ich habe am Samstag, 10.11.2007 eine Playstation 3 bei EBAY im Wert von 465 Euro ersteigert. Das Geld wurd am Montag (12.11.2007) in der früh, an die angegebene Konto-Nr. überwiesen.
Am Sonntag, 18.11.2007 habe ich eine E-Mail von EBAY bekommen, dass der Verkäufer nicht mehr bei EBAY angemeldet ist, und man keine Zahlungen mehr an ihn vornehmen soll.
Ich habe im daraufhin eine E-Mail, an den Verkäufer geschrieben bis wann ich mit Lieferung der Playstation rechnen kann. Auf diese E-Maile habe ich keine Reaktion erhalten.
Die Angaben die ich zum Verkäufer habe sind Name, BLZ und Konto-Nr. Mehr leider nicht.
Durch recherche im Internet, habe ich nun den Verdacht, dass es sich bei dem Verkäufer um einen 16jährigen handelt.
Wie würdet ihr nun weiter verfahren?
Ich habe heute mit meiner Bank gesprochen, und wir sind auf die Idee gekommen, einen Lastschrifteinzug auf das Konto des Verkäufers zu machen, mit dem Betreff: EBAY-Betrug - Ebay-Artikel-Nr. 99999999 - Playstation3
Hä? Wenn er am 12.11 erst bezahlt hat dann wären die 14 Tage am 26.11. um. Also nächsten Montag.
Eine selbst veranlasste Überweisung kann man aber glaub ich nicht widerrufen. Dann würde nur die Lastschrift bleiben. Wäre ein Versuch, obwohl ich nicht glaube dass der noch ein gedecktes Konto hat. Dann würde die Lastschrift auch platzen. Ab zum Anwalt mit sowas…
wenn jemand von Deinem Konto Lastschrift angewendet hat, dann kannst Du es widerufen innerhalb einer Frist
bleib erstmal ganz ruhig da der Zeittraum vom Kauf bis zur Lieferung
kein Grund ist in Panik zu verfallen.
Natürlich kannst Du versuchen via Lastschrift das Geld von seinem Konto abzurufen. Dies kann er widerum aber auch Rückgängig machen oder das Konto ist nicht gedeckt. Vielleicht bekommst den Artikel aber noch? Setze Ihm erstmal einer Frist für die Lieferung mit Nachweis (Einschreiben). Dann kannst Du immer noch:
Ebay Käuferschutz beantragen (siehe Ebay Hilfe)
Anzeige erstatten bei Polizei und/oder über Mahnverfahren das Geld zurückholen (link habe ich vom A3-Freund auch erhalten).
Ich habe die Anzeige sogar online aufgegeben…ging schnell (Potsdam, Land Brandenburg)
Dabei ist völlig unrelevat ob der User noch bei Ebay angemeldet ist oder nicht. Der Kaufvertrag ist zu dem Zeitpunkt zu Stande gekommen und das er von Ebay ausgeschlossen wurde ist lediglich ein Indiz für einen Betrug, aber nur deshalb kannst Du es nicht schon vorrausetzen. Nur aufgrund eines Verdachtes, wie Du schreibst kannst Du weder rechtliche Schritte einleiten oder jemanden verurteilen…ich sage nur…Fakten…Fakten
Das geld ist weg,bei einer normalen Überweisung muss die Rückbuchung noch am selben tag gemacht werden,wenn das geld erstma auf dem Konto des Begünstigsten ist,ist es zu spät.
Warum kaufst du auch bei ebay ?Im laden is die PS3 doch billiger…
Das steht doch garnicht zur Debatte. Vlt war sie aus Gold oder es waren Spiele dabei. Er hats gemacht.
Bei meiner Schwester ist aber mal genau das Selbe passiert. Sie hat Bei der Polizei eine Anzeige erstattet und Ebay kontaktiert.
Nach langem hin und her hat sie das Geld aber wieder erhalten.
Also wenn wirklich nix kommt, dann nächste Schritte einleiten.
Neee…meins auch ned. Ich meinte nur, dass vlt bei dem Angebot noch viiiel Zubehör dabei war oder so.
Denk bissl hat er sich schon informiert Bzw hab ich das mal vorrausgesetzt
Mein Schwager hatte einmal selbiges Problem. Anzeige bei der Polizei erstatten hilft nicht wirklich. Ist nur Papierkram der da in Gang gesetzt wird. Das Einzige was du machen kannst ist ihm eine Frist zu setzen. Wenn er sich innerhalb dieser Frist nicht meldet, was erstmal abzuwarten ist, kannste bei E-Bay den Käuferschutz beantragen. Das zeiht sich dann wieder hin aber du bekommst bis zu 75% deines Betrages (bis 500€) erstattet.
