Na gut, wenn der Stabi denn dann wirklich eintragungspflichtig sein sollte, wie siehts mit dem Gutachten aus?
Bei Nachrüst-Stabis ist ja vielleicht eins dabei, aber was wenn ich den TT-Stabi montiere? Den kaufe ich ja quasi nur als Ersatzteil, wo keinerlei Papiere dabei sind…(denke ich mal ;-))
Beim KW-Stabi (also TT…) ist kein Gutachten dabei. Der Stabi ist doch von der Auslegung her auch gleich, da ändert sich nichts. Man kann ihn aber auch eintragen lassen, wenn man es unbedingt will.
Gut, aber ich dachte dass man zur Eintragung irgendwelche Papiere für das entsprechende Teil braucht.
Werde dann wohl -falls ich das Ding einbaue- beim TÜV nachfragen müssen…
Ich habe mir kürzlich auch original Auditeile (in diesem Fall einen Bremsträger und TT-Felgen) montiert und diese auch eintragen lassen. Da Audi ja keine Papiere hat, habe ich mir einen Ausdruck aus **** gemacht und diesen dann mitgenommen. Wurde anstandslos akzeptiert.
Gruß,
Thorsten
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Na gut, wenn der Stabi denn dann wirklich eintragungspflichtig sein sollte, wie siehts mit dem Gutachten aus?
Bei Nachrüst-Stabis ist ja vielleicht eins dabei, aber was wenn ich den TT-Stabi montiere? Den kaufe ich ja quasi nur als Ersatzteil, wo keinerlei Papiere dabei sind…(denke ich mal ;-))
Ich hab die Strebe vom S3 schon ewig verbaut und beim letzten TÜV Termin wurde mir gesagt das ich die einzutragen habe. Nun ist demnächst wieder TÜV Termin - und ehrlich gesagt hab ich keine Lust auf Endlose Diskussionen.
Kann mir einer ein "Schriftstück" zumailen wo das von einem TÜV / Dekra Menschen bestätigt wird, das man eine S3 Domstrebe NICHT eintragen muss. Genauso verhält es sich ja mit den TT Alu Pedalen. Also bitte seit so gut schickt mir mal was zu an meine Email - gerne auch aus … .
Danke schonmal
"Domstreben sind in Deutschland eintragungsfrei, müssen jedoch in Österreich gem. § 33 KFG dem Landeshauptmann angezeigt werden." Quelle: Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Domstrebe
Mensch spitze genau sowas hab ich gesucht Klasse danke dir!
Hat das nun vielleicht jemand noch für die TT-Alupedale - dann kann der TÜV Termin kommen…
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"Domstreben sind in Deutschland eintragungsfrei, müssen jedoch in Österreich gem. § 33 KFG dem Landeshauptmann angezeigt werden." Quelle: Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Domstrebe
Domstreben müssen nicht eingetragen werden. Mein Onkel ist TÜV-Prüfer und hat mir dies bestätigt.
Gibt auch von Eibach und Wiechers unbedenklichkeitsbescheinigungen wo nochmal steht das Domstreben eintragungsfrei sind.