brauche mal dringend den Rat von rechtlich versierten Leuten.
Bitte postet keine Vermutungen, sondern nur Meinungen, die Hand und Fuß haben. Folgender Fall: Meine Freundin hat sich einen BMW 1er Jahreswagen mit ca. 20.000 Km gekauft. Auf Ihre Frage nach der Anzahl der Vorbesitzer hatte der Händler ihr die Auskunft erteilt, der Wagen habe einen Vorbesitzer / sei aus 1.Hand. Nun hat sie den vollen Kaufbetrag überwiesen und den Fahrzeugbrief infolgedessen per Post zugestellt bekommen.
Laut Fahrzeugbrief stellte sich nun heraus, daß der Vorbesitzer des Wagens eine große deutsche Autovermietung war. Frage: Muß der Händler dies beim Verkauf des Wagens nicht angeben, wenn das Fahrzeug vom Vorbesitzer als Mietwagen eingesetzt war? Daß man bestimmte Rückschlüsse zieht, wie mit dem Auto umgegangen worden ist, ist ja wohl logisch…
Meine Freundin ist fix und fertig und weiß nicht, ob es nun irgendeine Chance für sie gibt, vom Kauf zurückzutreten …
Die Autovermietung gilt als ein Vorbesitzer. Soviel steht fest.
Ansonsten müsste der § 434 BGB gelten "Sachmangel"
"Zu der Beschaffenheit der Sache gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers von der Sache erwarten kann. Es sei denn, dass der Verkäufer diese nicht kennen musste oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte."
§442 BGB: "Die Rechte des Käufers sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt" - das ist ja hier nicht der Fall!
Die Frage ist hier halt nur, ob dies ein Mangel im Sinne des BGB ist, da die Autovermietung ja als ein Vorbesitzer gilt.
Eine Autovermietung muss beim Verkauf explizit gesagt werden. Da reicht es meines Wissens nach nicht, zu sagen, dass es "ein Vorbesitzer" ist.
Daher: Kurz einen Anwalt kontaktieren und prüfen, was der sagt. Sollte positiv ausgehen.
Aber: Ich würde auf eine deutliche Preisminderung bestehen und keine Rückgabe machen. Ich habe selber schon einen Mietwagen gekauft und heutzutage laufen die Dinger problemlos. BMW-Motoren (welcher ist es denn) sind schon vollgasfest und machen wenig Probleme.
Vielen Dank für Eure Tipps, vorallem @Streetfighter-87!
Der Fahrzeugkauf mußte recht kurzfristig über die Bühne gehen, vermutlich hat sie deswegen den Brief auch net mehr eingesehen vor dem Kauf.
Wird sie wohl mit leben müssen … mit dem "Geschmäckle", daß der Wagen (@taifun: Motor ist ein 2.0l Diesel) ein Mietwagen war.
Sie kann die Willenserklärung gem. § 119 BGB in Verbindung mit § 124 BGB binnen einer Jahresfrist anfechten.
Beginn ist hier der Zeitpunkt, an dem sie erfahren hat, dass die Autovermietung eingetragen ist. Dann hat sie ein Jahr Zeit, den Vertrag anzugfechten.
Ich zitiere:
"Wer bei Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt (Vorbesitzer) im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und verstänider Würdigung des Falles nicht abgegeben hätte"
das heißt soviel wie:
Wenn deine Freundin über den Zustand vor Vertragsabschluss Bescheid gewusst hätte, hätte sie den Kaufvertrag nicht unterschrieben?? Wenn nein, kann sie also vom Vertrag zurücktreten.
Aber mal alles ohne Gewähr.
Aber ich denke mal, deine Freundin hätte sich selbst erkundigen müssen, wer den Wagen vorher gefahren hat, denn der Verkäufer hat ja nichts arglistig verschwiegen. (ein Vorbesitzer ist immer noch ein Vorbesitzer)
Mal was anderes: Ein Mietwagen ist nicht so schlimm wie ein Fahrschulauto! Meine Eltern hatten ihren Golf 3 damals auch von einer Autovermietung gekauft und keine Probleme gehabt.
