Die EU bringt wieder mal was neues (Fahrzeugschein)

(dpa) Für Autofahrer und andere Kraftfahrzeughalter in Deutschland gibt es vom Herbst an neue EU- Zulassungsdokumente. Der bisherige Fahrzeugbrief und der dazu gehörende Fahrzeugschein würden durch zwei Zulassungsbescheinigungen ersetzt, Teil I und II genannt, kündigte das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg an. Die neuen fälschungssicheren Papiere würden vom 1. Oktober an bei Neuanmeldungen und Ummeldungen von Fahrzeugen ausgestellt. Alte Dokumente seien bis zum Halterwechsel gültig.


Aber das Beste fehlt da noch:

Auf das „gute“ Stück passen nur noch zwei Halter!!!

Der 3. Halter bekommt dann automatisch neue Papiere!

Macht es den Betrügern nur noch leichter mal eben ein paar Halter bei Schrottgurken verschwinden zu lassen.

EDIT: Mehr Details gibt’s auch unter:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0%2C1518%2C336606%2C00.html
http://www.gdv.de/fachservice/8058.htm

  • Dieser Beitrag wurde von weiberheld am 09.03.2005 bearbeitet

hmm…das heißt also auch, dass man beim Gebrauchtwagenkauf einfacher beschissen werden kann? Wenn ein Auto also 4. Hand war, könnte der Verkäufer jetzt sagen, es wär 2. Hand und keiner kann nachprüfen, obs stimmt?!

Das ist richtig, aber andererseits werden auch die persönlichen daten der Vorbesitzer geschützt. Muss ja nicht unbedingt jeder wissen, wo der Mensch wohnt, der sich den Wagen als Neuwagen leisten konnte :slight_smile:

Geschickter wäre es allerdings gewesen, die Anzahl der Vorbesitzer bei jedem neuen Schein mitlaufen zu lassen, damit man zumindest weiß, das der Wagen schon 6 besitzer oder so hat…

Klasse ist es auch wenn man dann einen neuen ich sagen mal Fahrzeugbrief braucht zum beispiel weil man schon 2 mal umgezogen ist, kostet der auch wieder schön geld!! Ich glaube nämlich auch das es bestimmt nicht ganz billig wird !!
Haben sich die leute wieder fein ausgedacht!!

MFG Timo

Nein glaube ich nicht, da beim 2ten dann auch sicher etwas wie 2te Ausführung drauf stehen wird.
Daran kann man das dann sicher erkennen. Soll ja sicherer werden und nicht noch unsicherer.

[quote]
hmm…das heißt also auch, dass man beim Gebrauchtwagenkauf einfacher beschissen werden kann? Wenn ein Auto also 4. Hand war, könnte der Verkäufer jetzt sagen, es wär 2. Hand und keiner kann nachprüfen, obs stimmt?!

[/quote]

Es soll etwas anders sein als oben geschildert. Wenn ein zweiter „Brief“ ausgestellt wird, ist zu erkennen, dass es sich um den dritten bzw. vierten Halter handelt. Nur die Namen der ersten beiden Halter sind aus Datenschutzgründen nicht mehr zu sehen.

Gruß Christof

…erst mal abwarten Jungs…

wird sicherlich nicht alles wieder so heiss gegessen, wie´s gekocht wird…

und außerdem…wer will denn sein Baby schon in „fremde“ Hände geben :knebel:

Greez Piddy99 :wink:

Zieh mir grad mal die Anleitung zum Ausfüllen der neuen Papiere rein und habe folgendes gefunden:

Feld (1): Anzahl der Vorhalter
Der Eintrag ist wie folgt vorzunehmen:
• Bei Neuzulassung ist eine „0“ einzutragen
• Bei jedem Halterwechsel ist eine Hochzählung des Voreintrags + 1 vorzunehmen.
• Bei sonstiger Änderung ist der vorherige Eintrag zu übernehmen.
• Bei Ersterfassung eines gebrauchten Fahrzeugs oder bei Wiederzulassung nach Löschung ist ein Strich ( - ) einzutragen, der stets fortzuschreiben ist. Bei Wiederzulassung kann die Zulassungsbehörde hiervon abweichen, wenn die Anzahl der Vorhalter aus der bisherigen Zulassungsbescheinigung Teil II oder dem bisherigen Fahrzeugbrief ersichtlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass zwischenzeitlich weitere Halterwechsel (z. B. durch Zulassung im Ausland) eingetreten sind.

der jenige der sich den neuen Fahrzeugbrief ausgedacht ist sicher mit seiner Aufgabe überfordert gewesen

gerade zur heutigen Zeit ist es wichtig das man weis wer den Wagen vorher besessen hat

naja mal abwarten was da noch alles auf uns zukommt