DEKRA Gebrauchtwagencheck

Hallo,

hoffe, dass ich das richtige Unterforum gefunden habe.

Ich hab mir am 26.02.2010 einen gebrauchten A3 2.0 TFSI bei einem Privatanbieter bei Oranienburg gekauft. Der DEKRA Gebrauchtwagencheck diagnostizierte nur eine "nachlackierte Tür" und wurde auch Bestandteil des Kaufvertrags. Tenor: "Gekauft wie gesehen, nach Probefahrt und DEKRA Gebrauchtwagencheck". Nachdem ich mit dem Fahrzeug von Oranienburg bis Hagen/NRW gefahren war, war dann allerdings Schluss mit lustig. Auf der erstren Fahrt nach der "Überführungsfahrt" hörte ich ein fieses Quietschen aus dem Motorbereich des Fahrzeugs, machte sofort den Motor aus und ließ den Wagen zu meiner KFZ-Werkstatt (ehemaliger Meister bei Audi) abschleppen. Diagnose am nächsten Tag: Motor ausgebrochen, Ölwanne nachgeschweißt, Querlenker gegen Schrotteil ausgetauscht usw. Ich will mir jetzt nicht ausmalen was passiert wäre, wenn mir der Motor auf der Autobahn mit über 200 Sachen schon ausgebrochen wäre…
Jetzt liegt die Sache seit Anfang März bei nem Rechtsanwalt und die DEKRA tut so, als wenn sie mit der Sache nichts zu tun hätte - wird dann wohl also vor Gericht gehen müssen, was dann auch wieder ewig dauert. Der Wagen war übirgens Mitte Januar 2010 erst in Deutschland durch die DEKRA zugealssen worden (§21 Vollgutachten), was meiner Meinung nach auch schon nicht hätte passieren dürfen. Hatte jemand von euch schonmal ähnliche Probleme mit nem DEKRA-Gutachten?

Ich hasse es jetzt hier rumsitzen zu müssen und nichts tun zu können, während mein Wagen auf dem Parkplatz meiner Werkstatt "vergammelt" :frowning:

PS: Wäre nett, wenn der Titel korrigiert werden könnte :wink:

Gekauft wie gesehen gibt es nicht(mehr), auch nicht im privaten Verkauf.
Im Falle einer groben Fahrlässigkeit bzw Vorsatz kannst Du ziemlich fest darauf hoffen, dass Du den Wagen auch wieder zurück geben kannst.
Die Dekra da zu belangen erscheint mir zunächst einmal am Ziel vorbei.

Das mit dem an den Verkäufer zurückgeben wäre theoretisch rechtlich kein Problem, da arglistige Täuschung vorliegt. Allerdings ist der Verkäufer polnischer Staatsbüger und hat auf die bisherigen Schreiben meines Anwalts nicht reagiert und mir ist das Risiko zu hoch, dass ich, auch wenn ich nachher vor Gericht Recht bekommen sollte, mit leeren Händen dastehe und die Anwaltskosten selbst zu tragen habe. Den Schaden hat in meinen Augen definitiv (auch) die DEKRA zu verantworten, da ich den Wagen mit nem vernünftigen Gutachten so nie gekauft hätte.

Ja da gebe ich dir Recht!! Du hast den Wagen auf Grund des DEKRA Gutachtens gekauft weil dir darin ja bescheinigt wurde dass er in Ordnung ist. Zumindest würd ich sagen tragen sie eine Teilschuld an der Sache. Stell dir mal vor es wäre was passiert und wir würden jetzt über Personenschäden sprechen.