Ich sehe hier den Fach-Verkäufer schon in einer Aufklärungspflicht gegenüber der Kundin. Wenn diese nach dem Vorbesitzer fragt, kann der Verkäufer in diesem Fall nicht sagen "einer"!
Keiner von uns weiß, wie die Kundin im Laden Ihre Frage gestellt hat. Oder???
Was ist, wenn sie z. B. ihr Frage im Gespräch so formuliert hatte: "Und wie sieht es bei diesem BMW-Model mit Vorbesitzern aus?" Und wenn darauf der Verkaufer mit "hat nur einen Vorbesitzer" antwortet, sehe ich hier schon eine unzureichende Aufklärung der Kundin.
Aus meiner Erfahrung und der genannten Schilderung hat die Kundin gute Chancen, gegen diesen Kaufvertrag vorzugehen. Gerade die ersten Instanzen entscheiden in solchen Fällen meistens kundenfreundlich. Sollte sich hier der Verkäufer gravierend benachteiligt sehen, kann er dann ja in die höhere Instanz gehen.
Aber, nur ein Richter kann genau sagen, wie hier die Dinge zu sehen sind. Denn Richter stehen über Gott und müssen sich dabei noch nicht einmal an Gesetzte halten! Darum: Kfz-Rechtschutzversicherung!
Ich habe derzeit einen A2, der vorher knapp 9.000 km als Vorführwagen lief. Der Wagen hatte einen Motorschaden bei nur 61.000 km, den ich auf unsachgemäßes Einfahren zurückführe. Daher würde ich mir keinen Vorführ- oder Leihwagen mehr kaufen oder nur mit so hohem Abschlag, daß ich ggf. einen neuen Motor bezahlen kann. Viele Leihwagen werden einfach nur getreten. Man weiß später nie wer bzw. wie viele auf dem Wagen herumgeritten sind.
Meiner Meinung nach wird Autovermietungs-Fahrzeug vollkommen überbewertet. Man kann so oder so ein Montagsauto erwischen oder eben auch nicht. Mein A3 war auch vorher auf eine Autovermietung für 27.000 KM lang angemeldet.
Jetzt hat er fast 80.000 runter und keinerlei Probleme.
Bei mir stands übrigens im Kaufvertrag drin, ein Haken bei "wurde als Mietwagen oder Taxi eingesetzt".
Ich würde halt versuchen mit dem Verkäufer zu reden, aber mehr wie rechtliche Schritte androhen würde ich nicht machen. Vielleicht bekommt man ja ne Garantieverlängerung geschenkt. Sowas wird gern verschenkt wenn man Bedenken hat.
Ob der Verkäufer genaue Angaben über den Vorbestitzer hätte machen müssen ist recht fraglich. Wahrheitsgemäß hat er ja gesagt das es einen Vorbesitzer gab. Das ist ja auch zweifelsohne richtig.
Aber: Ein Arbeitskollege von mir kauft NUR Fahrzeuge die aus der Vermietung stammen. Am liebsten von den großen deutschen Verleihern. Und dazu am allerliebsten Fahrzeuge die im Ausland gelaufen haben.
Das hat folgenden Hintergrund: die Fahrzeuge werden deutlich unter Listenpreis eingekauft und haben zusätzlich nicht den besten Ruf. Diese wieder zu verkaufen ist meist sehr schwierig, da es ja mal Mietwagen waren. Das ist schon ein Argument den Verkaufspreis zu mindern. Und da die Wagen sehr günstig erworben wurden kann der Einfkaufsvorteil weitergegeben werden.
Mein Kollege kauft diese Fahrzeuge meist 20 - 30% unter dem sonst üblichen Marktwert eines gebrauchten Fahrzeugs.
Ich würde daher mal mit dem Verkäufer sprechen wie es denn mit einer Preisminderung aussieht…
Der Wagen war schon deutlich günstiger als andere Angebote.
Meine Freundin hat sich nun gegen etwaige rechtliche Schritte entschieden und ihn heute zugelassen.
Hab ihn eben gesehen - sieht echt top aus, gepflegt und alles.
3 Jahre Garantie hat sie in jedem Fall …
Kann man ihr nur viel Glück und gute Fahrt damit wünschen!