Ebay falsche Ware geliefert, aber HÖHERWERTIGER

Hallo,

also jetzt mal rein hypothetisch!!! Ich habe bei ebay Felgen erstanden von einem Autohaus (also Händler).

Habe das Geld überweisen, pi pa po, alles klar. Jetzt wurden aber komplett andere Felgen geliefert (anderer Hersteller, Größe etc.).
Diese sind allerdings viel HÖHERWERTIGER als meine bestellten, zumindest was den Preis angeht. Um es klar zu sagen: die gelieferten kosten ca. das doppelte wie die Bestellten (im Neupreis).

Was sollte/kann ich tun? Dürfte ich die Felgen behalten oder muss ich das dem Verkäufer (der offenbar einen logistischen Fehler gemacht hat) anzeigen, damit er die Ware wieder tauscht?

Komisch daran ist noch, dass aber keine Rechnung mitgeliefert wurde.

Danke und Gruß

kannst ja dem verkäufer schreiben das du die falschen gekriegt hast,mit denen aber auch zufrieden bist.wies aussieht ob er umtauschen will oder ob du die behalten kannst.musst ja net schreiben das die teurer sind.wies mit der rechtslage aussieht kann ich dir leider net sagen.

Laut §433 BGB bist du mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag eingegangen. Da du für die Felgen bezahlt hast aber die falschen bekommen hast, hat der Verkäufer seinen Teil des Vertages nicht erfüllt. Es ist aber zu klären ob es sich wirklich um die in ebay angebotenen Felgen handelt oder ob der Verkäufer die Ware aus versehen oder auch absichtlich vertauscht hat. Du hast Anspruch auf deine Ware so wie sie angeboten wurde.
Aber rein logisch würde ich an deiner Stelle die Ware nicht zurück geben sondern sie wieder bei ebay verscherbeln, kohle machen, die gesuchten Felgen erneut kaufen und mit deiner schnecke einen schönen abend machen… :wink:

Ich würde den VK auch wenigstens drauf aufmerksam machen, dass die falschen Felgen geliefert wurden. Wenn der Preis mehr als doppelt so hoch is, is das in meinen Augen einfach nur fair dem VK gegenüber. Vielleicht kannst dadurch ja noch nen Nachlass auf deine Felgen raushandeln, falls er die falschen Felgen wieder zurück nimmt :wink:

ich würde ihn sofort drauf aufmerksam machen…wenn er es später mal in ner buchung sieht oder durch nen dummen zufall wieder drauf stöst, dann kann er die felgen von dir wieder verlangen…doof, wenn du sie dann schon drauf hast etc…oder du musst eben schadenersatz §280ff zahlen…genauso doof, wenn die felgen das doppelte kosten, d.h. du musst die restliche summe zahlen, wenn du sie behälst…
meld dich mal lieber bei dem und dann ist gut, bevor du noch schwierigkeiten bekommst und dich zu früh freust…
lg

Bist du dir da sicher?
ich bin auch eher der Meinung die dürfte man dann behalten…hab ich irgendwo mal gehört…
des mit dem Schadensersatz halt ich eher für unwahrscheinlich (hab aber grad den paragraphen nich da) weil ma ja an sich keine schuld hat.
man kann Ja im Notfall sagen man hats gar nich bemerkt…
:confused:
"Ja wie jetz des sin keine 18er sondern 22ger???Hab ich gar nich gesehn"
lustige vorstellung eigentlich…
Ich würd sie behalten…

Ich hab mal bissl gegoogelt:

Von daher würde ich, wie weiter oben schon geschrieben, den Verkäufer auf jeden Fall darüber informieren.

Unglaublich was manche hier für eine Auffassung haben und dann auch für diese werben bzw. andere auffordern genauso zu handeln!

Der Verkäufer hat seine Pflicht aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt, da er dir ein sog. "Aliud" geliefert hat.
Damit kannst du die wirklich gewollten Felgen aus dem Kaufvertrag nach wie vor verlangen.

Da du (wie du hier ja bewiesen hast) eindeutig Kenntnis vom Versehen des Verkäufers hast, würde ich dir dringendst raten, auf den Fehler aufmerksam zu machen (Nebenpflicht i.S.d. § 241 II BGB!). Anderenfalls machst du dich zivilrechtlich gesehen

  1. Schadensersatzpflichtig (§§ 241 II, 280 I BGB) -> Schuldrechtlich
  2. Herausgabe-/Wertersatzpflichtig (§ 812 I 1 Alt.1 BGB Leistungskondiktion) -> Bereicherungsrechtlich
  3. Schadensersatzpflichtig ggf. gem. § 823 I bzw. II BGB -> Deliktsrechtlich

sowie strafrechtlich:

  1. § 246 StGB wegen Unterschlagung
  2. eventuell bei Verkauf der teureren Felgen (Voraussetzungen streitig!) § 259 StGB wegen Hehlerei

Das mal so als kurzer Aufriß (und zur Information derer, die sich hier mit Aufforderungen dazu gezeigt haben!)

PS: Weiter en detail kann und will ich aus bekannten Gründen nicht gehen hier.

Ach Mensch siehste is doch schön dasses jemand sicher weiss…

aber beschweren brauchste dich trotzdem nich gleich so weil ich geschrieben hab "ICH WÜRDE sie behalten"…wo is da denn bitte eine Aufforderung…

Nein, ich beschwere mich ja nicht, ich wollte damit nur zur Vorsicht mit solchen Aussagen mahnen, nicht dass man ggf. noch Ärger mit (über)eifrigen Staatsanwälten kriegt. :wink:

Das beste ist, du schreibst den Händler mal an und sagst, das du nicht die bestellte Ware bekommen hast. Fragst ihn, wie zu verfahren ist. Wenn er sagt, es ist ok, dann hast du sein ok schriftlich. Das hebt natürlich einige rechtliche Sache auf würde ich sagen.

Aber du warst dann wenigstens ehrlich. Und währt immer noch am längsten.

Gruß Jan

:slight_smile: ok hast recht

das ist doch auch ne nette Idee

jaja, immer dieses "hab ich mal gehoert"…
wenn man nix beizutragen hat, gerade in rechtlichen dingen, warum tut man es dennoch?
toll, dass es auch leute gibt, die sich rechtlich gut auskennen und dem threadersteller sicher wesentlich besser geholfen haben.

gruss,
tom

ps: ich als haendler finde solch ein schmarotzerverhalten hoechst verwerflich und wuerde mich durchaus freuen, wenn mich ein kunde auf das fuer mich teure versehen aufmerksam machen wuerde.

Allein schon der Gedanke sollte im Keim erstickt werden, ich glaube Du würdest Dich auch freuen, wenn Dich jemand darauf Aufmerksam macht das Du einen Fehler gemacht hast der richtig Kohle gekostet hätte.

Immer FAIR PLAY

Ja is ja gut jetz ihr habt Recht und wenn ich mal in so ner Situation bin würd ichs wahrscheinlich auch melden schreiben is leichter als machen…

zu dem : "warum macht man es dennoch?"

Ich hab oben hingeschrieben "bist du dir sicher?" -->meine gesamte meinung war eine Frage weil ich bis jetz anders gedacht hab und ich war dankbar über eine berichtigung…

Versuchs doch mal mit nett sein, hat auch was…

is jetz übrigens an t00i gerichtet

Hauptsache mal irgendwelche Falschaussagen die zu rechtlichen Problemen führen verbreiten, aber man hats ja mal irgendwo gehört :grml:

Bevor das hier noch weiter ausartet, mach ich hier dicht. Die Frage is ja jetzt beantwortet.