Wenn du das mit nem Anwlat und Polizei und so machst, bei dem aber nichts zu holen ist, ist das alles nur verschwendete Zeit. Aber wie hier schon gesagt wurde, würde ich erstmal abwarten. Evtl. klärt sich die ganze Sache noch auf. Evtl. ist der Account nur bei E-Bay gesperrt worden, weil er sich nicht an die AGBs gehalten hat. Nen Kollege von mir hatte sowas mal. Er hat bei E-Bay Playstation Spiele vertickt die auf dem Index standen, da hat E-Bay kurzerhand seinen Account für 6 Wochen gesperrt.
hatte ein ähnliches problem…
musst ne zeit abwarten ob du die ware noch bekommst (1 monat)
anschließend musst du über den ebaykäuferschutz eine nachricht dem user schicken (ist klar er ist nimma angemeldet - musst aber den weg gehn) anschließend 10tage warten…wenn nichts kommt bekommst du geld von ebay…
dafür musst du wie gesagt den käuferschutzantrag ausfüllen…und ihnen zuschicken mit einem nachweis dass du das geld überwiesen hast…
du wirst von ebay genau 175,-€ bekommen…ist klar…ist trotzdem ein fettes minus aber immer noch besser wie nichts…
weil ebay zahlt maximum 200€ (wenn artikel für mindestens 200€ warenwert ersteigert ist) abzüglich 25€ bearbeitungsgebühr…
also begnüg dich mit den 175,-€ und kauf dir ne ps3 beim mediamarkt… 40gig für 399,-€
gleiche problem bei mir,schreiben hat nix gebrahct,nun ist die sache beim anwalt und wir haben das mahnverfahren eingeleitet,(warenwert 60€)mit den kosten etc. sind wir bei über 400,wer nicht hören kann…
geh zum anwalt wenn du eine Rechtschutz hast,dann versuch da dein glück.
kann man net einfach zur bank…der das problem schildern und die buchen das dann alles wieder zurück…normalerweise sollte es so gehen…war bei uns auch schon der fall…wenn net dann hilft nur ein anwalt…
lg
@anita08 , nein geht definitiv nicht. Auch ein Lastschrifteinzug würde ich nicht machen - weil du keine einzugsermächtigung hast - dann kann dich der kontoinhaber drankriegen und du hast ärger. Geh zum Anwalt und lass den das regeln.
Das funktioniert nur wenn das Geld noch nicht auf sein Konto eingegangen ist und eigentlich nur wenn es an eine andere Bank als die eigene gesendet wurde (die elektr. Buchung dauert i.d.R hier etwas länger). Wenn das Geld auf ein Konto der gleichen Bank überwiesen wurde wo man sein eigenes hat, ist es nach der Überweisungstätigung quasi schon auf seinem Konto und NIX geht mehr.
Eine Gegenlastschrift -sofern das Konto gedeckt ist- kann er sich natürlich jederzeit inkl. Bearbeitungsgebühr wieder zurück holen…
Mit dem Anwalt is auch immer so ne sache,der will ja auch sein geld haben und das wird net billig,aber was bleibt einem da anderes übrig
Setz ihm ne Frist,am besten per Einschreiben Rückschein,wenn er sich net meldet geh zum Anwalt und reich Klage ein.Das problem könnte nur werden,wenn er wirklich nur 16 Jahre alt ist kannste ihn net wirklich dafür belangen,nen 16 jähriger hat doch kein geld,wenn er die 465€ schon ausgegeben hat wars das,bei nem 16 jährigen is doch net wirklich viel zu holen .wenn seine Family von Hartz 4 lebt is da eh nix zu holen und die Gerichts- und Anwaltskosten steigen in die höhe.
sowas ist echt ne blöde angelegenheit…
wenn er wirklich 16 ist, dann ist es in der tat schwierig…
jedoch verstößt er gegen den taschengeldparagraph, also der 16-jährige, weil die ellis von dem geld wissen müssen und wenn die net zustimmen, dann isser am popo…aber auch wieder schwierig…welche eltern sagen gegen ihr kind aus?
würd wirklich zum anwalt gehen!!! hast doch sicher rechtschutz…und die 150€ oder so selbstbeteiligung is nix gegen 465€
aber würde mich trotzdem beraten lassen bevor ich größere schritte gehe, meist reicht ja schon wenn man den leuten mit anwalt droht und nen par paragraphen dazu textet…dann sind sie alle eingeschüchtert!!
lg
Nicht jeder sieht es gelassen, wenn eine Anzeige reinflattert ins Haus oder die Polizei zur Aussage bittet ins Präsidium vor Ort. Papierkram? Ich habe lediglich 5min gebraucht online die Anzeige zu schreiben. Also versuchen kann man es da der Aufwand gering ist…ohne Kosten.