zu befürchten.
Zu befürchten habe ich nichts, nein. Aber mir wird ganz mulmig, mich bereitzuerklären 500€ zu zahlen, wenn er (woher auch immer) einen Zustellungsbeleg herzaubert. Das Problem wäre dann, dass ich IHM nicht nachweisen kann, die Ware nicht erhalten zu haben und ich dann der Dumme wäre, weil ich ja unterschrieben hätte, die 500€ zu zahlen.
tach!
Die Post versucht danach zu suchen, aber bei Päckchen und Briefen ist dat immer so ne Sache.Es gibt keinen beweis, daß versendet oder empfangen wurde.
Das Problem hatte ich auch, wollte einen Wischermotor verschicken, der Käufer wollte die 2 € Porto sparen, und den Motor als Päckchen haben.
Gut, ich den Motor veschickt, 2wochen später kommt ´ne email, er hätte das Teil immer noch nicht.
Ich einen Nachforschungsantrag ausgefüllt, nach ca. 3 Wochen kam dann ein Brief,wo drin stand, daß das Teil nicht auffindbar sei.
Aber keiner von uns beiden musste irgendetwas bezahlen, war halt nur ärgerlich für beide.
-hatte sich rausgestellt:Der Käufer war ein betrüger! ca.3 wochen später war der motor bei ebay zu ersteigern, komisch.
Wie hoch ist denn der Betrag um den es geht? Wenn es der "Mühe" wert ist würde ich den Fall mal der Fachzeitschrift c't (Computer Technik) schildern. Die haben dort eine Rubrik Vorsicht Kunde. Allein schon nach welchem Rechtsumstand sollten dem Händler nach einem Nachforschungsauftrag 500 Euro zustehen…
Auf alle Fälle nix unterschreiben was dem 500 Euro zusichert.
Der Wert ist recht gering (um die 40€), aber es hat ja keiner etwas zu verschenken. Ich werde den Wisch einfach unterschreiben und rüberfaxen und ergänzen, dass ich bereit bin, die 500€ zu zahlen, wenn mir ein offizielles Schreiben der Post über die Zustellung genau dieser Sendung vorgelegt wird. Damit wäre dann ausgeschlossen, dass er sich irgendwas zusammenreimt.
Aber wenn die Post keine Nachweise über die Zustellung von Warensendungen hat, hätte sich die Sache ja sowieso erledigt.
Also ich würde da nix unterschreiben, auch nicht wenn die Post da was offizielles vorlegt. Ich verstehe das laut dem Link so daß Du im Recht bist -ausser in der Auktion war das klar geregelt- und deine Kohle zurückbekommst…
P.S.: Wenn es dann laut Post zugestellt wurde wären ja dann 500 Euro weg oder?
Wie schon gesagt, unversicherte Sendungen können nicht nachverfolgt werden, es finden bei diesen Sendungen keine Scans statt, die Post kann dir ja nichtmal sagen ob die Sendung überhaupt in ein BZ eingeliefert wurde.